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   BGH, 16.09.1980 - 1 StR 532/80   

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https://dejure.org/1980,15684
BGH, 16.09.1980 - 1 StR 532/80 (https://dejure.org/1980,15684)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1980 - 1 StR 532/80 (https://dejure.org/1980,15684)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1980 - 1 StR 532/80 (https://dejure.org/1980,15684)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hohe Strafzumessung trotz deutlichem Übergewicht von Strafmilderungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 16.09.1980 - 1 StR 532/80
    Angesichts dieser ausschließlich für den Angeklagten sprechenden Umstände erscheint jedoch die selbst im Verhältnis zu den erkannten Einzelstrafen hohe Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren nicht genügend gerechtfertigt; es ist vielmehr zu besorgen, daß das Landgericht auch insoweit den für den Angeklagten sprechenden Umständen, insbesondere dem engen Zusammenhang der einzelnen Taten (vgl. BGHSt 24, 268, 269) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71], nicht das erforderliche Gewicht beigemessen hat.
  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 503/84

    Strafschrärfende Berücksichtigung der Tatbestandsmerkmale einer Vergwaltigung

    Das ist rechtlich zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1954 - 4 StR 86/54 = MDR 1954, 459 f; Urteil vom 28. April 1976 - 3 StR 109/76; Urteil vom 26. Februar 1980 - 1 StR 847/79; Beschluß vom 16. September 1980 - 1 StR 532/80; Urteil vom 24. Februar 1983 - 4 StR 686/82 und Beschluß vom 17. März 1983 - 3 StR 75/83).
  • BGH, 09.07.1986 - 2 StR 11/86

    Anforderungen an eindeutige tatrichterliche Feststellungen zum Schuldumfang

    Diesen Grundsatz hat das Landgericht bei der Strafzumessung nicht beachtet und mit acht Jahren eine trotz der gewichtigen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände unverhältnismäßig hohe Einzelstrafe verhängt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 1984 - 2 StR 503/84 und 16. September 1980 - 1 StR 532/80; BGH, Urteil vom 24. Februar 1983 - 4 StR 686/82).
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