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   BGH, 16.08.2000 - 5 StR 286/00   

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https://dejure.org/2000,6163
BGH, 16.08.2000 - 5 StR 286/00 (https://dejure.org/2000,6163)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2000 - 5 StR 286/00 (https://dejure.org/2000,6163)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2000 - 5 StR 286/00 (https://dejure.org/2000,6163)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 23 Abs. 2 StGB; § 255 StGB
    Strafmilderung beim Versuch; Beendeter Versuch; Strafrahmenverschiebung; Gesamtschau; Räuberische Erpressung und Vermögensverfügung

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.02.1991 - 1 StR 604/90

    Unterbinden der Wiederholung von auf die Sachkunde des Sachverständigen zielender

    Auszug aus BGH, 16.08.2000 - 5 StR 286/00
    Für die Strafrahmenverschiebung nach § 23 Abs. 2 StGB läßt sich hieraus jedoch wenig herleiten (BGHR StGB § 23 Abs. 2 - Strafrahmenverschiebung 8).
  • BGH, 14.01.1992 - 1 StR 700/91

    Nähe zum Taterfolg war kausal für die Versagung einer Strafrahmenmilderung nach

    Auszug aus BGH, 16.08.2000 - 5 StR 286/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung ist erforderlich, daß insbesondere die Nähe der Vollendung, die Gefährlichkeit des Versuches und die aufgewandte kriminelle Energie in die Abwägung einbezogen werden (BGHR StGB § 23 Abs. 2 - Strafrahmenverschiebung 4, 6, 9, 12).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

    Auszug aus BGH, 16.08.2000 - 5 StR 286/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung ist erforderlich, daß insbesondere die Nähe der Vollendung, die Gefährlichkeit des Versuches und die aufgewandte kriminelle Energie in die Abwägung einbezogen werden (BGHR StGB § 23 Abs. 2 - Strafrahmenverschiebung 4, 6, 9, 12).
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88

    Katzenkönig

    Auszug aus BGH, 16.08.2000 - 5 StR 286/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung ist erforderlich, daß insbesondere die Nähe der Vollendung, die Gefährlichkeit des Versuches und die aufgewandte kriminelle Energie in die Abwägung einbezogen werden (BGHR StGB § 23 Abs. 2 - Strafrahmenverschiebung 4, 6, 9, 12).
  • BGH, 22.09.1993 - 3 StR 430/93

    Annahme einer Strafmilderung beim beendeten Versuch

    Auszug aus BGH, 16.08.2000 - 5 StR 286/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung ist erforderlich, daß insbesondere die Nähe der Vollendung, die Gefährlichkeit des Versuches und die aufgewandte kriminelle Energie in die Abwägung einbezogen werden (BGHR StGB § 23 Abs. 2 - Strafrahmenverschiebung 4, 6, 9, 12).
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