Rechtsprechung
BGH, 16.09.1981 - 3 StR 234/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen versuchter Maßnahmevereitelung bei unklaren Urteilsfeststellungen über das Vorstellungsbild des Täters - Voraussetzungen der Maßnahmevereitelung in Form der Einziehungsvereitelung - Absicht der Vereitelung der Maßnahme der Einziehung bei beabsichtigter ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verurteilung wegen versuchter Maßnahmevereitelung bei unklaren Urteilsfeststellungen über das Vorstellungsbild des Täters; Voraussetzungen der Maßnahmevereitelung in Form der Einziehungsvereitelung; Absicht der Vereitelung der Maßnahme der Einziehung bei beabsichtigter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger
Soweit sich der Beschwerdeführer demgegenüber auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 16. September 1981 - 3 StR 234/81 - beruft, geht das fehl. - BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00
Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln
Das ist ihm nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluß vom 16. September 1981 - 3 StR 234/81 -) nicht nur gestattet; es kann sogar geboten sein: "Sollte er dies tatsächlich für möglich gehalten, also nicht wider besseres Wissen gehandelt haben, so könnte die bloße Behauptung ... ohne eine Trübung der Beweisquelle durch Vorlegung irreführender Unterlagen den Vorwurf einer versuchten Strafvereitelung nicht begründen.In den von der Rechtsprechung aufgestellten Grenzen (BGH, Beschluß vom 16. September 1981 - 3 StR 234/81 -) ist er verpflichtet, darauf zu achten, daß er nicht Zeugen benennt, von denen er erkennt, daß sie eine Falschaussage machen werden.
- OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06
Ausschließung des Strafverteidigers: Notwendiger Inhalt einer Antragsschrift der …
Eine andere Beurteilung liefe darauf hinaus, dass der Verteidiger, wenn er die Interessen seines Mandanten vertritt, nur das vorbringen dürfte, von dessen Richtigkeit er voll überzeugt ist, was regelmäßig eine eingehende Nachprüfung der von dem Mandanten ihm gegenüber aufgestellten Behauptungen erforderte, und ihm, soweit er nicht jeden Zweifel ausschließen kann, praktisch die Möglichkeit verschließen würde, bestehende Rechte seines Mandanten wahrzunehmen (BGH, Beschluss vom 16.09.1981 - 3 StR 234/81 -). - OLG Düsseldorf, 09.07.1997 - 1 Ws 518/97 Soweit der Verteidiger nicht wider besseres Wissen handelt, darf er auch zweifelhaftes Vorbringen seines Mandanten vortragen (vgl. Tröndle a.a.O. § 258 Rdnr. 7 unter Verweis auf BGH vom 16. September 1981 - 3 StR 234/81 -).