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   BGH, 16.09.1985 - II ZR 92/85   

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https://dejure.org/1985,5849
BGH, 16.09.1985 - II ZR 92/85 (https://dejure.org/1985,5849)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1985 - II ZR 92/85 (https://dejure.org/1985,5849)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1985 - II ZR 92/85 (https://dejure.org/1985,5849)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pfandrecht des Frachtführers auf Binnengewässern am beförderten Gut wegen einer Frachtforderung - Pfandrecht des Vermieters eines Schiffes wegen seiner Mietforderung - Pfandrecht an eingebrachten Sachen, die sich in einem Schiff befinden - Ausnahmecharakter des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BinnSchG § 26; HGB § 440; HGB § 559; ZPO § 286

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 31
  • WM 1986, 26
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.05.1958 - II ZR 281/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.09.1985 - II ZR 92/85
    Verbleibt hingegen der Besitz an dem Schiff bei dem Schiffseigner und schuldet er die Beförderung der in seine Obhut gegebenen Güter, so ist im allgemeinen ein Frachtverhältnis zu dem Dritten anzunehmen (Senatsurt. v. 22. Mai 1958 - II ZR 281/56, LM § 13 UmstG Nr. 2; vgl. auch Schaps/Abraham, Seerecht 4. Aufl. Seehandelsrecht 1. Teil vor § 556 Rn. 17; Karsten Schmidt, Handelsrecht S. 691).
  • BGH, 28.05.1962 - II ZR 23/61

    Zurverfügungstellen eines Kahns als Mietvertrag in Verbindung mit einem

    Auszug aus BGH, 16.09.1985 - II ZR 92/85
    Hat der Schiffseigner dem Dritten das Schiff nebst Besatzung zur freien Verfügungsgewalt zu überlassen und erschöpft sich darin seine vertragliche Pflicht, so liegt regelmäßig Schiffsmiete verbunden mit einem Dienstverschaffungsvertrag vor (Vortisch/Zschucke a.a.O.; Mittelstein, Das Recht der Binnenschiffahrt S. 127; vgl. auch Senatsurt. v. 28. Mai 1962 - II ZR 23/61, VersR 1962, 713 sowie BGH, Urt. v. 14. Juli 1970 - VI ZR 203/68, VersR 1970, 934, 935).
  • BGH, 14.07.1970 - VI ZR 203/68

    Beförderung eines reparaturbedürftigen Baggers mit einem Tieflader

    Auszug aus BGH, 16.09.1985 - II ZR 92/85
    Hat der Schiffseigner dem Dritten das Schiff nebst Besatzung zur freien Verfügungsgewalt zu überlassen und erschöpft sich darin seine vertragliche Pflicht, so liegt regelmäßig Schiffsmiete verbunden mit einem Dienstverschaffungsvertrag vor (Vortisch/Zschucke a.a.O.; Mittelstein, Das Recht der Binnenschiffahrt S. 127; vgl. auch Senatsurt. v. 28. Mai 1962 - II ZR 23/61, VersR 1962, 713 sowie BGH, Urt. v. 14. Juli 1970 - VI ZR 203/68, VersR 1970, 934, 935).
  • BGH, 06.12.1972 - VIII ZR 179/71

    Pfandrecht des Vermieters an den eingebrachten Sachen des Mieters "für seine

    Auszug aus BGH, 16.09.1985 - II ZR 92/85
    Dem steht schon der Ausnahmecharakter des Vermieterpfandrechts als ein gesetzliches und besitzloses Pfandrecht entgegen (vgl. BGHZ 60, 22, 24 sowie Braxmaier in LM Anm. zu § 559 BGB Nr. 5).
  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

    Insofern drängt sich die Parallele zum Chartern eines Schiffs oder Flugzeugs auf, welches im Verhältnis des Reiseveranstalters zum Erbringer der Beförderungsleistung ebenfalls einen Mietvertrag darstellen kann (vgl. BGH Urteil vom 16. September 1985 - II ZR 92/85 - WM 1986, 26, 27; Palandt/Sprau, BGB, 57. Aufl., Rdn. 10 Einf. vor § 631), ohne daß Schiff oder Flugzeug nach der Verkehrsanschauung zu den sachlichen Betriebsmitteln des Reiseveranstalters zu zählen wären.
  • OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07

    Pfandrecht des Frachtführers und Überverkauf

    Ein Pfandrecht entsteht nur im Falle eines Fracht-, nicht aber im Falle eines Chartervertrages (BGH, Urt. v. 16.09.1985, II ZR 91, 92/85, VersR 1986, 31 ff.).
  • BFH, 19.09.1996 - V R 129/93

    Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische

    Der Beurteilung als Beförderungsvertrag widersprach auch nicht die Preisvereinbarung, die "für die Kreuzfahrten" nicht nach Strecke, sondern pauschal nach Wochen geschlossen worden war (vgl. dazu BGH-Urteil vom 16. September 1985 II ZR 92/85, WM 1986, 26, zu 2.).
  • BGH, 06.03.1995 - II ZR 37/94

    Vereinbarkeit einer abstrakten Erfüllungsortvereinbarung mit europäischem Recht

    Gegenstand der von der Klägerin geschuldeten Leistung ist nämlich nicht die Überlassung des Schiffs samt Besatzung - Schiffsmiete mit Dienstverschaffungsvertrag -, sondern die zeitlich begrenzte Durchführung von Binnenschiffstransporten für die Beklagte (vgl. Sen.Urt. v. 16. September 1985 - II ZR 92/85, WM 1986, 26; v. 28. Mai 1958 - II ZR 281/56, NJW 1958, 1390 [reine Kahnmiete]; Mittelstein, Ehrenbergs Handbuch, Bd. VII, Abteilung 1, "Das Recht der Binnenschiffahrt", 1918, S. 127; Vortisch/Bemm, BSchG , 4. Aufl. § 26 RdNr. 24).
  • OLG München, 01.04.1987 - 7 U 4249/86

    Verjährung eines Restvergütungsanspruch aus dem Subcharter-Vertrag vom

    Verbleibt hingegen der Besitz an dem Schiff bei dem Schiffseigner und schuldet er die Beförderung, so ist im allgemeinen ein Frachtverhältnis anzunehmen (BGH - WM 1986, 26, 27 m. w. N.).

    Auch der Umstand, daß Ein- und Ausschiffungsgebühren (mit Ausnahme des Gepäcks), Ölpreiszuschläge und Kosten für die Beförderung mit schiffseigenen Boten an die Klägerin zu entrichten, nicht etwa unmittelbar von der Beklagten zu tragen sind (vgl. hierzu BGH WM 1986, 26, 27), spricht dafür, daß die Klägerin eine Beförderungsleistung und nicht nur eine Gebrauchsüberlassung versprochen hat.

  • Bundesfinanzhof München, 19.09.1996 - VR 129/93
    Der Beurteilung als Beförderungsvertrag widersprach auch nicht die Preisvereinbarung, die "für die Kreuzfahrten" nicht nach Strecke, sondern pauschal nach Wochen geschlossen worden war (vgl. dazu BGH-Urteil vom 16. September 1985 II ZR 92/85, WM 1986, 26, zu 2).
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