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   BGH, 16.09.2003 - X ZR 142/01   

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https://dejure.org/2003,2657
BGH, 16.09.2003 - X ZR 142/01 (https://dejure.org/2003,2657)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2003 - X ZR 142/01 (https://dejure.org/2003,2657)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2003 - X ZR 142/01 (https://dejure.org/2003,2657)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 50
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 223/98

    Rollenantriebseinheit; Rechtsstellung von Miterfindern

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - X ZR 142/01
    Miterfinder ist jeder, der einen schöpferischen Beitrag zu der Erfindung geleistet hat (Sen.Urt. v. 30.4.1968 - X ZR 67/66, GRUR 1969, 133, 135 - Luftfilter; Urt. v. 17.10.2000 - X ZR 223/98, GRUR 2001, 226, 227 - Rollenantriebseinheit).

    Die (formale) Aufnahme einer besonderen Ausbildung des im Hauptanspruch beschriebenen Gegenstandes in einen Unteranspruch sagt für sich noch nichts darüber aus, ob darin auch ein schöpferischer Beitrag zur Gesamterfindung liegt (Sen.Urt. v. 20.2.1979 - X ZR 63/77, GRUR 1979, 540, 541 - Biedermeiermanschetten; Urt. v. 17.10.2000 - X ZR 223/98, GRUR 2001, 226, 227 - Rollenantriebseinheit).

  • BGH, 30.04.1968 - X ZR 67/66

    Anspruch auf Berichtigung einer Erfinderbenennung vor der Bekanntmachung der

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - X ZR 142/01
    Miterfinder ist jeder, der einen schöpferischen Beitrag zu der Erfindung geleistet hat (Sen.Urt. v. 30.4.1968 - X ZR 67/66, GRUR 1969, 133, 135 - Luftfilter; Urt. v. 17.10.2000 - X ZR 223/98, GRUR 2001, 226, 227 - Rollenantriebseinheit).
  • BGH, 05.05.1966 - Ia ZR 110/64

    Strittige Erfindung zur Herstellung der Deckschicht von Holzwerkstoffplatten -

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - X ZR 142/01
    Vielmehr begründen nur solche Beiträge, die den Gesamterfolg nicht beeinflußt haben, also unwesentlich in bezug auf die Lösung sind, sowie solche, die auf Weisung eines Erfinders oder eines Dritten geschaffen worden sind, keine Miterfinderschaft (Sen.Urt. v. 5.6.1966 - Ia ZR 110/64, GRUR 1966, 558, 559 f. - Spanplatten; Urt. v. 20.6.1978 - X ZR 49/75, GRUR 1978, 583, 585 - Motorkettensäge; Urt. v. 17.1.1995 - X ZR 130/93, Mitt.
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 130/93

    Ansprüche des Arbeitgebers wegen widerrechtlicher Entnahme einer

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - X ZR 142/01
    Vielmehr begründen nur solche Beiträge, die den Gesamterfolg nicht beeinflußt haben, also unwesentlich in bezug auf die Lösung sind, sowie solche, die auf Weisung eines Erfinders oder eines Dritten geschaffen worden sind, keine Miterfinderschaft (Sen.Urt. v. 5.6.1966 - Ia ZR 110/64, GRUR 1966, 558, 559 f. - Spanplatten; Urt. v. 20.6.1978 - X ZR 49/75, GRUR 1978, 583, 585 - Motorkettensäge; Urt. v. 17.1.1995 - X ZR 130/93, Mitt.
  • BGH, 20.06.1978 - X ZR 49/75

    Antrag auf Feststellung der Alleinerfindereigenschaft für Motorkettensägengriffe

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - X ZR 142/01
    Vielmehr begründen nur solche Beiträge, die den Gesamterfolg nicht beeinflußt haben, also unwesentlich in bezug auf die Lösung sind, sowie solche, die auf Weisung eines Erfinders oder eines Dritten geschaffen worden sind, keine Miterfinderschaft (Sen.Urt. v. 5.6.1966 - Ia ZR 110/64, GRUR 1966, 558, 559 f. - Spanplatten; Urt. v. 20.6.1978 - X ZR 49/75, GRUR 1978, 583, 585 - Motorkettensäge; Urt. v. 17.1.1995 - X ZR 130/93, Mitt.
  • BGH, 20.02.1979 - X ZR 63/77

    Biedermeiermanschetten

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - X ZR 142/01
    Die (formale) Aufnahme einer besonderen Ausbildung des im Hauptanspruch beschriebenen Gegenstandes in einen Unteranspruch sagt für sich noch nichts darüber aus, ob darin auch ein schöpferischer Beitrag zur Gesamterfindung liegt (Sen.Urt. v. 20.2.1979 - X ZR 63/77, GRUR 1979, 540, 541 - Biedermeiermanschetten; Urt. v. 17.10.2000 - X ZR 223/98, GRUR 2001, 226, 227 - Rollenantriebseinheit).
  • OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05

    Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

    - Weiter ist zu beachten, daß eine nach dem schriftsätzlichen Vorbringen unsubstantiierte Klage nicht abgewiesen werden darf, wenn sie aufgrund von Zeugenaussagen oder eines Gutachtens substantiiert wird (BGH GRUR 2004, 50 [52] = BGHReport 2004, 173; zustimmend Gehrlein, Intensivkurs zur ZPO, S. 3 unter II 2 c [URL: www.jura.uni-mannheim.de/pdf/Intensivkurs_zpo.pdf]).
  • OLG Bamberg, 23.02.2017 - 1 U 63/16

    Erforderlichkeit der Sachverständigenkosten

    dd) Soweit für die Fälle 1 und 3 vom Zeugen ... mit seinem Schreiben vom 22.04.2015 weitere Abtretungserklärungen der Geschädigten zugunsten der Fa. ... GmbH vorgelegt wurden (Bl. 309 f. d. A.), stehen diese entgegen der Auffassung der Beklagten, die sich insoweit den neuen Sachvortrag des Zeugen jedenfalls stillschweigend zu eigen machen (vgl. BGH, GRUR 2004, 50 ff.; OLG München, NZV 2006; 261 f.), der Aktivlegitimation der Klägerin nicht entgegen.
  • BGH, 17.05.2011 - X ZR 53/08

    Atemgasdrucksteuerung

    Bei der Prüfung der Frage, welche schöpferischen Beiträge von welchen Personen erbracht worden sind, kommt es auf die Fassung der Patentansprüche nur insofern an, als sich aus ihnen ergeben kann, dass ein Teil der in der Beschreibung dargestellten Erfindung nicht zu demjenigen Gegenstand gehört, für den mit der Patenterteilung Schutz gewährt worden ist (Klarstellung von BGH, Urteil vom 16. September 2003, X ZR 142/01, GRUR 2004, 50 - Verkranzungsverfahren).

    bb) Dementsprechend braucht der für die Begründung des (Mit-)Erfinderstatus erforderliche Beitrag nicht selbständig erfinderisch zu sein; es ist nicht notwendig, dass er für sich allein betrachtet alle Voraussetzungen einer patentfähigen Erfindung erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 2003 - X ZR 142/01, GRUR 2004, 50, 51 - Verkranzungsverfahren).

    Nur in diesem Sinne sollte auch das Senatsurteil vom 16. September 2003 (X ZR 142/01, GRUR 2004, 50, 51 - Verkranzungsverfahren) mit seiner Bezugnahme auf dasjenige, was nach Haupt- und Unteransprüchen Gegenstand der geschützten Erfindung ist, verstanden werden.

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