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BGH, 16.09.2009 - 2 StR 328/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 354 Abs. 1 StPO; § 39 StGB
Herabsetzung der Freiheitsstrafe gemäß § 354 Abs. 1 StPO durch das Revisionsgericht (Verstoß gegen § 39 StGB; Gesamtstrafenbildung in diesem Fall) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Herabsetzen einer Freiheitsstrafe wegen Verstoßes gegen § 39 Strafgesetzbuch (StGB)
- Judicialis
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.08.2007 - 2 StR 352/07
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Einbeziehung einer Geldstrafe von dreißig …
Auszug aus BGH, 16.09.2009 - 2 StR 328/09
Den Grundsätzen der Gesamtstrafenbildung kann hier nur entsprochen werden, wenn unter Abweichung von § 39 StGB die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe nicht nur nach Jahren und Monaten, sondern auch nach Wochen bemessen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 24. August 2007 - 2 StR 352/07 m.w.N.).