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BGH, 16.07.2003 - XII ZB 22/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- Judicialis
ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 2 S. 2
Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus BGH, 16.07.2003 - XII ZB 22/03
Es müssen Ausführungen darüber gemacht werden, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist (BGH, Beschluß vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02 - NJW 2003, 65, 68). - BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02
Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen …
Auszug aus BGH, 16.07.2003 - XII ZB 22/03
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Norm kommt einer Rechtssache dann zu, wenn eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, die klärungsbedürftig, klärungsfähig und entscheidungserheblich ist (BGH, Beschluß vom 4. Juli 2002 - V ZR 75/02 - NJW 2002, 2957).