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   BGH, 16.08.2006 - 2 StR 303/06 (1)   

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https://dejure.org/2006,7267
BGH, 16.08.2006 - 2 StR 303/06 (1) (https://dejure.org/2006,7267)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2006 - 2 StR 303/06 (1) (https://dejure.org/2006,7267)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2006 - 2 StR 303/06 (1) (https://dejure.org/2006,7267)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 397a StPO
    Beistandsbestellung (Fortwirkung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens)

  • HRR Strafrecht

    § 260 Abs. 4 StPO; § 211 Abs. 2 StGB
    Urteilsformel (gleichartige Tateinheit); Heimtücke (Erwartung eines Angriffs auf die körperliche Unversehrtheit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Nachprüfung eines Strafurteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung ; Voraussetzungen für die nachträgliche Berichtigung des Schuldspruchs eines Strafurteils; Anforderungen an das Vorliegen einer Arglosigkeit im Rahmen der Prüfung des Mordmerkmals ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bestellung eines Rechtsbeistandes für ein bevorstehendes Revisionsverfahren; Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    StPO § 260; ; StGB § 211 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 397a
    Auslegung einer PKH-Bewilligung als Beistandsbestellung; Dauer einer Beistandsbestellung

  • rechtsportal.de

    StGB § 52 Abs. 1 ; StPO § 260 Abs. 1
    Urteilstenor bei gleichartiger Tateinheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Auszug aus BGH, 16.08.2006 - 2 StR 303/06
    Soweit das Landgericht auch das Mordmerkmal Heimtücke bejaht hat, verkennt es allerdings, dass Arglosigkeit des Tatopfers schon dann nicht gegeben ist, wenn es in der konkreten Tatsituation mit ernsthaften Angriffen auf seine körperliche Unversehrtheit rechnet (BGHSt 48, 207, 210; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13, 17, 27).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Auszug aus BGH, 16.08.2006 - 2 StR 303/06
    Soweit das Landgericht auch das Mordmerkmal Heimtücke bejaht hat, verkennt es allerdings, dass Arglosigkeit des Tatopfers schon dann nicht gegeben ist, wenn es in der konkreten Tatsituation mit ernsthaften Angriffen auf seine körperliche Unversehrtheit rechnet (BGHSt 48, 207, 210; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13, 17, 27).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Auszug aus BGH, 16.08.2006 - 2 StR 303/06
    Soweit das Landgericht auch das Mordmerkmal Heimtücke bejaht hat, verkennt es allerdings, dass Arglosigkeit des Tatopfers schon dann nicht gegeben ist, wenn es in der konkreten Tatsituation mit ernsthaften Angriffen auf seine körperliche Unversehrtheit rechnet (BGHSt 48, 207, 210; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13, 17, 27).
  • BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98

    Arglosigkeit; Mordmerkmal der Heimtücke; Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Auszug aus BGH, 16.08.2006 - 2 StR 303/06
    Soweit das Landgericht auch das Mordmerkmal Heimtücke bejaht hat, verkennt es allerdings, dass Arglosigkeit des Tatopfers schon dann nicht gegeben ist, wenn es in der konkreten Tatsituation mit ernsthaften Angriffen auf seine körperliche Unversehrtheit rechnet (BGHSt 48, 207, 210; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13, 17, 27).
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