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   BGH, 16.09.2009 - IV ZR 246/08   

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https://dejure.org/2009,2491
BGH, 16.09.2009 - IV ZR 246/08 (https://dejure.org/2009,2491)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2009 - IV ZR 246/08 (https://dejure.org/2009,2491)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2009 - IV ZR 246/08 (https://dejure.org/2009,2491)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Vollkommenes und vollständiges physisches Unvermögen der versicherten Person zur Ausübung der im Versicherungsvertrag festgehaltenen beruflichen Tätigkeit; Leistungsfreiheit der Versicherung durch grob fahrlässige Verletzung der Obliegenheiten bzgl. der Vorlage des ...

  • Judicialis

    VB § 1 Nr. 1; ; VB § 3 Nr. 4; ; VB § 3 Nr. 5; ; VB § 3 Nr. 8; ; VB § 5 Abs. Nr. 3; ; VVG a.F. § 1 Abs. 1 S. 2; ; VVG a.F. § 6 Abs. 3; ; BGB § 307 Abs. 2

  • ra.de
  • 123recht.net (Kurzinformation und Auszüge und Volltext)

    Keine Verletzung einer Obliegenheit im Versicherungsfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Obliegenheitsverletzung in der Marktwert-Versicherung für Fußballspieler

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 99
  • VersR 2009, 1659
  • SpuRt 2010, 118
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BGH, 04.04.2018 - IV ZR 104/17

    Reiseabbruchversicherung: Inhaltskontrolle der in den Allgemeinen

    Dies ist insbesondere von Bedeutung, soweit ihm ein bestimmtes Verhalten als Obliegenheit vorgeschrieben wird (vgl. Senatsurteil vom 16. September 2009 - IV ZR 246/08, r+s 2009, 497 Rn. 27 m.w.N. zu § 6 VVG a.F.).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 127/11

    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den

    Im Hinblick auf die Fassung von Obliegenheiten hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 16. September 2009 klargestellt, dass wegen der einschneidenden Wirkung der Leistungsfreiheit das auferlegte Tun oder Unterlassen ausdrücklich vereinbart sowie klar und eindeutig erkennbar sein muss, was im Einzelnen verlangt wird (vgl. BGH VersR 2009, 1659).

    Diese durch Rechtsprechung und Literatur geprägte Auslegung des Obliegenheitsbegriffs gehört zum gesetzlichen Leitbild im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (BGH VersR 2009, 1659; BGH VersR 1993, 830).

    Dadurch ist er - entgegen dem zum Obliegenheitenrecht entwickelten Leitbild - schlechter gestellt, weil Zweifel an Inhalt und Umfang der Obliegenheit stets zu seinen Lasten gehen (BGH VersR 2009, 1659).

  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 119/11

    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den

    Im Hinblick auf die Fassung von Obliegenheiten hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 16. September 2009 klargestellt, dass wegen der einschneidenden Wirkung der Leistungsfreiheit das auferlegte Tun oder Unterlassen ausdrücklich vereinbart sowie klar und eindeutig erkennbar sein muss, was im Einzelnen verlangt wird (vgl. BGH VersR 2009, 1659).

    Diese durch Rechtsprechung und Literatur geprägte Auslegung des Obliegenheitsbegriffs gehört zum gesetzlichen Leitbild im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (BGH VersR 2009, 1659; BGH VersR 1993, 830).

    Dadurch ist er - entgegen dem zum Obliegenheitenrecht entwickelten Leitbild - schlechter gestellt, weil Zweifel an Inhalt und Umfang der Obliegenheit stets zu seinen Lasten gehen (BGH VersR 2009, 1659).

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2011 - 12 U 104/11

    Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung: Wirksamkeit einer das

    Diese Auslegung des Obliegenheitsbegriffs gehört gleichzeitig zum gesetzlichen Leitbild im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (BGH VersR 2009, 1659; OLG Celle, Urteil vom 29.09.2011 - 8 U 146/11 zitiert nach juris).

    Diese durch Rechtsprechung und Literatur geprägte Auslegung des Obliegenheitsbegriffs gehört zum gesetzlichen Leitbild im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (BGH VersR 2009, 1659; BGH VersR 1993, 830).

    Dadurch ist er - entgegen dem zum Obliegenheitenrecht entwickelten Leitbild - schlechter gestellt, weil Zweifel an Inhalt und Umfang der Obliegenheit stets zu seinen Lasten gehen (BGH VersR 2009, 1659).

  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11

    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den

    Im Hinblick auf die Fassung von Obliegenheiten hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 16. September 2009 klargestellt, dass wegen der einschneidenden Wirkung der Leistungsfreiheit das auferlegte Tun oder Unterlassen ausdrücklich vereinbart sowie klar und eindeutig erkennbar sein muss, was im Einzelnen verlangt wird (vgl. BGH VersR 2009, 1659).

    Diese durch Rechtsprechung und Literatur geprägte Auslegung des Obliegenheitsbegriffs gehört zum gesetzlichen Leitbild im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (BGH VersR 2009, 1659; BGH VersR 1993, 830).

    Dadurch ist er - entgegen dem zum Obliegenheitenrecht entwickelten Leitbild - schlechter gestellt, weil Zweifel an Inhalt und Umfang der Obliegenheit stets zu seinen Lasten gehen (BGH VersR 2009, 1659).

  • OLG Celle, 29.09.2011 - 8 U 144/11

    Wirksamkeit einer Regelung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der

    Im Hinblick auf die Fassung von Obliegenheiten hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 16. September 2009 klargestellt, dass wegen der einschneidenden Wirkung der Leistungsfreiheit das auferlegte Tun oder Unterlassen ausdrücklich vereinbart sowie klar und eindeutig erkennbar sein muss, was im Einzelnen verlangt wird (vgl. BGH VersR 2009, 1659 [BGH 16.09.2009 - IV ZR 246/08] ).

    Nur vorsorglich weist der Senat deshalb auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. September 2009 hin (VersR 2009, 1659 [BGH 16.09.2009 - IV ZR 246/08] ).

  • OLG Köln, 17.04.2012 - 9 U 207/11
    Gerade bei versicherungsvertraglichen Obliegenheiten muss dem Versicherungsnehmer danach klar und deutlich gemacht werden, was von ihm im Einzelnen verlangt wird, um nicht einen Verstoß (auch) gegen das Transparenzgebot zu provozieren (BGH, r + s 2009, 497).

    Denn es ist gerade Kennzeichen einer Obliegenheit, dass ein konkret bestimmtes Verhalten auferlegt wird (vgl. dazu schon BGH, MDR 1972, 219 und vor allem BGH, r + s 2009, 497; zur konkreten Klausel auch Wendt , MDR 2010, 1168, 1170 f. und ähnlich Cornelius-Winkler , r + s 2010, 89, 91; OLG München, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 31.10.2018 - 20 U 19/18
    Dies gilt insbesondere auch für die erforderliche Kenntnis des Versicherungsnehmers als Teil des objektiven Tatbestandes (vgl. BGH Urt. v. 13.12.2006 - IV ZR 252/05, r+s 2007, 93, Rn. 14; BGH Urt. v. 16.9.2009 - IV ZR 246/08, r+s 2009, 497 Rn. 12) .
  • OLG Saarbrücken, 06.10.2010 - 5 U 88/10

    Fahrzeugversicherung: Zurechenbarkeit der Arglist eines Erklärungsgehilfen bei

    Dieses positive Wissen um die die Obliegenheit auslösenden Umstände muss der Versicherer, will er sich auf Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit berufen, beweisen (BGH, Urt. v. 16.09.2009 - IV ZR 246/08 - VersR 2009, 1659; BGH, Beschl. v. 12.12.2007 - IV ZR 40/06 - VersR 2008, 484; BGH, Urt. v. 13.12.2006 - IV ZR 252/05 - VersR 2007, 389).
  • LG Dortmund, 29.11.2012 - 2 O 220/12

    Anspruch gegen eine Krankheitskostenversicherung auf Erstattung der Kosten für

    Unter dem Gesichtspunkt der Unbestimmtheit ist demnach ein Verstoß gegen das Transparenzgebot dann zu bejahen, wenn eine Klausel so unpräzise formuliert ist, dass für den Versicherungsnehmer selbst der Kern der von der Klausel erfassen Fälle nicht überblickt werden kann (BGH VersR 2009 1659; VersR 2007, 1690; Beckmann in Beckmann/Matusche/Beckmann, VersR Handbuch; 2. Aufl., § 10 Rn. 234; Bruns in Langheid/Wandt, Münchener Kommentar VVG, § 307 BGB Nr. 86).

    Ein solcher Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot liegt z. B. dann vor, wenn die versicherte Person auch nach der gebotenen verständigen Durchsicht nicht in der Lage ist, verlässlich zu bestimmen, welcher Anspruch ihr nach der Regelung in den Versicherungsbedingungen zustehen soll (BGH VersR 2009, 1659).

  • OLG Celle, 29.09.2011 - 8 U 146/11

    Unklare Obliegenheitsklausel

  • LG Dortmund, 18.11.2010 - 2 S 39/10

    Anspruch eines Beamten im Ruhestand auf Ersatz der Kosten für die Anschaffung

  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2012 - L 11 R 3954/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Leiharbeitnehmer -

  • OLG Celle, 29.09.2011 - 8 U 145/11

    Unklare Obliegenheitsklausel

  • OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 11 U 61/17
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2014 - L 4 R 3716/13
  • LSG Sachsen, 22.03.2013 - L 1 KR 14/13

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen auf Grund

  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2013 - L 4 R 4381/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Nachforderung von

  • OLG Frankfurt, 13.05.2022 - 7 U 71/21

    Zur Wirksamkeit einer Instandhaltungsobliegenheit betreffend Rückstausicherungen

  • OLG Celle, 29.09.2011 - 8 U 58/11

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Regressanspruch wegen vorsätzlicher

  • OLG Hamm, 28.02.2020 - 20 U 160/19
  • SG Dresden, 15.05.2013 - S 15 KR 817/12

    Verpflichtung eines Unternehmens im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung zur

  • LG München I, 16.06.2011 - 5 HKO 20632/10

    Genussscheinbedingungen eines Kreditinstituts: Inhaltskontrolle; überraschende

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2013 - L 4 R 3852/12
  • SG Detmold, 21.10.2014 - S 22 R 424/12

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung

  • LG Dortmund, 30.06.2011 - 2 O 420/10

    Klausel in einer Rechtsschutzversicherung zur unnötigen Erhöhung der Kosten oder

  • LG Flensburg, 26.01.2017 - 4 O 177/16

    Wohngebäudeversicherung: Wirksamkeit einer den Versicherungsnehmer zur Beachtung

  • SG Dresden, 15.05.2013 - S 15 KR 440/12

    Verpflichtung eines im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tätigen Unternehmens

  • SG Detmold, 21.10.2014 - S 22 R 923/12

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung

  • LG Berlin, 03.06.2013 - 44 O 159/12

    Zur Obliegenheitsverletzung in der Kaskoversicherung durch Falschangaben zur

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