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   BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03   

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BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03 (https://dejure.org/2003,8677)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2003 - 4 StR 155/03 (https://dejure.org/2003,8677)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2003 - 4 StR 155/03 (https://dejure.org/2003,8677)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur strafgerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis ; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Eigenverbrauch ; Pkw-Nutzung für Beschaffungsfahrten; Betrug in mehreren Fällen ; Schwere räuberische Erpressung ; Begehen von ...

  • Judicialis

    GVG § 132 Abs. 3; ; GVG § 132 Abs. 4

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und Verkehrssicherheit erforderlich

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und Verkehrssicherheit erforderlich

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 542/53
    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03
    a) Für Fälle des Betruges ist die Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis als rechtsfehlerfrei angesehen worden, wenn der Angeklagte die Straftaten "als reisender Betrüger begangen und sich dabei sowohl aus Gründen der Beweglichkeit wie auch der größeren Kreditwürdigkeit wegen, die der Eigentümer eines Kraftwagens im Wirtschaftsleben nun einmal besitze, eines Kraftwagens (bediente)" (Urteil vom 5. November 1953 - 3 StR 542/53 = BGHSt 5, 179 f.) bzw. wenn der Betrug "dem Täter durch die Fahrerlaubnis erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht (wurde)" (Urteil vom 27. Oktober 1955 - 4 StR 370/55; vgl. auch Urteil vom 11. Januar 1966 - 1 StR 487/65 = DAR 1966, 91 f. [Betrug zum Nachteil von Tankstelleninhabern]; Urteil vom 10. März 1976 - 2 StR 782/75 = DAR 1977, 151 [Benutzung eines Pkw, um an weit entfernte Tatorte zu gelangen oder die durch Betrug oder Diebstahl erbeuteten Gegenstände abzutransportieren]; Beschluß vom 23. Januar 2002 - 2 StR 520/01 = NStZ-RR 2002, 137 [Betrug]).

    Aus der amtlichen Begründung zu dem Gesetz, in der darauf hingewiesen wird, daß zum Beispiel auch einem Täter die Fahrerlaubnis entzogen werden könne, der sich mit dem Kraftfahrzeug zum Tatort begeben oder der das Kraftfahrzeug zum Wegschaffen der Diebesbeute benutzt hat (auch dann stehe die Tat "im Zusammenhang mit der Führung eines Kraftfahrzeugs", BTDrucks. Nr. 2674 S. 12; s. auch BTDrucks. Nr. 3774 S. 4), hat der 3. Strafsenat in BGHSt 5, 179, 180 hergeleitet, daß die Entziehung der Fahrerlaubnis "nicht auf Verkehrsverstöße im engeren Sinne" beschränkt bleiben sollte.

    cc) Spätestens mit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs am 2. Januar 1965 dürfte die Entscheidung BGHSt 5, 179 ff. überholt sein, wonach die Entziehung der Fahrerlaubnis (auch) andere Rechtsgüter als die Verkehrssicherheit schütze.

    Gleichwohl wurde BGHSt 5, 179 nicht aufgegeben; auch der neueste Beschluß des 1. Strafsenats zu § 69 StGB (vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03) bezieht sich mehrfach auf diese Entscheidung.

    Die Rechtsprechung schließt aber auch aus dem "Zusammenhangs-" Merkmal unmittelbar auf die charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, weil sie - mit BGHSt 5, 179, 181 - davon ausgeht, daß das Gesetz den Mißbrauch von Kraftfahrzeugen auch dann verhindern will, wenn dieser nur gegen andere Rechtsgüter als die Verkehrssicherheit nachteilig wirkt.

    c) Die weite Auslegung des Begriffs des "Zusammenhangs" (oben II. 1) führt in Verbindung mit der nicht für erforderlich gehaltenen Trennung zweier Prüfungsschritte dazu, daß die Rechtsprechung die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis etwa auch dann für zulässig erachtet, wenn ein Kraftfahrzeug lediglich betrügerisch zur Vortäuschung von Kreditwürdigkeit eingesetzt wird (BGHSt 5, 179, 181 [Zechpreller!]) oder wenn sich der Täter den Besitz des Kraftfahrzeugs auf deliktische Weise verschafft hat (BGHSt 17, 218, 220).

  • BGH, 14.05.2003 - 1 StR 113/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges;

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03
    Bei schwerwiegenden Straftaten, die unter Benutzung eines Kraftfahrzeugs begangen werden, soll die charakterliche Zuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen regelmäßig zu verneinen sein; einen "verkehrsspezifischen Gefahrzusammenhang" zwischen Tat und Verkehrssicherheit müsse der Tatrichter nicht feststellen (BGH, Beschluß vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 [S. 3, 7]).

    Auch wird eine eingehende Würdigung der Täterpersönlichkeit zur Frage der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei schwerwiegenden Straftaten oder bei wiederholten Taten unter Benutzung eines Kraftfahrzeuges "nicht zwingend" verlangt, es sei denn, es lägen "besondere Umstände" vor (Beschluß vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 [S. 7 f.]).

    b) Auch in Fällen des (schweren) Raubes bzw. der (schweren) räuberischen Erpressung ist die Entziehung der Fahrerlaubnis schon dann als zulässig erachtet worden, wenn das Kraftfahrzeug zur Ausführung der Tat benutzt wurde (vgl. nur Urteil vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 454/87 = DAR 1988, 227 [Raubüberfall]; Urteil vom 25. Mai 2001 - 2 StR 78/01 = NStZ 2002, 364, 366 [Banküberfälle]; Beschluß vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 [Überfall auf die Rezeption eines Hotels]; s. auch BGHSt 10, 333, 336 [2. Strafsenat: Flucht nach Raubüberfall]; Urteil vom 5. Juli 1978 - 2 StR 122/78 = DAR 1979, 185 f., Beschluß vom 1. Februar 1994 - 1 StR 845/93 [Aufsuchen der Tatorte; Abtransport der Beute]).

    c) Bei der Durchführung von Transporten großer Mengen von Betäubungsmitteln mit einem Kraftfahrzeug ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bisher regelmäßig als rechtsfehlerfrei angesehen worden; nur "unter ganz besonderen Umständen" solle "ausnahmsweise" etwas anderes gelten (vgl. Urteil vom 30. Juli 1991 - 1 StR 404/91 = BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; Urteil vom 23. Juni 1992 - 1 StR 211/92 = NStZ 1992, 586; Urteil vom 29. September 1999 - 2 StR 167/99 = NStZ 2000, 26 f.; Beschluß vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 [S. 7]; s. auch Kotz/Rahlf NStZ-RR 2003, 161, 163).

    Sie ist weder Strafe noch dient sie der allgemeinen Verbrechensbekämpfung; denn Maßregelbestimmungen, in denen eine spezielle Materie geregelt ist, haben nicht den Sinn, "allgemein" dem Schutz vor rechtswidrigen Taten zu dienen, sondern sie haben einen konkreten, speziellen Schutzzweck (aA - ohne nähere Begründung - der 1. Strafsenat in seinem Beschluß vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 [S. 4 ff.]).

    Gleichwohl wurde BGHSt 5, 179 nicht aufgegeben; auch der neueste Beschluß des 1. Strafsenats zu § 69 StGB (vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03) bezieht sich mehrfach auf diese Entscheidung.

  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03
    Nach der Rechtsprechung ist § 69 Abs. 1 StGB nicht nur bei Verkehrsverstößen im engeren Sinne, sondern auch bei sonstigen strafbaren Handlungen anwendbar, sofern sie bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurden (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 8; BGH NZV 2003, 199, 200).

    Die zur Entziehung der Fahrerlaubnis in § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB geforderte, sich aus der Tat ergebende Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen kann auch auf fehlender charakterlicher Zuverlässigkeit beruhen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 10, 11, 13).

    Schließlich wird in einer Fülle von Entscheidungen darauf hingewiesen, daß bei anderen als den Katalogstraftaten des § 69 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit erfolgen müsse (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5, 6, 7, 10, 13).

    Eine Beschränkung der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB auf die Fälle einer Negativprognose in bezug auf Verkehrssicherheitsbelange erscheint zudem mit Blick auf die Bedeutung der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr in einer auf Mobilität angelegten Gesellschaft unter dem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt der allgemeinen Handlungsfreiheit angezeigt (Senatsbeschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02 = NZV 2003, 199, 200).

  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96

    Begründung der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer nicht im

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03
    Die zur Entziehung der Fahrerlaubnis in § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB geforderte, sich aus der Tat ergebende Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen kann auch auf fehlender charakterlicher Zuverlässigkeit beruhen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 10, 11, 13).

    In seinem Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 241/96 (= BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 6) hat der 3. Strafsenat Bedenken gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geäußert, daß bei der Durchführung von Betäubungsmittelgeschäften unter Benutzung eines Kraftfahrzeuges die charakterliche Zuverlässigkeit "in aller Regel" verneint werden müsse.

    Schließlich wird in einer Fülle von Entscheidungen darauf hingewiesen, daß bei anderen als den Katalogstraftaten des § 69 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit erfolgen müsse (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5, 6, 7, 10, 13).

  • BGH, 08.08.1994 - 1 StR 278/94

    Strafschärfende Bewertung der Eigenschaft von Maschinenpistolen als Kriegswaffen

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03
    Im Beschluß vom 8. August 1994 - 1 StR 278/94 (= BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5), der die Verurteilung wegen eines Waffentransports in einem Pkw betraf, hat der 1. Strafsenat diese Rechtsprechung bestätigt: "Eine Entziehung der Fahrerlaubnis verlangt ..., daß ... vom Täter weitere Verletzungen der Kraftfahrerpflichten zu erwarten sind ..." (in diesem Sinne neuestens auch der 5. Strafsenat in seinem Beschluß vom 12. August 2003 - 5 StR 289/03).

    Schließlich wird in einer Fülle von Entscheidungen darauf hingewiesen, daß bei anderen als den Katalogstraftaten des § 69 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit erfolgen müsse (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5, 6, 7, 10, 13).

  • BGH, 29.05.1957 - 2 StR 195/57
    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03
    b) Auch in Fällen des (schweren) Raubes bzw. der (schweren) räuberischen Erpressung ist die Entziehung der Fahrerlaubnis schon dann als zulässig erachtet worden, wenn das Kraftfahrzeug zur Ausführung der Tat benutzt wurde (vgl. nur Urteil vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 454/87 = DAR 1988, 227 [Raubüberfall]; Urteil vom 25. Mai 2001 - 2 StR 78/01 = NStZ 2002, 364, 366 [Banküberfälle]; Beschluß vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 [Überfall auf die Rezeption eines Hotels]; s. auch BGHSt 10, 333, 336 [2. Strafsenat: Flucht nach Raubüberfall]; Urteil vom 5. Juli 1978 - 2 StR 122/78 = DAR 1979, 185 f., Beschluß vom 1. Februar 1994 - 1 StR 845/93 [Aufsuchen der Tatorte; Abtransport der Beute]).

    Allerdings könnte das Verhalten des Angeklagten bei einer der der Vorverurteilung zugrunde liegenden Betrugstaten (riskante Fluchtfahrt aus Angst vor Entdeckung) einen konkreten Hinweis darauf geben, daß der Angeklagte (dort: als auf den Fahrer einwirkender Beifahrer, vgl. BGHSt 10, 333, 335 f.) bereit ist, sich über Belange der Verkehrssicherheit hinwegzusetzen.

  • BGH, 17.05.2000 - 3 StR 167/00

    Ausländerrechtliche Folgen einer Tat als bestimmender Strafzumessungsgrund";

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03
    Die zur Entziehung der Fahrerlaubnis in § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB geforderte, sich aus der Tat ergebende Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen kann auch auf fehlender charakterlicher Zuverlässigkeit beruhen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 10, 11, 13).

    Schließlich wird in einer Fülle von Entscheidungen darauf hingewiesen, daß bei anderen als den Katalogstraftaten des § 69 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit erfolgen müsse (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5, 6, 7, 10, 13).

  • BGH, 30.07.1991 - 1 StR 404/91

    Betäubungsmittelgeschäft - Kraftfahrzeug - Benutzung des Kraftfahrzeuges -

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03
    Die zur Entziehung der Fahrerlaubnis in § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB geforderte, sich aus der Tat ergebende Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen kann auch auf fehlender charakterlicher Zuverlässigkeit beruhen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3, 6, 10, 11, 13).

    c) Bei der Durchführung von Transporten großer Mengen von Betäubungsmitteln mit einem Kraftfahrzeug ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bisher regelmäßig als rechtsfehlerfrei angesehen worden; nur "unter ganz besonderen Umständen" solle "ausnahmsweise" etwas anderes gelten (vgl. Urteil vom 30. Juli 1991 - 1 StR 404/91 = BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; Urteil vom 23. Juni 1992 - 1 StR 211/92 = NStZ 1992, 586; Urteil vom 29. September 1999 - 2 StR 167/99 = NStZ 2000, 26 f.; Beschluß vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 [S. 7]; s. auch Kotz/Rahlf NStZ-RR 2003, 161, 163).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.04.2000 - 7 A 11670/99

    Fahrerlaubnis und Führerschein

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03
    Aus der Tat muß vielmehr hervorgehen, daß sich der Täter gerade in seiner Eigenschaft als Kraftfahrer als unzuverlässig erweist (in diesem Sinne auch die neuere verwaltungsrechtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Koblenz NJW 1994, 2436, 2437; NJW 2000, 2442, 2443; Hentschel, Straßenverkehrsrecht aaO § 2 StVG Rdn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84

    Eignung zur Führung eines Fahrzeugs - Trunkenheitsdelikte - Kraftfahrer -

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03
    Durch die vom Senat beabsichtigte einengende Auslegung des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB ergeben sich keine beachtlichen Verkehrssicherheits-lücken; denn die Fahrerlaubnisbehörde ist zwar an die eine bestimmte Tat oder bestimmte Taten betreffende strafgerichtliche Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gebunden (§ 3 Abs. 4 Satz 1 StVG), sie hat aber - anders als das Strafgericht - die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen umfassend zu prüfen (vgl. BVerfGE 20, 365, 369, 371; BVerwGE 77, 40, 42; 80, 43, 46; BVerwG VRS 23, 156, 158 f.).
  • BGH, 06.06.2003 - 3 StR 188/03

    Berufsverbot (berufstypischer Zusammenhang; Betrug)

  • BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1994 - 7 B 10161/94

    Eignung; Führen; Fahrzeug; Zweifel; Punkte; Punktsystem; Untersuchung; Straftat

  • BGH, 14.05.1997 - 3 StR 560/96

    Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit hinsichtlich ihres Ausdrucks in der Tat

  • BGH, 06.09.1990 - 1 StR 455/90

    Voraussetzungen für die Entziehung einer Fahrerlaubnis

  • BGH, 11.09.1991 - 3 StR 345/91

    Zuverlässigkeit zum Zeitpunkt der Urteilsfindung

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

  • BGH, 17.04.1962 - 5 StR 1/62
  • BVerfG, 18.11.1966 - 1 BvR 173/63

    Eignungsprüfung des Fahrzeugführers nach Ablauf der strafrechtlichen Sperrfrist

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 19.01.1988 - 7 B 244.87

    Fahrerlaubnis - Eignung - Verkehrszentralregister - Psychologisches Gutachten -

  • BGH, 01.02.1994 - 1 StR 845/93

    Aufhebung eines Maßregelauspruches wegen fehlender Begründung in den

  • BGH, 05.02.1969 - 2 StR 546/68

    Begehungsweise im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges - Notzucht

  • BGH, 27.10.1955 - 4 StR 370/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.01.1966 - 1 StR 487/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die

  • BGH, 29.09.1999 - 2 StR 167/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Minder

  • BGH, 23.06.1992 - 1 StR 211/92

    Führerschein - Entziehung der Fahrerlaubnis - Betäubungsmittel - Drogen -

  • BGH, 14.09.1993 - 1 StR 553/93

    Besorgnis der künftigen Verletzung von Kraftfahrerpflichten als Voraussetzung für

  • BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97

    Gesamtfreiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Anordnung

  • BGH, 27.10.1987 - 1 StR 454/87

    Anforderungen an die Bemessung der Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BGH, 12.08.2003 - 5 StR 289/03

    Gesamtstrafenbildung (enge zeitliche, örtliche und situative Verknüpfung dreier

  • BGH, 10.03.1976 - 2 StR 782/75

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Androhung einer Sperrfrist, wenn Fahrzeug zur

  • BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01

    Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung;

  • BGH, 23.01.2002 - 2 StR 520/01

    Strafzumessung (Gesamtstrafenbildung; Darlegung der bestimmenden

  • BGH, 05.07.1978 - 2 StR 122/78

    Teilnahme an einer Straftat bei Beteiligung Mehrerer im Zusammenhang mit der

  • BGH, 10.10.2000 - 4 StR 381/00

    Fehlerhafte Anordnung der isolierten Sperrfrist nach §§ 69 Abs. 1, 69 a Abs. 1

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