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   BGH, 16.07.2019 - 4 StR 131/19   

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https://dejure.org/2019,32349
BGH, 16.07.2019 - 4 StR 131/19 (https://dejure.org/2019,32349)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2019 - 4 StR 131/19 (https://dejure.org/2019,32349)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2019 - 4 StR 131/19 (https://dejure.org/2019,32349)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    §§ 69, 69a StGB, § 349 Abs. 1 StPO, § 400 Abs. 1 StPO, § 323a StGB, § 395 Abs. 3 StPO, § 395 Abs. 1 StPO, § 400 Abs. 1 1. Alternative StPO

  • Wolters Kluwer

    Befugnis eines Nebenklägers zur Anfechtung einer Verurteilung wegen eines fahrlässigen Vollrauschs

  • rewis.io

    Zulässigkeit des Anschlusses als Nebenkläger bei im Vollrausch begangener Körperverletzung bzw. Tötung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 323a; StPO § 400 Abs. 1
    Befugnis eines Nebenklägers zur Anfechtung einer Verurteilung wegen eines fahrlässigen Vollrauschs

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit des Anschlusses als Nebenkläger bei im Vollrausch begangener Körperverletzung bzw. Tötung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Die Anschlussberechtigung der Nebenklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 353
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
    Auszug aus BGH, 16.07.2019 - 4 StR 131/19
    Die Strafvorschrift des § 323a StGB schützt nämlich nicht das im Rausch schließlich verletzte Einzelrechtsgut, sondern soll die Allgemeinheit vor rauschbedingten Ausschreitungen bewahren (BGH, Urteil vom 2. Mai 1961 - 1 StR 139/61, BGHSt 16, 124, 128).
  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 10/98

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 16.07.2019 - 4 StR 131/19
    Eine Straftat nach § 323a StGB berechtigt allerdings zur Nebenklage, wenn eines der in § 395 Abs. 1 StPO bezeichneten Delikte - hier eine vorsätzliche Körperverletzung oder ein versuchtes Tötungsdelikt - die Rauschtat ist (BGH, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 StR 10/98, BGHR StPO § 395 Anschlussbefugnis 2).
  • BayObLG, 27.01.1986 - RReg. 2 St 292/85

    Nebenkläger; Auslagenerstattungspflicht; Nebenklagebefugnis; Berufungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 16.07.2019 - 4 StR 131/19
    Der Tatbestand des Vollrauschs gemäß § 323a StGB ist für sich keine zum Anschluss als Nebenkläger berechtigende Tat (vgl. BayObLGSt 1986, 8, 9 zur Rechtslage vor dem 1. April 1987).
  • BayObLG, 22.10.2021 - 206 StRR 271/21

    Beschränktes Anfechtungsrecht des Nebenklägers bei Vollrausch

    Dieses Ziel verschafft ihm jedoch keine Rechtsmittelbefugnis (s. auch BGH, Beschluss v. 16. Juli 2019, 4 StR 131/19, NStZ-RR 2019, 353, juris Rn. 2).

    b) Die Revision macht auch nicht geltend, dass eine andere rechtswidrige Rauschtat, die für sich genommen eine Befugnis zur Nebenklage begründen würde, verwirklicht sei, so dass der Senat nicht zu entscheiden hat, ob dies eine Rechtsmittelbefugnis vermitteln würde (dagegen BGH NStZ-RR 2019, 353; juris Rn. 2).

    c) Der Tatbestand des Vollrausches gemäß § 323a StGB hingegen, dessen Änderung erstrebt wird, ist für sich keine zum Anschluss als Nebenkläger berechtigende Tat (BGH NStZ-RR 2019, 353, juris Rn. 2; s. auch BayObLG, Beschluss v. 27. Januar 1986, RReg …

    Dieser ist in seinen persönlichen Rechten durch die im Rausch begangene rechtswidrige Tat, nicht durch den Vollrausch verletzt (s. BGH NStZ-RR 2019, 353, juris Rn. 2).

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