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   BGH, 16.09.2010 - III ZR 59/09   

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https://dejure.org/2010,14295
BGH, 16.09.2010 - III ZR 59/09 (https://dejure.org/2010,14295)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2010 - III ZR 59/09 (https://dejure.org/2010,14295)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2010 - III ZR 59/09 (https://dejure.org/2010,14295)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision in einem Verfahren um die Anforderungen an den Vorsatz für die Annahme eines Kapitalanlagebetrugs nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 264a Strafgesetzbuch (StGB) und für eine sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Revision in einem Verfahren um die Anforderungen an den Vorsatz für die Annahme eines Kapitalanlagebetrugs nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 264a Strafgesetzbuch ( StGB ) und für eine sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 321/08

    Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Medienfonds:

    Auszug aus BGH, 16.09.2010 - III ZR 59/09
    Denn der Senat hat in seinem Urteil vom 15. Juli 2010 (III ZR 321/08, WM 2010, 1537, 1542 f Rn. 35 ff) im Einzelnen dazu Stellung genommen, welche Anforderungen an den Vorsatz für die Annahme eines Kapitalanlagebetrugs nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 264a StGB und für eine sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB zu stellen sind.

    Ein Verstoß gegen die Rechte des Klägers aus Art. 103 Abs. 1 GG ist hierin nicht zu sehen, zumal die Beschwerde auf kein tatsächliches Vorbringen hinweist, das eine andere Beurteilung als in der Sache III ZR 321/08 rechtfertigen könnte.

  • OLG München, 12.02.2009 - 25 U 2364/08

    Prospekthaftung bei Filmfonds: Schadensersatzanspruch wegen Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 16.09.2010 - III ZR 59/09
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 12. Februar 2009 - 25 U 2364/08 -, soweit dieses den Beklagten zu 2 betrifft, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus BGH, 16.09.2010 - III ZR 59/09
    Wie dem Senat aus zahlreichen Rechtmittelverfahren zu den hier in Rede stehenden Filmfonds bekannt ist, bezog sich die vom Berufungsgericht als Zulassungsgrund angeführte Divergenz gerichtlicher Entscheidungen (nur) auf die Haftung der Beklagten zu 1 in ihrer Funktion als Treuhandkommanditistin, weil deren Aufklärungspflichten in Bezug auf bestimmte Angaben im Emissionsprospekt unterschiedlich beurteilt wurden (vgl. nur die beim Oberlandesgericht München anhängig gewesenen Sachen des 17. und des 19. Zivilsenats, die Gegenstand der Senatsurteile vom 29. Mai 2008 - III ZR 59/07, NJW-RR 2008, 1129 und vom 15. Juli 2010 - III ZR 336/08, WM 2010, 1641 [zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen] gewesen sind).
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

    Auszug aus BGH, 16.09.2010 - III ZR 59/09
    Wie dem Senat aus zahlreichen Rechtmittelverfahren zu den hier in Rede stehenden Filmfonds bekannt ist, bezog sich die vom Berufungsgericht als Zulassungsgrund angeführte Divergenz gerichtlicher Entscheidungen (nur) auf die Haftung der Beklagten zu 1 in ihrer Funktion als Treuhandkommanditistin, weil deren Aufklärungspflichten in Bezug auf bestimmte Angaben im Emissionsprospekt unterschiedlich beurteilt wurden (vgl. nur die beim Oberlandesgericht München anhängig gewesenen Sachen des 17. und des 19. Zivilsenats, die Gegenstand der Senatsurteile vom 29. Mai 2008 - III ZR 59/07, NJW-RR 2008, 1129 und vom 15. Juli 2010 - III ZR 336/08, WM 2010, 1641 [zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen] gewesen sind).
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