Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2009 - 2 StR 233/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6494
BGH, 16.09.2009 - 2 StR 233/09 (https://dejure.org/2009,6494)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2009 - 2 StR 233/09 (https://dejure.org/2009,6494)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2009 - 2 StR 233/09 (https://dejure.org/2009,6494)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6494) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 56 StGB; Art. 6 Abs. 3 EMRK
    Strafzumessung (rechtsfehlerhafte mangelnde Erörterung wesentlicher für den Angeklagten sprechender Umstände; nötige Gesamtwürdigung; geringe Folgen der Tat; unzulässige strafschärfende Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens); Aussetzung der Freiheitsstrafe zur ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 9 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.04.2009 - 2 StR 112/09

    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besondere Umstände: überspannte

    Auszug aus BGH, 16.09.2009 - 2 StR 233/09
    Dies gilt schon deshalb, weil zu den nach Absatz 2 zu berücksichtigenden Faktoren auch solche gehören, die schon für die Prognose nach Absatz 1 von Belang sein können (vgl. Senatsbeschluss vom 30. April 2009 - 2 StR 112/09 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 25.02.2015 - 1 Ss 13/15

    Strafaussetzung zur Bewährung wegen Vorliegens besonderer Umstände i.S.d. § 56

    Dies gilt schon deshalb, weil zu den nach § 56 Abs. 2 StGB zu berücksichtigenden Faktoren auch solche gehören, die schon für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB von Belang sein können, wie auch umgekehrt besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB von Belang sein können (vgl. BGH, Beschluss v. 16.09.2009 - 2 StR 233/09 -, juris; BGH, Beschluss v. 30.04.2009 - 2 StR 112/09 - juris).
  • BGH, 10.02.2015 - 4 StR 418/14

    Strafaussetzung zur Bewährung (Aussetzung einer Freiheitsstrafe von über einem

    Dies gilt schon deshalb, weil zu den nach Absatz 2 zu berücksichtigenden Faktoren auch solche gehören, die schon für die Prognose nach Absatz 1 von Belang sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 StR 233/09, Rn. 3; Beschluss vom 30. April 2009 - 2 StR 112/09, NStZ 2009, 441; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 56 Rn. 19 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht