Rechtsprechung
BGH, 16.08.2017 - 2 StR 199/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 203 StPO; § 2 Abs. 1 StPO
Eröffnungsbeschluss (hinreichend klare schriftliche Niederlegung des Beschlusses der Eröffnung des Hauptverfahrens: Verbindungsbeschluss) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 203 StPO, § 207 StPO
Hauptverfahren: Schriftlichkeitsgebot hinsichtlich der Verfahrenseröffnung; Konkludente Eröffnung durch Verfahrensverbindung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 203 StPO, § 206a StPO, § 467 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Diebstahl mit Waffen in Tateinheit mit versuchter Nötigung; Verfahrensvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Niederlegung der Entscheidung im Hinblick auf die Bedeutung des Eröffnungsbeschlusses als Grundlage des Hauptverfahrens
- rewis.io
Hauptverfahren: Schriftlichkeitsgebot hinsichtlich der Verfahrenseröffnung; Konkludente Eröffnung durch Verfahrensverbindung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 203; StPO § 349 Abs. 2
Diebstahl mit Waffen in Tateinheit mit versuchter Nötigung; Verfahrensvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Niederlegung der Entscheidung im Hinblick auf die Bedeutung des Eröffnungsbeschlusses als Grundlage des Hauptverfahrens - datenbank.nwb.de
Hauptverfahren: Schriftlichkeitsgebot hinsichtlich der Verfahrenseröffnung; Konkludente Eröffnung durch Verfahrensverbindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Verbindung ist nicht Eröffnung des Verfahrens: Prüfen
- beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)
Eröffnungsbeschluss fehlt: Übernahme, Verbindung und Aufrechterhaltung des Haftbefehls durch LG heilen nicht!
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrensverbindung statt Eröffnungsbeschluss
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Unterlassener Eröffnungsbeschluss
Verfahrensgang
- LG Aachen, 16.01.2017 - 62 KLs 9/16
- BGH, 16.08.2017 - 2 StR 199/17
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 155
- StV 2017, 785
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Koblenz, 30.11.2021 - 2 Ws 682/21
Zwischenverfahren und Eröffnungsbeschluss im selbständigen Einziehungsverfahren
Eine konkludente Entscheidung kann durch eine verkörperte, schlüssige und eindeutige Willenserklärung ergehen, durch welche die Entscheidung über den Eröffnungsgegenstand zum Ausdruck gebracht wird (BGH, 3 StR 194/20 v. 05.08.2020, juris; 2 StR 199/17 v. 16.08.2017, juris Rn. 6).b) Das Fehlen einer ausreichendenden Antragsschrift und eines notwendigen Eröffnungsbeschlusses stellt ein in der sofortigen Beschwerde nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das zur Einstellung des gerichtlichen Verfahrens führt (BGH, 2 StR 199/17 v. 16.08.2017, juris Rn. 10;… OLG Bamberg, a.a.O;… OLG Oldenburg, 1 Ws 265/20 v. 10.08.2020, juris Rn. 9).
Die Aufhebung und Einstellung des Einziehungsverfahrens mangels einer ausreichenden Anklageschrift und eines Eröffnungsentscheidung zieht die Kostenfolge gemäß § 467 Abs. 1 StPO nach sich (BGH, 2 StR 199/17 v. 16.08.2017, juris Rn. 10).
- BGH, 05.08.2020 - 3 StR 194/20
Entscheidung über die Eröffnung bei verbundenen Strafsachen (Entscheidung über …
Zwar ist aus Gründen der Rechtsklarheit bei verbundenen Strafsachen grundsätzlich ausdrücklich schriftlich über die Eröffnung hinsichtlich jeder einzelnen Anklage zu entscheiden; der Verbindungsbeschluss allein bewirkt die Eröffnung in der Regel auch dann nicht, wenn das führende Verfahren bereits eröffnet ist oder - wie hier - später eröffnet wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2017 - 2 StR 199/17, NStZ 2018, 155; vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747; HansOLG Hamburg…, Beschluss vom 4. April 2019 - 2 Rev 7/19, juris Rn. 16 f.). - OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19
Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss
Das Fehlen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses stellt ein schon in der Berufungshauptverhandlung (vgl. BGHSt 33, 167) und erst recht im Revisionsverfahren nicht mehr behebbares, in jeder Verfahrenslage von Amts wegen zu berücksichtigendes Verfahrenshindernis dar, das zur Einstellung des Verfahrens führt (BGH, Beschluss vom 16. August 2017 - Az.: 2 StR 199/17 -, Rn. 10, juris m.w.N.; Senat, Beschluss vom 12. Februar 2008, Az.: 2-4/08 (REV)).So fehlt es an der wirksamen Eröffnung des Hauptverfahrens beispielsweise dann, wenn zeitgleich mit einem Verbindungsbeschluss oder diesem erst nachfolgend ein lückenhafter Eröffnungsbeschluss ergeht (…vgl. BGH, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 16. August 2017, Az.: 2 StR 199/17, Rn. 7 juris).
- OLG Hamburg, 04.03.2021 - 2 Rev 9/21
Strafverfahren: Nachholung des Eröffnungsbeschlusses; Gerichtsbesetzung
Mangelt es an einem schriftlich abgefassten Eröffnungsbeschluss, so ist das Verfahren in jeder Lage von Amts wegen aufgrund des dadurch begründeten Verfahrenshindernisses einzustellen (BGH, Beschl. v. 16. August 2017, Az.: 2 StR 199/17;… KK-StPO/Schneider § 207 Rn. 15, 20 m. w. Nachw.). - OLG Oldenburg, 10.08.2020 - 1 Ws 265/20
Einziehung des Tatertrags: Fehlende Entscheidung über die Eröffnung des …
Zwar genügt für die Eröffnung des Hauptverfahrens in gleicher Weise eine schlüssige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage nach Prüfung und Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen zur Hauptverhandlung zuzulassen (…vgl. BGH a.a.O.; ferner Beschluss vom 16.08.2017 - 2 StR 199/17, NStZ 2018, 155).Aus Gründen der Rechtsklarheit ist es erforderlich, dass die Urkunde aus sich heraus und in Verbindung mit sonstigen Urkunden mit Sicherheit erkennen lässt, dass der zuständige Richter die Eröffnung des Hauptverfahrens tatsächlich beschlossen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16.08.2017 - 2 StR 199/17, NStZ 2018, 155).
- LG Lübeck, 15.02.2022 - 6 Qs 1/22 Das Fehlen einer wirksamen Antragsschrift stellt ein in der sofortigen Beschwerde für diesen Instanzenzug nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das zur Einstellung des gerichtlichen Verfahrens in entsprechender Anwendung des § 206a Abs. 1 StPO führt (BGH, Beschluss vom 16.8.2017 - 2 StR 199/17; OLG Koblenz, Beschluss vom 30.11.2021 - 2 Ws 682/21;… Meyer-Goßner/ Schmitt , 64. Aufl. 2021, § 260 Rn. 45, 48, Einl. Rn. 143a).