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   BGH, 16.08.1977 - 1 StR 390/77   

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https://dejure.org/1977,4458
BGH, 16.08.1977 - 1 StR 390/77 (https://dejure.org/1977,4458)
BGH, Entscheidung vom 16.08.1977 - 1 StR 390/77 (https://dejure.org/1977,4458)
BGH, Entscheidung vom 16. August 1977 - 1 StR 390/77 (https://dejure.org/1977,4458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Keine Verlesung des Anklagesatzes in der Hauptverhandlung - Gültigkeit einer Nichtverlesung des Anklagesatzes - Schreibfehler bei der Gesetzesangabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1970 - 5 StR 63/70

    Unterlassene Verlesung der Anklageschrift als Verfahrensbeschwerde - Ausstellung

    Auszug aus BGH, 16.08.1977 - 1 StR 390/77
    Im Urteil vom 21. April 1970 (5 StR 63/70) schließt der Bundesgerichtshof ein Beruhen auf der Nichtverlesung des Anklagesatzes aus, weil - in einem Fall der Zurückverweisung - der Verfahrensgegenstand für alle Beteiligten durch eine Verlesung des Revisionsurteils und eines Auszuges aus dem ersten Urteil deutlich abgegrenzt worden war.
  • BGH, 30.11.1965 - 1 StR 444/65
    Auszug aus BGH, 16.08.1977 - 1 StR 390/77
    Es bleibt deshalb bei der Regel, daß Aussprüche über Einzelstrafen als selbständige, der Rechtskraft fähige Entscheidungen ihre Eigenständigkeit behalten und bei Teilaufhebungen im Rechtsmittelzug ihre volle eigene Bedeutung erlangen (BGH NJW 1966, 509 Nr. 13; vgl. auch BGHSt 24, 268, 269).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 16.08.1977 - 1 StR 390/77
    Es bleibt deshalb bei der Regel, daß Aussprüche über Einzelstrafen als selbständige, der Rechtskraft fähige Entscheidungen ihre Eigenständigkeit behalten und bei Teilaufhebungen im Rechtsmittelzug ihre volle eigene Bedeutung erlangen (BGH NJW 1966, 509 Nr. 13; vgl. auch BGHSt 24, 268, 269).
  • BGH, 10.10.1972 - 1 StR 417/72

    Verlesung der Anklageschrift - Freibeweis gegen den Inhalt der

    Auszug aus BGH, 16.08.1977 - 1 StR 390/77
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 10. Oktober 1972 (1 StR 417/72) ausgesprochen, daß ein Beruhen des Urteils auf der Nichtverlesung des Anklagesatzes ausgeschlossen werden könne, wenn entweder die Sach- und Rechtslage einfach sei oder wenn die Prozeßbeteiligten in anderer Weise über den Untersuchungsgegenstand zweifelsfrei unterrichtet worden seien.
  • BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74

    Berücksichtigung von zwischenzeitlich eingetretenen Gesetzesänderungen im

    Auszug aus BGH, 16.08.1977 - 1 StR 390/77
    Die Entscheidung des erkennenden Senats BGHSt 26, 1 ff steht nicht entgegen.
  • BGH, 22.10.1985 - 5 StR 382/85

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Bankrotts und wegen Untreue in 69 Fällen

    Das war nicht erforderlich, da nur noch der Rechtsfolgenausspruch anhängig war (vgl. BGH Urteil vom 16. August 1977 1 StR 390/77).
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