Rechtsprechung
BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 55 StGB; § 267 Abs. 1 StPO; § 29a BtMG; § 25 Abs. 1 StGB; § 344 Abs. 1 StPO; Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 13 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; § 51 StGB
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Feststellung des Vollstreckungsstandes); Urteilsgründe (notwendige Feststellungen); unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Tatherrschaft); Beschränkung der Revision; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Annahme eines unerlaubten Besitzes an einem Einsteckmagazin für Selbstladepistolen; Vorliegen einer Tateinheit i.S.e. natürlichen Handlungseinheit i.R.e. Bestellung weiterer Betäubungsmittel zum Zeitpunkt der Bezahlung zuvor gelieferter; Rechtsfehlerfreie Bestimmung des ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 460; StPO § 462; StGB § 51 Abs. 1 S. 1
Annahme eines unerlaubten Besitzes an einem Einsteckmagazin für Selbstladepistolen; Vorliegen einer Tateinheit i.S.e. natürlichen Handlungseinheit i.R.e. Bestellung weiterer Betäubungsmittel zum Zeitpunkt der Bezahlung zuvor gelieferter; Rechtsfehlerfreie Bestimmung des ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 97
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11
Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich …
Da der Angeklagte die zur Abrechnung erforderlichen Daten an den entsprechenden Tagen "einheitlich an die M. GmbH übermittelt" hat (UA S.15), liegt eine zu Tateinheit führende Teilidentität der Ausführungshandlung vor (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10; BGH, Beschluss vom 24. November 2010 - 2 StR 519/10; BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09; BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09;… v. Heintschel-Heinegg in MüKomm-StGB, § 52 Rn. 86 ff. mwN). - BGH, 03.09.2015 - 3 StR 236/15
Verbindung zweier Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat beim Handeltreiben …
Dagegen reichen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht aus, um eine Handlungsund in deren Folge eine Tateinheit zu begründen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97;… vgl. auch LK/Rissing-van Saan aaO, § 52 Rn. 20 mwN).Hierzu reichen, wie bereits dargelegt, ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge- Beziehung nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97).
So liegt es hier: Die Bezahlung der Erstlieferung und die Entgegennahme der Zweitlieferung sind gesonderte Handlungen, die jeweils nur für die einzelne Lieferung das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllen (vgl. für die Bestellung neuer Betäubungsmittel aus Anlass der Bezahlung einer früheren Lieferung BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97; für die Abholung neuer Betäubungsmittel aus Anlass der Bezahlung einer früheren Lieferung BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11, juris ).
a) Der 2. Strafsenat hat im Fall der Zahlung des Kaufpreises für eine frühere Lieferung (ebenso wie in der Rückgabe von wegen Qualitätsmängeln beanstandeten Rauschgifts aus dieser Lieferung) bei der Übernahme einer weiteren Lieferung Tateinheit angenommen (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97).
- BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15
Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der …
Dagegen reichen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht aus, um eine Handlungs- und in deren Folge eine Tateinheit zu begründen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97;… vgl. auch LK/Rissing-van Saan aaO, § 52 Rn. 20 mwN).Hierzu reichen, wie bereits dargelegt, ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97).
So liegt es hier: Die Bezahlung der Erstlieferung und die Entgegennahme der Zweitlieferung sind gesonderte Handlungen, die jeweils nur für die einzelne Lieferung das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllen (vgl. für die Bestellung neuer Betäubungsmittel aus Anlass der Bezahlung einer früheren Lieferung BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97; für die Abholung neuer Betäubungsmittel aus Anlass der Bezahlung einer früheren Lieferung BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11, juris).
- BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13
Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von …
Dagegen reichen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht aus, Tateinheit zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97;… vgl. Rissing-van Saan in LK, 12. Aufl., § 52 Rn. 20 mwN).In diesem Teilakt überschneiden sich die objektiven Ausführungshandlungen der jeweils unmittelbar aufeinander folgenden Umsatzgeschäfte, was eine tateinheitliche Verknüpfung der drei auf die einzelnen Handelsmengen bezogenen tatbestandlichen Bewertungseinheiten des Handeltreibens im Wege der gleichartigen Idealkonkurrenz zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Folge hat (vgl. BGH…, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, Rn. 6; Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; offen gelassen im Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11).
- BGH, 22.05.2014 - 4 StR 223/13
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; unerlaubtes Handeltreiben mit …
Dagegen reichen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht aus, Tateinheit zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97;… vgl. Rissing-van Saan in LK-StGB, 12. Aufl., § 52 Rn. 20 mwN).In diesem Teilakt überschneiden sich die objektiven Ausführungshandlungen der jeweils unmittelbar aufeinander folgenden Umsatzgeschäfte, was eine tateinheitliche Verknüpfung der drei auf die einzelnen Handelsmengen bezogenen tatbestandlichen Bewertungseinheiten des Handeltreibens im Wege der gleichartigen Idealkonkurrenz zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Folge hat (vgl. BGH…, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14, Rn. 6; Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; offen gelassen im Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11).
- BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff …
Dagegen reichen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht aus, Tateinheit zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97;… vgl. Rissing-van Saan in LK, 12. Aufl., § 52 Rn. 20 mwN).In diesem Teilakt überschneiden sich die objektiven Ausführungshandlungen der jeweils unmittelbar aufeinander folgenden Umsatzgeschäfte, was eine tateinheitliche Verknüpfung sämtlicher auf die einzelnen Handelsmengen bezogenen tatbestandlichen Bewertungseinheiten des Handeltreibens im Wege der gleichartigen Idealkonkurrenz zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; offengelassen im Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11).
- BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15
Tateinheit (Voraussetzungen); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …
Dagegen genügt ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht, um Tateinheit zu begründen (BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97). - BGH, 22.09.2009 - 5 StR 363/09
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; rechtsstaatswidrige Untersuchungshaft; …
Bei etwaiger weitergehender gegen Art. 6 Abs. 1 MRK verstoßender Verfahrensverzögerung wird eine einheitliche Kompensation auszusprechen sein (vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, Rdn. 49). - BGH, 19.06.2012 - 3 StR 201/12
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Unterbringung in einer …
Ergänzend zu den Antragsschriften des Generalbundesanwalts verweist der Senat zum Konkurrenzverhältnis der 16 Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf sein Urteil vom 16. Juli 2009 ( 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97). - BGH, 15.02.2011 - 3 StR 3/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung)
Dabei kann hier offen bleiben, ob dieses Geschehen überhaupt geeignet wäre, die fünf Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Tateinheit zu verbinden (s. dazu nur einerseits BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 8; andererseits BGH, Urteil vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97); denn selbst wenn man dies annehmen wollte, könnten die fünf zu Tateinheit zusammengefassten Bewertungseinheiten des Betäubungsmittelhandels in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG nicht auch die fünf schwerer wiegenden Taten der Betäubungsmitteleinfuhr in nicht geringer Menge zu Tateinheit verklammern (…vgl. Fischer, StGB, 58. Aufl., Vor § 52 Rn. 30;… Weber, BtMG, 3. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 578 mwN). - BGH, 29.10.2009 - 3 StR 430/09
Strafzumessung (generalpräventive Überlegungen); rechtsstaatswidrige …
- BGH, 27.10.2020 - 3 StR 342/20
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Wirkstoffgehalt; nicht geringe Menge)