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BGH, 16.07.2009 - IX ZR 218/06 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Nichterhebung der Verschweigungseinrede nach § 1974 BGB und der Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB durch einen Rechtsanwalt mangels grundsätzlicher Bedeutung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 15.02.2006 - 17 O 137/05
- OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 13 U 40/06
- BGH, 16.07.2009 - IX ZR 218/06
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2016 - 2 M 156/15
Haftung des Fiskalerben für bauaufsichtliche Verfügung; Einstandspflicht eines …
Voraussetzung für die Dürftigkeitseinrede ist, dass der Erbe wegen einer (reinen) Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 BGB) in Anspruch genommen wird; handelt es sich dagegen (auch) um eine Eigenverbindlichkeit des Erben, scheidet dies hingegen aus (vgl. BGH, Beschl. v. 16.07.2009 - IX ZR 218/06 -, juris RdNr. ;… Urt. v. 05.07.2013 - V ZR 81/12 -, NJW 2013, 3446, juris RdNr. 6).