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BGH, 16.08.2000 - 5 StR 286/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 23 Abs. 2 StGB; § 255 StGB
Strafmilderung beim Versuch; Beendeter Versuch; Strafrahmenverschiebung; Gesamtschau; Räuberische Erpressung und Vermögensverfügung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Strafzumessung - Strafrahmenverschiebung - Versuch - Beendeter Versuch - Versuchsmilderung - Rücktritt
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 23 Abs. 2
Prüfung der Strafmilderung beim Versuch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.02.1991 - 1 StR 604/90
Unterbinden der Wiederholung von auf die Sachkunde des Sachverständigen zielender …
Auszug aus BGH, 16.08.2000 - 5 StR 286/00
Für die Strafrahmenverschiebung nach § 23 Abs. 2 StGB läßt sich hieraus jedoch wenig herleiten (BGHR StGB § 23 Abs. 2 - Strafrahmenverschiebung 8). - BGH, 14.01.1992 - 1 StR 700/91
Nähe zum Taterfolg war kausal für die Versagung einer Strafrahmenmilderung nach …
Auszug aus BGH, 16.08.2000 - 5 StR 286/00
Nach der ständigen Rechtsprechung ist erforderlich, daß insbesondere die Nähe der Vollendung, die Gefährlichkeit des Versuches und die aufgewandte kriminelle Energie in die Abwägung einbezogen werden (BGHR StGB § 23 Abs. 2 - Strafrahmenverschiebung 4, 6, 9, 12). - BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch
Auszug aus BGH, 16.08.2000 - 5 StR 286/00
Nach der ständigen Rechtsprechung ist erforderlich, daß insbesondere die Nähe der Vollendung, die Gefährlichkeit des Versuches und die aufgewandte kriminelle Energie in die Abwägung einbezogen werden (BGHR StGB § 23 Abs. 2 - Strafrahmenverschiebung 4, 6, 9, 12). - BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
Katzenkönig
Auszug aus BGH, 16.08.2000 - 5 StR 286/00
Nach der ständigen Rechtsprechung ist erforderlich, daß insbesondere die Nähe der Vollendung, die Gefährlichkeit des Versuches und die aufgewandte kriminelle Energie in die Abwägung einbezogen werden (BGHR StGB § 23 Abs. 2 - Strafrahmenverschiebung 4, 6, 9, 12). - BGH, 22.09.1993 - 3 StR 430/93
Annahme einer Strafmilderung beim beendeten Versuch
Auszug aus BGH, 16.08.2000 - 5 StR 286/00
Nach der ständigen Rechtsprechung ist erforderlich, daß insbesondere die Nähe der Vollendung, die Gefährlichkeit des Versuches und die aufgewandte kriminelle Energie in die Abwägung einbezogen werden (BGHR StGB § 23 Abs. 2 - Strafrahmenverschiebung 4, 6, 9, 12).