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   BGH, 16.08.2016 - X ZR 96/14   

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https://dejure.org/2016,32225
BGH, 16.08.2016 - X ZR 96/14 (https://dejure.org/2016,32225)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2016 - X ZR 96/14 (https://dejure.org/2016,32225)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2016 - X ZR 96/14 (https://dejure.org/2016,32225)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 529 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 117 S 1 PatG
    Berufungsverfahren: Verneinung der Glaubwürdigkeit des erstinstanzlich vernommenen Zeugen bei unmöglicher erneuter Zeugenvernehmung - Yttrium-Aluminium-Granat

  • IWW

    § 117 Satz 1 PatG, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 99 Abs. 1 PatG, § 395 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 119 Abs. 1 PatG, § 119 Abs. 5 Satz 1 PatG, § 121 Abs. 2 PatG, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässige Verneinung der vom Erstgericht bejahten Glaubhaftigkeit der Bekundungen eines Zeugen durch das Berufungsgericht

  • rewis.io

    Berufungsverfahren: Verneinung der Glaubwürdigkeit des erstinstanzlich vernommenen Zeugen bei unmöglicher erneuter Zeugenvernehmung - Yttrium-Aluminium-Granat

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; PatG § 117 S. 1
    Berufungsgericht kann Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage auch bei zwischenzeitlichem Versterben des Zeugen verneinen (mit Anmerkung von Dr. Gregor Gundlach)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; PatG § 117 S. 1
    Zulässige Verneinung der vom Erstgericht bejahten Glaubhaftigkeit der Bekundungen eines Zeugen durch das Berufungsgericht

  • rechtsportal.de

    ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1
    Zulässige Verneinung der vom Erstgericht bejahten Glaubhaftigkeit der Bekundungen eines Zeugen durch das Berufungsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erneute Zeugenvernehmung unmöglich: Berufungsgericht kann Bekundungen trotzdem verneinen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Patent auf weiße LED bestätigt

  • versr.de (Kurzinformation)

    Berufungsgericht kann Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage auch bei zwischenzeitlichem Versterben des Zeugen verneinen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1404
  • MDR 2017, 16
  • GRUR 2016, 1260
  • VersR 2017, 378
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.12.1999 - III ZR 295/98

    Beweislast, wenn der mit einem Alleinauftrag betraute Verkäufermakler das

    Auszug aus BGH, 16.08.2016 - X ZR 96/14
    Konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit einer durch Beweisaufnahme gewonnenen Tatsachengrundlage können vor allem aus einer fehlerhaften, insbesondere widersprüchlichen, oder gänzlich fehlenden Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen oder der Glaubhaftigkeit seiner Aussage durch das Erstgericht folgen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1999 - III ZR 295/98, VersR 2000, 227, 228; Urteil vom 3. Juni 2014 - VI ZR 394/13, NJW 2014, 2797 Rn. 16).
  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 76/13

    Stabilisierung der Wasserqualität - Beurteilung der Widerruflichkeit eines

    Auszug aus BGH, 16.08.2016 - X ZR 96/14
    2001, 1070 Rn. 40 - Schalungselement; Urteil vom 3. Februar 2015 - X ZR 76/13, GRUR 2015, 472 Rn. 43 - Stabilisierung der Wasserqualität).
  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009

    Auszug aus BGH, 16.08.2016 - X ZR 96/14
    Dabei kann von Bedeutung sein, ob sich aus diesen Maßnahmen eine angemessene Erfolgserwartung für die Lösung des sich stellenden technischen Problems ergab (BGH, Urteil vom 10. September 2009 - Xa ZR 130/07, GRUR 2010, 123 Rn. 38 ff. - Escitalopram; Urteil vom 15. Mai 2012 - X ZR 98/09, GRUR 2012, 803 Rn. 46 - Calcipotriol-Monohydrat mwN).
  • BGH, 13.03.2001 - X ZR 155/98

    Schalungselemen; Patentschutz für eine in einem Bauelement verwirklichte

    Auszug aus BGH, 16.08.2016 - X ZR 96/14
    1999, 362 Rn. 40 - Herzklappenprothese; Urteil vom 15. März 2001 - X ZR 155/98, Mitt.
  • BGH, 15.05.2012 - X ZR 98/09

    Calcipotriol-Monohydrat

    Auszug aus BGH, 16.08.2016 - X ZR 96/14
    Dabei kann von Bedeutung sein, ob sich aus diesen Maßnahmen eine angemessene Erfolgserwartung für die Lösung des sich stellenden technischen Problems ergab (BGH, Urteil vom 10. September 2009 - Xa ZR 130/07, GRUR 2010, 123 Rn. 38 ff. - Escitalopram; Urteil vom 15. Mai 2012 - X ZR 98/09, GRUR 2012, 803 Rn. 46 - Calcipotriol-Monohydrat mwN).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus BGH, 16.08.2016 - X ZR 96/14
    Sie können sich aus gerichtsbekannten Tatsachen, dem Vortrag der Parteien, Fehlern, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind, oder sonst aus dem angefochtenen Urteil selbst ergeben (BGH, Urteil vom 8. Juni 2004 - VI ZR 230/03, BGHZ 159, 254 Rn. 16 mwN; vgl. auch Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses, BT-Drucks. 14/6036, S. 129; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 529 Rn. 3).
  • BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 3/09

    Rechtliches Gehör bei Zeugenaussage

    Auszug aus BGH, 16.08.2016 - X ZR 96/14
    Zwar dürfte dies, könnte der Zeuge erneut vernommen werden, nicht ohne eine solche erneute Vernehmung geschehen (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269 Rn. 13; Urteil vom 21. Dezember 2010 - X ZR 122/07, NJW 2011, 989 Rn. 45; Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 87/11, NJW 2011, 3780 Rn. 17; Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291 Rn. 5, 6).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 16.08.2016 - X ZR 96/14
    Zwar dürfte dies, könnte der Zeuge erneut vernommen werden, nicht ohne eine solche erneute Vernehmung geschehen (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269 Rn. 13; Urteil vom 21. Dezember 2010 - X ZR 122/07, NJW 2011, 989 Rn. 45; Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 87/11, NJW 2011, 3780 Rn. 17; Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291 Rn. 5, 6).
  • BGH, 03.06.2014 - VI ZR 394/13

    Schadensersatzprozess wegen Kapitalanlagebetrugs: Voraussetzungen einer

    Auszug aus BGH, 16.08.2016 - X ZR 96/14
    Konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit einer durch Beweisaufnahme gewonnenen Tatsachengrundlage können vor allem aus einer fehlerhaften, insbesondere widersprüchlichen, oder gänzlich fehlenden Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen oder der Glaubhaftigkeit seiner Aussage durch das Erstgericht folgen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1999 - III ZR 295/98, VersR 2000, 227, 228; Urteil vom 3. Juni 2014 - VI ZR 394/13, NJW 2014, 2797 Rn. 16).
  • BGH, 10.11.1998 - X ZR 137/94

    Herzklappenprothese

    Auszug aus BGH, 16.08.2016 - X ZR 96/14
    Die hieraus sich ergebende Unaufklärbarkeit wirkt sich zulasten der Klägerin aus, die die materielle Beweislast für das Vorliegen eines Nichtigkeitsgrunds und damit auch für die Nichterweislichkeit von Tatsachenbehauptungen trägt, die im Rahmen einer offenkundigen Vorbenutzung unter Zeugenbeweis gestellt sind (BGH, Beschluss vom 22. Dezember 1983 - X ZR 45/82, GRUR 1984, 339 Rn. 13 - Überlappungsnaht; Urteil vom 10. November 1998 - X ZR 137/94, Mitt.
  • BGH, 21.12.2010 - X ZR 122/07

    Werkvertrag: Überschreitung einer Kostenangabe auf Grund unzutreffender Angabe

  • BGH, 29.09.2011 - VII ZR 87/11

    Sachmängelhaftung beim Werkvertrag: Abweichung des Werks von der vereinbarten

  • BGH, 22.12.1983 - X ZR 45/82
  • BGH, 21.03.2018 - VII ZR 170/17

    Entfallen der Bindung des Berufungsgerichts an die Tatsachenfeststellungen des

    Konkrete Anhaltspunkte in diesem Sinn sind alle objektivierbaren rechtlichen oder tatsächlichen Einwände gegen die erstinstanzlichen Feststellungen (vgl. BGH, Urteil vom 16. August 2016 - X ZR 96/14, GRUR 2016, 1260 Rn. 17 - Yttrium-Aluminium-Granat; Urteil vom 8. Juni 2004 - VI ZR 230/03, BGHZ 159, 254, 258 f., juris Rn. 16 m.w.N.).

    Derartige konkrete Anhaltspunkte können sich unter anderem aus Vortrag der Parteien (vgl. BGH, Urteil vom 16. August 2016 - X ZR 96/14, aaO; Urteil vom 8. Juni 2004 - VI ZR 230/03, aaO), vorbehaltlich der Anwendung von Präklusionsvorschriften auch aus Vortrag der Parteien in der Berufungsinstanz (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 2004 - VI ZR 199/03, BGHZ 159, 245, 249 ff., juris Rn. 13 ff.; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04, juris Rn. 33) ergeben.

  • LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Sa 559/17

    Tatkündigung; Verdachtskündigung; Beweiswürdigung; Unerreichbarkeit eines

    Sie können sich aus gerichtsbekannten Tatsachen, dem Vortrag der Parteien, Fehlern, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind, oder sonst aus dem angefochtenen Urteil selbst ergeben (BGH vom 16.08.2016 - X ZR 96/14, juris, Rz. 17; BGH vom 08.06.2004 - VI ZR 230/03, juris, Rz. 16 mwN; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Auflage, § 529 Rn. 3).

    Konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit einer durch Beweisaufnahme gewonnenen Tatsachengrundlage können vor allem aus einer fehlerhaften, insbesondere widersprüchlichen, oder gänzlich fehlenden Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen oder der Glaubhaftigkeit seiner Aussage durch das Erstgericht folgen (BGH vom 16.08.2016 - X ZR 96/14, juris, Rz. 17; BGH vom 03.06.2014 - VI ZR 394/13, juris, Rz. 16; BGH vom 16.12.1999 - IIII ZR 295/98, VersR 2000, 227, 228).

    Sind die Feststellungen des Arbeitsgerichts fehlerhaft und ist eine begründete Beurteilung des erstinstanzlichen Gerichts zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen nicht erfolgt oder sind die Ausführungen hierzu nicht nachvollziehbar, entfalten die Feststellungen keine Bindungswirkung (BGH vom 16.08.2016 - X ZR 96/14, juris, Rz. 29; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Auflage, § 529 Rn. 8).

    Das Berufungsgericht muss dann in eigener Verantwortung prüfen, ob die vorhandene Aufzeichnung der Aussage ihm die Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachenbehauptung der beweisbelasteten Partei vermitteln kann (BGH vom 16.08.2016 - X ZR 96/14, juris, Rz. 29).

    Eine infolge Vernehmungsunfähigkeit sich ergebende Unaufklärbarkeit geht zu Lasten der beweisbelasteten Partei (BGH vom 16.08.2016 - X ZR 96/14, juris, Rz. 29).

  • OLG München, 26.01.2017 - 29 U 3841/16

    Vermeintliche Einwilligung in Werbeanrufe im Rahmen eines im Internet angebotenen

    bbb) Dieser eigenständigen Würdigung durch den Senat steht nicht entgegen, dass ein Berufungsgericht einen bereits im ersten Rechtszug vernommenen Zeugen grundsätzlich nochmals vernehmen muss, wenn es dessen Glaubwürdigkeit abweichend vom Erstrichter beurteilen will (vgl. BGH GRUR 2016, 1260 - Yttrium-Aluminium-Granat Tz. 29; NJW-RR 2015, 1200 Tz. 11; NJW 2015, 74 Tz. 23; jeweils m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 2 U 42/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine lichtemittierende Vorrichtung

    Auf die Berufung der Klägerin hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung durch Urteil vom 16.08.2016 (Az.: X ZR 96/14; GRUR 2016, 1260) abgeändert und die Nichtigkeitsklage abgewiesen.

    Das Klagepatent hat es sich vor diesem Hintergrund zur Aufgabe gemacht, die oben beschriebenen Probleme zu lösen und eine lichtaussendende Vorrichtung vorzustellen, die nur einen äußerst geringen Grad der Abnahme an Intensität, Wirkungsgrad und Farbverschiebung des emittierten Lichts über einen langen Zeitraum der Benutzung mit hoher Leuchtdichte aufweist (Abs. [0013]; BGH, Urt. v. 16.08.2016 - X ZR 96/14 [nachfolgend: NU], Rn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 2 U 41/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine lichtemittierende Vorrichtung

    Auf die Berufung der Klägerin hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung durch Urteil vom 16.08.2016 (Az.: X ZR 96/14; GRUR 2016, 1260) abgeändert und die Nichtigkeitsklage abgewiesen.

    Das Klagepatent hat es sich vor diesem Hintergrund zur Aufgabe gemacht, die oben beschriebenen Probleme zu lösen und eine lichtaussendende Vorrichtung vorzustellen, die nur einen äußerst geringen Grad der Abnahme an Intensität, Wirkungsgrad und Farbverschiebung des emittierten Lichts über einen langen Zeitraum der Benutzung mit hoher Leuchtdichte aufweist (Abs. [0013]; BGH, Urt. v. 16.08.2016 - X ZR 96/14 [nachfolgend: NU], Rn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2017 - 2 U 43/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine lichtemittierende Vorrichtung

    Auf die Berufung der Klägerin hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung durch Urteil vom 16.08.2016 (Az.: X ZR 96/14) abgeändert und die Nichtigkeitsklage abgewiesen.

    Das Klagepatent hat es sich vor diesem Hintergrund zur Aufgabe gemacht, die oben beschriebenen Probleme zu lösen und eine lichtaussendende Vorrichtung vorzustellen, die nur einen äußerst geringen Grad der Abnahme an Intensität, Wirkungsgrad und Farbverschiebung des emittierten Lichts über einen langen Zeitraum der Benutzung mit hoher Leuchtdichte aufweist (Abs. [0013]; BGH, Urt. v. 16.08.2016 - X ZR 96/14 [nachfolgend: NU], Rn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2018 - 15 U 52/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Vorschubeinrichtung zum

    Zweifel können ferner erwachsen, wenn das Gericht erster Instanz die Aussagen von Zeugen unvollständig gewürdigt hat (BGH BauR 2014, 141), die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugens vollständig fehlt oder die Glaubhaftigkeit der Aussage fehlerhaft gewürdigt worden ist (BGH GRUR 2016, 1260 - Yttrium-Aluminium-Grant; BGH NJW 2014, 2897) oder das Berufungsgericht die Aussage eines Zeugens für ergänzungsbedürftig hält (BGH GRUR 2012, 895 - Desmopressin; BGH NJW 2004, 1876).
  • BPatG, 12.01.2017 - 3 Ni 17/15

    Voraussetzungen für die Nichtigkerklärung eines europäischen Patents mit der

    Ergänzend verweist die Beklagte auf die Entscheidung BGH GRUR 2016, 1260 - Yttrium-Aluminium-Granat.

    Zudem wird im Gegensatz zu der angeführten BGH-Entscheidung, wonach im dort beurteilten Fall dokumentierte Eigenschaften nicht oder allenfalls begrenzt Auskunft über die Erfüllung spezifischer Anforderungen gegeben haben und diese nur durch aufwendige Versuche überprüft werden konnten (vgl. BGH GRUR 2016, 1260 - Yttrium-Aluminium-Granat), in NIK10 eine Fulvestrant-Formulierung offenbart, die im Tierversuch bereits erfolgreich zumindest hinsichtlich der antiöstrogenen Wirkung und damit der wesentlichen Eigenschaft von Fulvestrant untersucht worden ist (vgl. NIK10 S. 701/702 seitenübergr. Abs.).

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2016 - 2 U 6/13

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine lichtemittierende Vorrichtung;

    Auf die Berufung der Klägerin hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung durch Urteil vom 16.08.2016 (Az.: X ZR 96/14; GRUR 2016, 1260) abgeändert und die Nichtigkeitsklage abgewiesen.

    Das Klagepatent hat es sich vor diesem Hintergrund zur Aufgabe gemacht, die oben beschriebenen Probleme zu lösen und eine lichtaussendende Vorrichtung vorzustellen, die nur einen äußerst geringen Grad der Abnahme an Intensität, Wirkungsgrad und Farbverschiebung des emittierten Lichts über einen langen Zeitraum der Benutzung mit hoher Leuchtdichte aufweist (Abs. [0013]; BGH, Urt. v. 16.08.2016 - X ZR 96/14 [nachfolgend: NU], Rn. 9).

  • KG, 05.02.2021 - 6 U 68/19

    Anforderungen an den Nachweis eines nächtlichen Zusammenstoßes mit einem Tier auf

    Sie können sich aus gerichtsbekannten Tatsachen, dem Vortrag der Parteien, vorbehaltlich der Anwendung von Präklusionsvorschriften auch aus Vortrag der Parteien in der Berufungsinstanz (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - VII ZR 170/17 -, Rn. 15, juris), Fehlern, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind, oder sonst aus dem angefochtenen Urteil selbst ergeben (BGH, Urteil vom 16. August 2016 - X ZR 96/14 -, Rn. 17, juris).

    Konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit einer durch Beweisaufnahme gewonnenen Tatsachengrundlage können vor allem aus einer fehlerhaften, insbesondere widersprüchlichen, oder gänzlich fehlenden Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen oder der Glaubhaftigkeit seiner Aussage durch das Erstgericht folgen (BGH, Urteil vom 16. August 2016 - X ZR 96/14 -, Rn. 17, juris).

  • LG München I, 29.09.2021 - 21 O 9793/21

    Befristete einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung

  • LG Regensburg, 05.07.2018 - 22 S 74/18

    Motorrad, Lkw, Betriebsgefahr, Beweisaufnahme

  • BGH, 25.03.2021 - X ZR 42/19

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "nanopartikuläre

  • LG Düsseldorf, 26.03.2019 - 4a O 72/17

    Lichtemittierende Vorrichtung mit LED

  • KG, 23.03.2021 - 6 U 18/20

    Deckungsklage gegen die Private Unfallversicherung: Pflicht des Versicherten zur

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