Rechtsprechung
   BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1265
BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96 (https://dejure.org/1996,1265)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1996 - 1 StR 221/96 (https://dejure.org/1996,1265)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1996 - 1 StR 221/96 (https://dejure.org/1996,1265)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1265) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 180b StGB; § 181 StGB
    Strafbarkeit wegen (schweren) Menschenhandels, wenn das Opfer bereits der Prostitution nach geht

  • Wolters Kluwer

    Schwerer Menschenhandel - Prostitution - Zwang

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Auslegung und Abgrenzung der neuen Strafvorschriften gegen den Menschenhandel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 180b, § 181

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 179
  • NJW 1996, 2875
  • MDR 1996, 1166
  • MDR 1996, 1167
  • NStZ 1997, 180
  • NStZ 1997, 338
  • NJ 1996, 614
  • JR 1997, 248
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 395/93

    Anwerben - Disposition - Vertrag - Vereinbarung - Tätigkeit - Verpflichtung -

    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96
    Der Angeklagte hat die Zeugin bereits dadurch im Sinne von § 181 Abs. 1 Nr. 3 StGB angeworben, daß er mit Versprechungen auf sie eingewirkt und sie so zu einer Vereinbarung veranlaßt hat, kraft derer sie sich verpflichtet sah, in ihren befristeten "Verkauf" nach Deutschland einzuwilligen (s. dazu BGH NStZ 1994, 78 f. = BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 2 Anwerben 1; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 181 Rdn. 5; Laufhütte aaO § 181 Rdn. 5, Rdn. 10; Horn aaO § 181 Rdn. 18).

    Die Feststellungen belegen nicht, daß beide werbend (dazu BGH NStZ 1994, 78, 79 = BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 2 Anwerben 1) aktiv geworden wären, um ihrerseits die Zeuginnen dazu zu bewegen, aus Tschechien nach Deutschland zu kommen und hier der Prostitution nachzugehen.

  • BGH, 06.11.1985 - 2 StR 523/85

    Bestimmung zur Fortsetzung der Prostitution

    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96
    Nach der Neufassung der §§ 180b, 181 StGB durch das 26. StrÄndG reicht es aus, wenn ein bereits der Prostitution nachgehendes Opfer zu einer qualitativ andersartigen oder intensiveren, von ihm nicht gewollten Prostitutionsausübung gebracht und damit in seinem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt wird (Fortführung von BGHSt 33, 353).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 6. November 1985 (BGHSt 33, 353, 354 f.) ausgesprochen, Tatopfer im Sinne von § 181 StGB könne nicht sein, wer bereits freiwillig zur Prostitution bereit sei und lediglich gezwungen werde, dies in einer bestimmten Art und Weise, an einem anderen Ort oder in größerem Umfang als zuvor zu tun.

  • BGH, 16.04.1996 - 4 StR 77/96

    Prostitution - Ablieferung der Prostitutionseinnahmen - Fortsetzung der nicht

    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96
    Mit der die Strafbarkeit ausdehnenden Neufassung des § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB wollte der Gesetzgeber das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auch solcher Personen besser schützen, die bereits der Prostitution nachgehen (BT-Drucks. 12/2046 S. 4, 7; BT-Drucks. 12/2589 S. 8, 9; BGH, Beschl. vom 16. April 1996 - 4 StR 77/96 - BGHR StGB § 181 Nr. 1 Prostitution 1 m.w.Nachw.; Lackner aaO § 181 Rdn. 4; Laufhütte aaO § 181 Rdn. 4; kritisch: F.-C. Schroeder JZ 1995, 231).
  • BGH, 08.08.1994 - 1 StR 477/94

    Schutzzweck des § 181 Strafgesetzbuch (StGB) - Begehung des versuchten schweren

    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96
    Mit der die Strafbarkeit ausdehnenden Neufassung des § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB wollte der Gesetzgeber das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auch solcher Personen besser schützen, die bereits der Prostitution nachgehen (BT-Drucks. 12/2046 S. 4, 7; BT-Drucks. 12/2589 S. 8, 9; BGH, Beschl. vom 16. April 1996 - 4 StR 77/96 - BGHR StGB § 181 Nr. 1 Prostitution 1 m.w.Nachw.; Lackner aaO § 181 Rdn. 4; Laufhütte aaO § 181 Rdn. 4; kritisch: F.-C. Schroeder JZ 1995, 231).
  • BGH, 03.04.1992 - 4 StR 93/92

    Anforderungen an das Merkmal des "Anwerbens" in § 181 Nr. 2 StGB - Vermittlung

    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96
    Vielmehr haben sie sich lediglich die durch den Angeklagten D. und den anderweitig Verfolgten K. bereits erfolgte Anwerbung beider Tatopfer zunutze gemacht (dazu BGH NStZ 1992, 434 = BGHR StGB § 181 Nr. 2 Anwerben 1).
  • BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22

    Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend

    Gewerbsmäßigkeit verlangt darüber hinaus die Absicht, durch wiederholte Tatbegehung fortlaufend Einnahmen zu erzielen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2022 - 1 StR 65/22; vom 14. September 2022 - 4 StR 55/22), wobei allein das Zuführen weiterer Kunden für eine neuerliche Verwirklichung des auf Wiederholung angelegten Tatbestandes regelmäßig nicht ausreicht; anders verhält es sich, wenn die Prostituierte zwischenzeitlich den Willen entwickelt hat, die Prostitution zu beenden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2000 - 3 StR 178/00, NStZ-RR 2001, 170 (zu § 180b StGB aF); Schönke/Schröder/Eisele, Strafgesetzbuch, 30. Aufl., § 232a Rn. 11) oder eine qualitative Änderung erfolgen soll (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juli 1996 - 1 StR 221/96, BGHSt 42, 179, 184 f. (zu § 180b StGB aF); vom 27. Mai 2004 - 3 StR 500/03, NStZ 2004, 682, 683 (zu § 181 StGB aF)).
  • BGH, 04.08.2020 - 3 StR 132/20

    Zwangsprostitution (Veranlassen zur weiteren Ausübung der Prostitution;

    Hierbei handelt es sich allerdings nicht bloß um zwei Varianten der Verletzung desselben Strafgesetzes, vielmehr um zwei Tatbestände, die in Tateinheit (§ 52 StGB) zueinander stehen (s. BGH, Urteile vom 27. April 1982 - 5 StR 27/82, NStZ 1982, 379; vom 28. Juni 1983 - 1 StR 44/83, bei Holtz, MDR 1983, 984; vom 16. Juli 1996 - 1 StR 221/96, BGHSt 42, 179, 185 f.).

    Das gilt nicht nur für eine qualitativ andere Art der Tätigkeit (s. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2001 - 2 StR 111/01, bei Pfister, NStZ-RR 2001, 362 f.; Urteil vom 27. Mai 2004 - 3 StR 500/03, NStZ 2004, 682 Rn. 8), sondern auch für einen quantitativ wesentlich abweichenden Umfang (s. Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 232a Rn. 12; BeckOK StGB/ Valerius aaO, Rn. 8; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Juli 1996 - 1 StR 221/96, BGHSt 42, 179, 185).

  • BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel

    Alle Tatbestände wurden tateinheitlich verwirklicht (vgl. BGHSt 42, 179, 181, 183).

    Da die Strafvorschrift des § 181 a StGB das Selbstbestimmungsrecht der Prostituierten schützt (vgl. Tröndle/Fischer aaO § 181 a Rdn. 2) und diese vor finanzieller Abhängigkeit und Ausbeutung durch den Zuhälter bewahren will (vgl. BGHSt 42, 179, 180 f.), handelt es sich um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (vgl. BGH StV 2003, 616).

  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99

    (Schwerer) Menschenhandel; Beweiswürdigung; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz;

    Die Angeklagten haben sich nicht darauf beschränkt, sich die "auslandsspezifische Hilflosigkeit" der Geschädigten (vgl. BGHSt 42, 179, 181) zunutze zu machen, sondern haben sie, "verbal sehr aggressiv", durch ihr Verhalten "unter Druck" gesetzt.

    An der Tat der Angeklagten E. und G. nach §§ 180 b Abs. 2 Nrn. 1 und 2, 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB (zu den Konkurrenzen vgl. BGHSt 42, 179, 183; BGHR StGB § 181 Abs. 1 Konkurrenzen 3) kommt eine Beteiligung des Angeklagten T. zumindest als Gehilfe (§ 27 StGB) in Betracht.

  • BGH, 17.10.2023 - 6 StR 109/23
    Zwar bezwecken beide Vorschriften in vergleichbarer Weise den Schutz Minderjähriger vor einer Veranlassung zur Vornahme und Duldung sexueller Handlungen, also gerade auch vor einer Prostitutionsausübung (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 1996 - 1 StR 221/96, BGHSt 42, 179, 183).
  • BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09

    Schwerer Menschenhandel (Anwerben); Gewerbsmäßigkeit (besonderes persönliches

    bb) Schließlich hat die Strafkammer, die der Zumessung der Strafen für die Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung jeweils den nach §§ 27 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 181 Abs. 1 StGB aF zugrunde gelegt hat, nicht bedacht, dass der Qualifikationstatbestand des § 181 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF (vgl. BGHSt 42, 179, 183) auf den Gehilfen nur anwendbar ist, wenn dieser selbst gewerbsmäßig gehandelt hat.
  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98

    Förderung der Prostitution; Zuhälterei; Ausbeuten; Menschenhandel

    Der Tatrichter hat an die Annahme der "auslandsspezifischen Hilflosigkeit" (vgl. hierzu BGHSt 42, 179, 181) einerseits und an die Feststellungspflicht hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben der Prostituierten bei § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB andererseits zu hohe Anforderungen gestellt.

    Der neue Tatrichter wird unter Beachtung vorstehender Grundsätze für jeden Fall die Voraussetzungen der "auslandsspezifischen Hilflosigkeit" neu zu prüfen und nähere Feststellungen zum "Einwirken" (vgl. hierzu auch BGHR StGB § 180 a Abs. 4 Einwirken 1 und 2; BGHSt 42, 179 ff.) bzw. zum "Dazubringen" im Sinne des § 180 b Abs. 2 StGB zu treffen haben, wobei auch die Verwirklichung der zuletzt genannten Tatbestandsmerkmale sich jedenfalls in den Fällen II. 2 bis II. 5 der Urteilsgründe aufdrängt.

  • BGH, 09.05.2001 - 2 StR 111/01

    Einführung von Ergebnissen einer Telefonüberwachung in die Hauptverhandlung;

    Wird die Prostitution bereits - freiwillig -ausgeübt, so ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich, daß das Opfer durch die Einwirkung des Täters zu einer qualitativ andersartigen, von ihm nicht gewollten Form der Prostitutionsausübung bestimmt wird; dies kann etwa bei einem erzwungenen Wechsel der Prostitutionsform, einer Erweiterung der vom Opfer zu erbringenden sexuellen Dienste oder bei einer zu wesentlicher Verschlechterung der Lage des Opfers führenden Veränderung der Prostitutionsbedingungen der Fall sein (vgl. BGHSt 33, 353; 42, 179; BGH NStZ-RR 1996, 291; vgl. auch Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 181 Rdn. 4 f.; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl., § 181 Rdn. 3; Laubenthal, Sexualstraftaten, 2000, Rdn. 676, 647; jew. m.w.N.).
  • KG, 10.08.2016 - 121 HEs 8/16

    Haftprüfung bei Menschenhandel: Berechnung der Vorlagefrist; tatbestandliche

    Mit dem Merkmal Fortsetzung sollen Personen, die - wie die Zeugin Me. - bereits zur Tatzeit der Prostitution nachgehen, davor geschützt werden, noch stärker in dieses Gewerbe verstrickt zu werden (vgl. BGHSt 45, 158 [zu § 180b StGB a.F.] ; 42, 179 [zu § 181 StGB a.F.]).

    Erfasst werden daher Fälle, in denen der Täter eine Prostituierte, die ihre Tätigkeit aufgeben (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 170 [zu § 180b StGB a.F.]) oder einschränken will, zu deren Fortführung (im bisherigen Umfang) veranlasst oder eine Prostituierte gegen ihren Willen zu einer intensiveren Form der Prostitutionsausübung bringt (vgl. BGHSt 42, 179; zum Ganzen vgl. Eisele, a.a.O., § 232 StGB Rdn. 14; Fischer, a.a.O., § 232 StGB Rdn. 5a).

  • BGH, 07.05.2003 - 5 StR 536/02

    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz); Strafzumessung (rechtsstaatswidrige

    Da die Strafvorschrift des § 181a StGB gerade auch dem Schutz der Prostituierten dient und sie vor finanzieller Abhängigkeit und Ausbeutung durch den Zuhälter bewahren will (vgl. BGHSt 42, 179, 180 f.), ist diese Regelung auch Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.
  • BGH, 02.07.2003 - 5 StR 182/03

    Verfall (Schadensersatzansprüche einer Prostituierten; Verletzter; Schutzgesetz;

  • BGH, 15.03.2000 - 2 StR 635/99

    Vergewaltigung

  • BGH, 06.10.2004 - 2 StR 312/04

    Verfallsanordnung bei Zuhälterei und Menschenhandel (Schadensersatzansprüche der

  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 199/01

    Prostitution; Schwerer Menschenhandel (Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung);

  • OLG Zweibrücken, 30.11.2001 - 1 Ss 193/01

    Schadensersatzanspruch; Prostitution; Prostituierte; Zuhälter; Verfall;

  • BGH, 13.08.1997 - 3 StR 346/97

    Befangenheit eines Richters wegen Mitwirkung an früheren Entscheidungen gegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht