Rechtsprechung
BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 212 StGB; § 28 StGB; § 15 StGB; § 26 StGB; § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO
Beweisantrag (Prozessverschleppung; Verfolgung prozessfremder Ziele: Benennung eines Richters als Zeugen); Abgrenzung von Mord und Totschlag (Heimtücke; Habgier; tatbezogenes Mordmerkmal; täterbezogenes Mordmerkmal); Anstiftung (Vorsatz; Abgrenzung von der ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Merkmal der Heimtücke; Anstiftervorsatz bei der Verwirklichung von (täterbezogenen) Mordmerkmalen; Merkmal der Habgier bei Täter und Teilnehmer; Abgrenzung von (Mit-) Täterschaft zur Anstiftung; Mittäterschaft bei Tatbeiträgen nur im Vorfeld der Tatausführung; ...
- Judicialis
StGB § 211; ; StGB § 212; ; StPO § 338 Nr. 2; ; StPO § 55; ; StPO § 22 Nr. 5; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 261; ; StPO § 250
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2; StPO § 22 Nr. 5
Mord aus Habgier bei für Geld gedungenem Täter; Unzulässigkeit eines Beweisantrags auf Vernehmung eines erkennenden Richters - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2004, 355
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.10.2003 - 2 StR 300/03
Mord (Heimtücke); Abgrenzung von Mittäterschaft und Anstiftung; Vorsatz des …
Der Tatrichter hat zwar die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme erörtert (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 16. Juli 2003 - 2 StR 68/03).Der Tatrichter hat rechtsfehlerhaft nicht erörtert, ob die Angeklagte S. die Möglichkeit einer heimtückischen Tatbegehung durch K. vorhergesehen und billigend in Kauf genommen hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2003 - 2 StR 68/03; BGH NStZ 1996, 434, 435).
- LG Köln, 31.08.2022 - 103 KLs 17/19 Der Beweisantrag auf Vernehmung eines erkennenden Richters während laufender Hauptverhandlung ist daher unzulässig, wenn mit der Beweiserhebung prozessfremde Ziele verfolgt werden, etwa weil in Wirklichkeit keine Sachaufklärung erstrebt wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - 2 StR 68/03 -, juris Rn. 36).