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BGH, 16.09.2008 - 3 StR 240/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO; § 349 Abs. 2 StPO
Unzulässige Anhörungsrüge (unbegründeter Verwerfungsbeschluss; Natur des Beschlussverwerfungsverfahrens) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit eines Antrags auf Nachholung des rechtlichen Gehörs
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 § 356 a
Fehlende Begründung des Verwerfungsbeschlusses und rechtliches Gehör - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01
Zur gebotenen Substantiierung der strafprozessualen Revisionsrüge der Verwertung …
Auszug aus BGH, 16.09.2008 - 3 StR 240/08
Dass der Beschluss des Senats, der auf der Grundlage der Stellungnahme und des Antrags des Generalbundesanwalts ergangen ist, keine Begründung enthält, liegt indes in der Natur des - verfassungsrechtlich unbedenklichen - Verfahrens nach § 349 Abs. 2 StPO (…vgl. Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 356a Rdn. 1; BVerfG NStZ 2002, 487, 488 f.).