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   BGH, 16.08.2018 - 4 StR 162/18   

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https://dejure.org/2018,28581
BGH, 16.08.2018 - 4 StR 162/18 (https://dejure.org/2018,28581)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2018 - 4 StR 162/18 (https://dejure.org/2018,28581)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2018 - 4 StR 162/18 (https://dejure.org/2018,28581)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 Uabs. 2 Var. 1 StGB; § 306b Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Mord (Heimtücke: Maßstab, kein Ausschluss durch feindselige Atmosphäre im Vorfeld); Besonders schwere Brandstiftung (konkrete Gefahr des Todes eines anderen Menschen: Maßstab)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 306b Abs. 2 Nr. 1 StGB, § ... 306b Abs. 2 Nr. 1, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB, § 306a StGB, § 315c StGB, § 24 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 306a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB, § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen versuchten Mordes in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung und mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung; Voraussetzungen des Mordmerkmals der Heimtücke

  • rewis.io

    Besonders schwere Brandstiftung bei Todesgefahr durch Brandverursachung mit Brandbeschleuniger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen versuchten Mordes in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung und mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung; Voraussetzungen des Mordmerkmals der Heimtücke

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besonders schwere Brandstiftung - und seine Vollendung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heimtückemord des Ex-Partners

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Konkrete Todesgefahr bei Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung erforderlich

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Brandstiftung vor der Haustür der Exfreundin - keine Gefahr des Todes?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die besonders schwere Brandstiftung - wann liegt sie vor?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3398
  • NStZ 2019, 32
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 23.10.2013 - 4 StR 401/13

    Besonders schwere Brandstiftung (Begriff der konkreten Todesgefahr; Versuch)

    Auszug aus BGH, 16.08.2018 - 4 StR 162/18
    Erforderlich ist ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, dass "das noch einmal gut gegangen sei' (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 4 StR 401/13, NStZ 2014, 85, 86).

    In Tateinheit mit dem Versuch der besonders schweren Brandstiftung steht die vollendete schwere Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 4 StR 401/13, NStZ 2014, 85, 86); die insoweit gegebene gleichartige Tateinheit (Fischer, StGB, 65. Aufl., § 306a Rn. 15) hat der Senat nicht in den Tenor aufgenommen (§ 260 Abs. 4 Satz 5 StPO).

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 16.08.2018 - 4 StR 162/18
    Bei einem offen feindseligen Angriff ist erforderlich, dass dem Opfer wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Erkennen der Gefahr und unmittelbarem Angriff keine Möglichkeit der Abwehr verblieben ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 383 f.; vom 4. Juni 1991 - 5 StR 122/91, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 15; vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35 und vom 25. November 2015 - 1 StR 349/15, NStZ-RR 2016, 43, 44 mwN).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus BGH, 16.08.2018 - 4 StR 162/18
    bb) Eine solche "hochgradige Existenzkrise' (vgl. zu § 315c StGB BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NZV 1995, 325 mwN; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17, juris) lässt sich den auch insoweit rechtsfehlerfreien Feststellungen des angefochtenen Urteils nicht hinreichend entnehmen.
  • LG Hamburg, 15.02.2019 - 601 Ks 7/18

    Strafverfahren wegen des tödlichen Messerangriffs am S-Bahnhof Jungfernstieg

    Dies bedeutet, dass er sich der tatsächlichen Umstände, die die Tötung zu einer heimtückischen machen, bewusst gewesen sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 383 f.; BGH, Urteil vom 15.11.2017 - 5 StR 338/17, NStZ 2018, 97-98; BGH, Urteil vom 16.08.2018 - 4 StR 162/18, NJW 2018, 3398-3400).

    Während ein 3-jähriges Kind durchaus zu Argwohn fähig sein kann, ist dies hingegen nicht für unter 2-jährige Kleinstkinder angenommen worden (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2006 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338-440; BGH, Beschluss vom 13.10.2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43, BGH, Urteil vom 16.08.2018 - 4 StR 162/18 -, NJW 2018, 3400).

    Der schutzbereite Dritte muss auf Grund der Umstände des Einzelfalls den Schutz auch wirksam erbringen können, wofür eine gewisse räumliche Nähe erforderlich ist (BGHSt 8, 216; BGH, Urteil vom 16.08.2018 - 4 StR 162/18, NJW 2018, 4000).

    Ein Wegfall der Arglosigkeit und damit eines Mordes aus Heimtücke kommt vielmehr erst dann in Betracht, wenn für das Opfer ein akuter Anlass für die Annahme bestand, dass der ständig befürchtete schwerwiegende Angriff auf sein Leben oder seine körperliche Unversehrtheit nun unmittelbar bevorsteht (BGH, Urteil vom 15.11.2017 - 5 StR 338/17, NStZ 2018, 97-98; BGH, Urteil vom 16.08.2018 - 4 StR 162/18, NJW 2018, 3398-3400 m.w.N.).

  • BGH, 23.06.2020 - 2 StR 132/20

    Wertung des heimtückischen Handelns einem Kleinstkind gegenüber mangels

    "Heimtückisches Handeln ist einem Kleinstkind gegenüber in der Regel nicht möglich, weil es nicht fähig ist, anderen Vertrauen entgegenzubringen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43; BGH, Urteile vom 10. März 2006 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338, 339; vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 38, und vom 16. August 2018 - 4 StR 162/18, NStZ 2019, 32, 34 je mwN), wobei bei dreijährigen Kindern Arglosigkeit gegeben sein kann (vgl. BGH, Urteile vom 22. November 1994 - 1 StR 626/94, NStZ 1995, 230 f., und vom 10. März 2006 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338, 340 ...).
  • BGH, 06.01.2021 - 5 StR 288/20

    Verwerfung von Revisionen; Voraussetzungen des Vorliegens von Mordmerkmalen;

    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19, NStZ 2020, 348; vom 16. August 2018 - 4 StR 162/18, NJW 2018, 3398; vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17, NStZ-RR 2018, 45; Beschlüsse vom 10. Juli 2018 - 3 StR 204/18, StraFo 2019, 38; vom 4. März 2020 - 1 StR 32/20; jeweils mwN).
  • LG Wuppertal, 27.08.2020 - 25 Ks 30/19
    Wesentlich ist, dass der Täter das sich keines erheblichen Angriffs versehende, mithin arglose Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und es dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGH, Urt. v. 16.08.2018 - 4 StR 162/18).

    Allerdings ist eine Ausnahme der prinzipiellen Ausklammerung kleiner Kinder aus dem Anwendungsbereich des Mordmerkmals der Heimtücke dann zu machen, wenn der Täter schutzbereite Dritte ausschaltet, um dann die Tötung des nicht mehr behüteten Kindes ungehindert begehen zu können (BGH, Urt. v. 16.08.2018 - 4 StR 162/18; BGH, Urt. v. 10.03.2006 - 2 StR 561/05).

    Die Tathandlung muss aber jedenfalls über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus im Hinblick auf einen bestimmten Vorgang in eine kritische Situation für das geschützte Rechtsgut geführt haben; in dieser Situation muss - was nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person so stark beeinträchtigt worden sein, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Urt. v. 16.08.2018 - 4 StR 162/18).

  • LG Bamberg, 25.07.2019 - 63 KLs 1105 Js 20586/18

    Brandstiftung mit Todesgefahr

    Die Tathandlung muss jedenfalls über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus im Hinblick auf einen bestimmten Vorgang in eine kritische Situation für das geschützte Rechtsgut geführt haben; in dieser Situation muss - was nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer Person so stark beeinträchtigt worden sein, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH NStZ 2019, 32 mwN).
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