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   BGH, 16.09.2013 - IX ZR 264/12   

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https://dejure.org/2013,27543
BGH, 16.09.2013 - IX ZR 264/12 (https://dejure.org/2013,27543)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2013 - IX ZR 264/12 (https://dejure.org/2013,27543)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2013 - IX ZR 264/12 (https://dejure.org/2013,27543)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 168 Abs. 2 Halbs. 2 InsO auch bei der Veräußerung einer Gesamtheit von Vermögensgegenständen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; InsO § 168 Abs. 2 Halbs. 2
    Anwendbarkeit des § 168 Abs. 2 Halbs. 2 InsO auch bei der Veräußerung einer Gesamtheit von Vermögensgegenständen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gericht ist nicht verpflichtet Parteienansichten zu folgen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10

    Rechtsmissbräuchlicher Insolvenzantrag

    Auszug aus BGH, 16.09.2013 - IX ZR 264/12
    Aus dem Prozessgrundrecht folgt auch keine Pflicht des Gerichts, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 214/10, WM 2011, 1087 Rn. 13).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 50/09

    Darlegung des Zulassungsgrundes der Rechtsfortbildung

    Auszug aus BGH, 16.09.2013 - IX ZR 264/12
    Die Darlegung des Zulassungsgrundes der Rechtsfortbildung erfordert als Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 50/09, WM 2010, 237 Rn. 4) eine Begründung, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die zur Prüfung gestellte Rechtsfrage umstritten ist (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009, aaO; vom 7. März 2013 - IX ZR 222/12, WM 2013, 714 Rn. 4).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 156/09

    Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen nach Insolvenzreife:

    Auszug aus BGH, 16.09.2013 - IX ZR 264/12
    Von einer Zulassung kann abgesehen werden, weil die Rechtsfrage nach dem geltenden Recht eindeutig zu beantworten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 156/09, NJW-RR 2010, 978 Rn. 3 f).
  • BFH, 30.08.2007 - II B 91/06

    Schlüssige Rüge der Sachverhaltsaufklärung; Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BGH, 16.09.2013 - IX ZR 264/12
    Der bloße Hinweis, dass über die herausgestellte Frage noch nicht entschieden wurde, genügt - zumal die Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei Schadensersatzansprüchen auf der Grundlage von § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB in Rechtsprechung und Schrifttum erörtert wird (vgl. nur Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 249 Rn. 26 ff; § 251 Rn. 10) - nicht (BFH, Beschluss vom 30. August 2007 - II B 91/06 Rn. 12, zitiert nach juris).
  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 222/12

    Insolvenzverfahren: Beschränkung der Befugnis des Insolvenzverwalters auf

    Auszug aus BGH, 16.09.2013 - IX ZR 264/12
    Die Darlegung des Zulassungsgrundes der Rechtsfortbildung erfordert als Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 50/09, WM 2010, 237 Rn. 4) eine Begründung, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die zur Prüfung gestellte Rechtsfrage umstritten ist (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009, aaO; vom 7. März 2013 - IX ZR 222/12, WM 2013, 714 Rn. 4).
  • BGH, 25.01.2023 - IV ZB 7/22

    Wiedereinsetzung: Auslegung des Begriffs der "technischen Gründe" bei der

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes erfordert eine Begründung, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die zur Prüfung gestellte Rechtsfrage umstritten ist (BGH, Beschluss vom 16. September 2013 - IX ZR 264/12, juris Rn. 4 m.w.N.).
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