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   BGH, 16.07.2008 - IV ZR 309/07   

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https://dejure.org/2008,9294
BGH, 16.07.2008 - IV ZR 309/07 (https://dejure.org/2008,9294)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2008 - IV ZR 309/07 (https://dejure.org/2008,9294)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - IV ZR 309/07 (https://dejure.org/2008,9294)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Beweislast eines Gläubigers für das Entstehen und die Fälligkeit eines von ihm geltend gemachten schuldrechtlichen Rückgewähranspruches im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage gegen die Inanspruchnahme aus einer Grundschuld; Eigenständige Würdigung von in erster Instanz ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch anderweitige Wertung von erstinstanzlichen Zeugenaussagen durch die Berufungsinstanz; Beweislast bei Vollstreckungsgegenklage; Substantiierungspflicht; Inanspruchnahme aus einer Grundschuld; schuldrechtlicher Rückgewähranspruch; ...

  • Judicialis

    BGB § 1192 Abs. 1; ; BGB § 1179a; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 767
    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.02.1992 - XI ZR 134/91

    Darlegungs- und Beweislast für Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers bei

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - IV ZR 309/07
    Sie hat als Gläubigerin die Voraussetzungen - also das Entstehen und die Fälligkeit - des von ihr geltend gemachten schuldrechtlichen Rückgewähranspruches, den sie aus der mit dem Beklagten unstreitig getroffenen Sicherungsabrede ableitet, vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen (BGHZ 109, 197, 204; BGH, Urteile vom 19. Februar 1991 - XI ZR 202/89 - ZIP 1991, 432 unter II 2; vom 18. Februar 1992 - XI ZR 134/91 - ZIP 1992, 389 unter 2 b).

    Lediglich in dem - hier nicht gegebenen - Fall, dass die Höhe der zu sichernden Forderung bei Bestellung der Grundschuld noch nicht feststand, muss der Grundschuldgläubiger den Umfang und die Höhe der gesicherten Forderung darlegen und falls erforderlich beweisen (Urteil vom 18. Februar 1992 aaO).

  • BGH, 29.09.1989 - V ZR 326/87

    Pflichten des Sicherungsgebers bei Unwirksamkeit der dinglichen Einigung

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - IV ZR 309/07
    Dazu gehört es, die vom Beklagten behaupteten Rechtsgründe für das Behaltendürfen der Grundschuld auszuräumen und die Umstände zu widerlegen, die dafür sprechen, die Grundschuld als Sicherungsmittel zu beanspruchen, mithin den Beweis zu führen, dass keine zu sichernde Forderung besteht (vgl. BGH, Urteile vom 29. September 1989 - V ZR 326/87 - NJW 1990, 392 unter II 3 b; vom 27. September 2002 - V ZR 98/01 - NJW 2003, 1039 unter II 1).

    Dabei würde es sogar genügen, diese Rechtsgründe in ein Eventualverhältnis zu stellen (BGH, Urteil vom 29. September 1989 aaO).

  • BGH, 28.11.1995 - XI ZR 37/95

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - IV ZR 309/07
    Danach ist es erforderlich, Zeugen erneut zu vernehmen, wenn das Berufungsgericht protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder werten will (BGH, Urteile vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 337/00 - NJW-RR 2002, 1500 unter II 1; vom 17. Dezember 2002 - XI ZR 290/01 - BGH-Report 2003, 453, 454; vom 28. November 1995 - XI ZR 37/95 - WM 1996, 196 unter III 3).
  • BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 337/00

    Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung eines Zeugen; Umfang des

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - IV ZR 309/07
    Danach ist es erforderlich, Zeugen erneut zu vernehmen, wenn das Berufungsgericht protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder werten will (BGH, Urteile vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 337/00 - NJW-RR 2002, 1500 unter II 1; vom 17. Dezember 2002 - XI ZR 290/01 - BGH-Report 2003, 453, 454; vom 28. November 1995 - XI ZR 37/95 - WM 1996, 196 unter III 3).
  • BGH, 19.02.1991 - XI ZR 202/89

    Darlegungs- und Beweislast für aus der Sicherungsabrede abgeleitete Einwendungen

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - IV ZR 309/07
    Sie hat als Gläubigerin die Voraussetzungen - also das Entstehen und die Fälligkeit - des von ihr geltend gemachten schuldrechtlichen Rückgewähranspruches, den sie aus der mit dem Beklagten unstreitig getroffenen Sicherungsabrede ableitet, vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen (BGHZ 109, 197, 204; BGH, Urteile vom 19. Februar 1991 - XI ZR 202/89 - ZIP 1991, 432 unter II 2; vom 18. Februar 1992 - XI ZR 134/91 - ZIP 1992, 389 unter 2 b).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - IV ZR 309/07
    Bestehen aus Sicht des Berufungsgerichts Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen, so ist eine erneute Feststellung geboten (BGHZ 158, 269, 272 f.).
  • BGH, 02.11.2005 - IV ZR 57/05

    Begriff des Scheingeschäfts

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - IV ZR 309/07
    Eine eigenständige Würdigung der in erster Instanz erhobenen Beweise durch das Berufungsgericht stellt bereits eine solche erneute Tatsachenfeststellung dar (BGHZ aaO 274; Senatsbeschluss vom 2. November 2005 - IV ZR 57/05 - NJW-RR 2006, 283 Tz. 4).
  • BGH, 27.09.2002 - V ZR 98/01

    Darlegungs-und Beweislast bei Rückforderung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - IV ZR 309/07
    Dazu gehört es, die vom Beklagten behaupteten Rechtsgründe für das Behaltendürfen der Grundschuld auszuräumen und die Umstände zu widerlegen, die dafür sprechen, die Grundschuld als Sicherungsmittel zu beanspruchen, mithin den Beweis zu führen, dass keine zu sichernde Forderung besteht (vgl. BGH, Urteile vom 29. September 1989 - V ZR 326/87 - NJW 1990, 392 unter II 3 b; vom 27. September 2002 - V ZR 98/01 - NJW 2003, 1039 unter II 1).
  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - IV ZR 309/07
    Sie hat als Gläubigerin die Voraussetzungen - also das Entstehen und die Fälligkeit - des von ihr geltend gemachten schuldrechtlichen Rückgewähranspruches, den sie aus der mit dem Beklagten unstreitig getroffenen Sicherungsabrede ableitet, vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen (BGHZ 109, 197, 204; BGH, Urteile vom 19. Februar 1991 - XI ZR 202/89 - ZIP 1991, 432 unter II 2; vom 18. Februar 1992 - XI ZR 134/91 - ZIP 1992, 389 unter 2 b).
  • BGH, 01.02.2007 - V ZR 200/06

    Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts im

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - IV ZR 309/07
    Es hat in einem solchen Fall auf seine (geänderte) Rechtsauffassung hinzuweisen und den Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - V ZR 200/06 - NJW-RR 2007, 1221 Tz. 5).
  • BGH, 03.04.2001 - XI ZR 120/00

    Beweislast für Hingabe eines Darlehens

  • BGH, 17.12.2002 - XI ZR 290/01

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

  • BGH, 24.09.1987 - VII ZR 306/86

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Treuhandvertrages im Rahmen eines

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 251/98

    Formgebot des § 313 BGB - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung

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