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   BGH, 16.07.2009 - IX ZB 213/07   

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https://dejure.org/2009,2785
BGH, 16.07.2009 - IX ZB 213/07 (https://dejure.org/2009,2785)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2009 - IX ZB 213/07 (https://dejure.org/2009,2785)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - IX ZB 213/07 (https://dejure.org/2009,2785)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Schätzung des Insolvenzgerichtes i.R.d. § 75 Abs. 1 Nr. 3,4 Insolvenzordnung (InsO)

  • Judicialis

    InsO § 4; ; InsO § 5 Abs. 1; ; InsO § 75 Abs. 1; ; InsO § 75 Abs. 2; ; ZPO § 287

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des für die Einberufung einer Gläubigerversammlung erforderlichen Quorums

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Prüfungsumfang bei Antrag auf Gläubigerversammlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1528
  • NZI 2009, 604
  • NZI 2010, 18
  • WM 2009, 1663
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 138/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZB 213/07
    Auf seine Rechtsbeschwerde hat der Senat die Beschwerdeentscheidung aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückverwiesen, weil dieses zur Verfehlung des Quorums keine ausreichenden Feststellungen getroffen, insbesondere keinen konkreten Schätzbetrag genannt hatte (BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 138/06, ZIP 2007, 551).

    Eine solche Ablehnung ist beschwerdefähig, auch wenn sie darauf gestützt worden ist, nach der Schätzung des Gerichts sei das Quorum verfehlt (BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2006, aaO Rn. 3-10).

  • BGH, 10.03.2011 - IX ZB 212/09

    Insolvenzverfahren: Beschwerdebefugnis nach insolvenzgerichtliche Ablehnung der

    Entschieden hat er bislang allein, dass jedenfalls ein Antragsteller, der ein Antragsrecht nach § 75 Abs. 1 InsO behauptet, die sein Antragsrecht verneinende Entscheidung mit der Beschwerde nach § 75 Abs. 3 InsO überprüfen lassen kann (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 138/06, NZI 2007, 723 Rn. 7 f; vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZB 213/07, NZI 2009, 604 Rn. 3).
  • LG Essen, 28.09.2009 - 7 T 470/09

    SonstigesZivilrecht, Insolvenzrecht

    Weitergehende Ermittlungen sind regelmäßig nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 16.07.2009, IX ZB 213/07).
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