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   BGH, 16.07.2009 - IX ZR 28/07   

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https://dejure.org/2009,6268
BGH, 16.07.2009 - IX ZR 28/07 (https://dejure.org/2009,6268)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2009 - IX ZR 28/07 (https://dejure.org/2009,6268)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07 (https://dejure.org/2009,6268)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes beim Schuldner i.R.d. Erbringung einer kongruenten Gegenleistung für die von ihm empfangene Leistung

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend eine Insolvenzanfechtung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 246 (Ls.)
  • NZI 2009, 723
  • NZI 2010, 27
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 234/96

    Wirksamkeit von Verpflichtungserklärungen des Gemein-Schuldners im

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZR 28/07
    Ein Schuldner handelt in der Regel nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er eine kongruente Gegenleistung für die von ihm empfangene Leistung erbringt, welche zur Fortführung seines eigenen Unternehmens nötig ist und damit den Gläubigern im allgemeinen nützt (vgl. BGH, Urt. v. 10. Juli 1997 - IX ZR 234/96, ZIP 1997, 1551, 1553).
  • BGH, 12.02.2015 - IX ZR 180/12

    Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen der Schuldnerkenntnis von seiner

    In Fällen kongruenter Leistungen hat der Senat allerdings anerkannt, dass der Schuldner trotz der vorgenannten Vermutungsregel ausnahmsweise nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz handelt, wenn er diese Zug um Zug gegen eine zur Fortführung seines Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht hat, die den Gläubigern im Allgemeinen nutzt (BGH, Urteil vom 10. Juli 1997 - IX ZR 234/96, NJW 1997, 3028, 3029; Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07, ZInsO 2010, 87 Rn. 2; vom 24. September 2009 - IX ZR 178/07, nv Rn. 4; vom 6. Februar 2014 - IX ZR 221/11, ZInsO 2014, 496 Rn. 3; Urteil vom 10. Juli 2014 - IX ZR 280/13, ZIP 2014, 1887 Rn. 24; vom 17. Juli 2014 - IX ZR 240/13, ZIP 2014, 1595 Rn. 29).
  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12

    § 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen

    dd) Dieses Erfordernis einer einzelfallbezogenen Prüfung des Beweiswerts der Beweisanzeichen, insbesondere auch des Beweisanzeichens der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit, für die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung bei Bargeschäften oder in bargeschäftsähnlichen Lagen, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07 -; vgl. auch 24. September 2009 - IX ZR 178/07 -) .

    d) Das Landesarbeitsgericht hat aufgrund der Umstände des Einzelfalls rechtsfehlerfrei bereits den hinreichenden Beweiswert der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz der Schuldnerin verneint und dabei zu Recht die Grundsätze der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2009 (- IX ZR 28/07 -) und 10. Juli 1997 (- IX ZR 234/96 -) herangezogen.

    Erfolgt die Entgeltzahlung im Wege des Bargeschäfts, kann sich auch bei Kenntnis der eigenen Zahlungsunfähigkeit der Wille des Arbeitgebers darin erschöpfen, eine gleichwertige Gegenleistung für die Arbeitsleistung zu erbringen, die zur Fortführung des Unternehmens nötig ist und damit den Gläubigern auch nützen kann, so dass ihm eine mit der Zahlung verbundene mittelbare Gläubigerbenachteiligung nicht bewusst geworden ist (vgl. BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 69; BGH 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07 -; MünchKommInsO/Kayser 3. Aufl. § 133 Rn. 33a; Kayser WM 2013, 293, 298; ders. FS Fischer S. 267, 283; Ganter WM 2009, 1441, 1444; Fischer NZI 2008, 588, 593 f.; Gottwald/Huber Insolvenzrechts-Handbuch 4. Aufl. § 48 Rn. 16; Uhlenbruck/Hirte 13. Aufl. § 133 InsO Rn. 6; kritisch Foerste ZInsO 2013, 897, 900, der diese Wertung für systemwidrig hält) .

  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 192/13

    Insolvenzanfechtung: Bargeschäftsprivileg für Lohnzahlungen des insolventen

    Darum handelt ein Schuldner in der Regel nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er eine kongruente Leistung Zug um Zug gegen eine zur Fortführung seines eigenen Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht hat, die den Gläubigern im allgemeinen nützt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1997 - IX ZR 234/96, ZIP 1997, 1551, 1553; Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07, NZI 2009, 723 Rn. 2; vom 6. Februar 2014 - IX ZR 221/11, ZInsO 2014, 496 Rn. 3).
  • BGH, 17.07.2014 - IX ZR 240/13

    InsO § 130 Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 1, § 142

    Dies gilt auch dann, wenn Schuldner und Anfechtungsgegner Vorkasse für die von diesem erbrachten Leistungen vereinbart haben (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07, NZI 2009, 723 Rn. 2; vom 24. September 2009 - IX ZR 178/07, nv Rn. 4).
  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 280/13

    Insolvenzanfechtung: Begleichung einer Geldstrafe durch den zahlungsunfähigen

    Ein Schuldner handelt ausnahmsweise nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er eine kongruente Leistung Zug um Zug gegen eine zur Fortführung seines eigenen Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht hat, die den Gläubigern im allgemeinen nützt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07, ZInsO 2010, 87 Rn. 2; vom 6. Februar 2014 - IX ZR 221/11, ZInsO 2014, 496 Rn. 3).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2011 - 5 Sa 227/11

    Insolvenz, Anfechtung, Deckungsanfechtung, Vorsatzanfechtung, Nettogehalt,

    Ein künftiger Insolvenzschuldner handelt demgegenüber dann nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er eine kongruente Gegenleistung für die von ihm empfangene Leistung erbringt, welche zur Fortführung seines eigenen Unternehmens nötig ist und damit den Gläubigern im Allgemeinen nützt (BGH, Beschl. v. 16.07.2009 ­ IX ZR 28/07 -, NZI 2009, 723 f.; BGH, Urt. v. 10.07.1997 ­ IX ZR 234/96 -, ZIP 1997, 1551 ff.).
  • BGH, 06.02.2014 - IX ZR 221/11

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen einer insolventen GmbH: Benachteiligungsvorsatz

    Der Sonderfall, dass eine kongruente Leistung Zug um Zug gegen eine zur Fortführung des Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07, NZI 2009, 723 Rn. 2), liegt im Hinblick auf die hier in Rede stehende Beratungstätigkeit nicht vor.
  • OLG Stuttgart, 30.03.2011 - 9 U 130/10

    Insolvenzanfechtung: Stillhalteabkommen durch Vereinbarung einer Ratenzahlung;

    Bei einem Bargeschäft ist ohnehin schon ein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz weniger indiziert, vor allem wenn es zur Fortführung des Unternehmens und daher den Gläubigern im Allgemeinen dient (Kübler/Prütting/Bork, a.a.O. § 133 Rn. 42; BGH, Urt. v. 10.07.1997, IX ZR 234/96, Rn. 15; BGH, Beschl. v. 16.07.2009, IX ZR 28/07; BGH, Beschl. v. 24.09.2009, IX ZR 178/07).
  • BGH, 24.09.2009 - IX ZR 178/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Der subjektive Tatbestand einer Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO kann entfallen, wenn im unmittelbaren Zusammenhang mit der potentiell anfechtbaren Rechtshandlung eine gleichwertige Gegenleistung in das Vermögen des Schuldners gelangt (BGH, Beschl. v. 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07, Rn. 2).
  • LG Aachen, 14.04.2021 - 11 O 241/17

    Haftung des Sanierungsberaters in der Krise;: Sanierungsberatervertrag als

    Nach der Rechtsprechung entfällt der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn der Schuldner für die von ihm erbrachte Leistung zeitnah eine kongruente Gegenleistung erhält, welche zur Fortführung seines eigenen Unternehmens nötig ist und damit den Gläubigern im Allgemeinen nützt ("bargeschäftsähnliche Lage"; vgl. BGH, NJW 1997, 3028, 3029; BGH, NZI 2009, 723, Rn. 2; 2014, 762 Rn. 21 f.; 2015, 320 Rn. 22; BGH, NJW 2014, 2956 Rn. 29; K. Schmidt-InsO/ Ganter/Weinland , 19. Aufl. 2016, § 133, Rn. 67).
  • LG Landshut, 20.07.2010 - 54 O 1598/10

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei kongruenter Zahlung von

  • LG Siegen, 29.07.2013 - 3 S 35/12

    Insolvenzanfechtung, Arbeitsentgelt, Bargeschäft

  • LG Köln, 19.01.2021 - 16 O 270/19
  • LG Köln, 19.01.2021 - 16 O 271/19
  • LG Hamburg, 01.11.2013 - 328 O 429/12

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Kenntnis des

  • LG Hamburg, 19.11.2014 - 318 S 38/14

    Gläubigerbenachteiligungsvorsatz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit

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