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   BGH, 16.09.2015 - 2 StR 71/15   

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https://dejure.org/2015,30839
BGH, 16.09.2015 - 2 StR 71/15 (https://dejure.org/2015,30839)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2015 - 2 StR 71/15 (https://dejure.org/2015,30839)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2015 - 2 StR 71/15 (https://dejure.org/2015,30839)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 242 StGB
    Diebstahlsversuch: Ansetzen zur Verwirklichung des Tatbestands beim Trickdiebstahl aus einer Wohnung

  • IWW

    § 22 StGB

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Raubtatbestands bei Trickdiebstählen nach der "Wasserwerker-Methode"; Ermöglichung der sich unmittelbar anschließenden Wegnahmehandlungen durch gewaltsames Eindringen in eine Wohnung

  • Wolters Kluwer

    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung des Versuchstatbestands im Einzelfall; Unmittelbares Ansetzen zum Diebstahl aus einer Wohnung bei Trickdiebstählen nach der "Wasserwerker-Methode"; Beginn des Angriffs auf den fremden Gewahrsam mit dem Begehren um Einlass

  • rewis.io

    Diebstahlsversuch: Ansetzen zur Verwirklichung des Tatbestands beim Trickdiebstahl aus einer Wohnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22
    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung des Versuchstatbestands im Einzelfall; Unmittelbares Ansetzen zum Diebstahl aus einer Wohnung bei Trickdiebstählen nach der "Wasserwerker-Methode"; Beginn des Angriffs auf den fremden Gewahrsam mit dem Begehren um Einlass

  • datenbank.nwb.de

    Diebstahlsversuch: Ansetzen zur Verwirklichung des Tatbestands beim Trickdiebstahl aus einer Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unmittelbares Ansetzung zum Diebstahl

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Der Versuch einer Straftat

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.2010 - 3 StR 105/10

    Unbegründete Revision

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - 2 StR 71/15
    Der Angriff auf den fremden Gewahrsam beginnt in diesen Fällen bereits mit dem Begehren um Einlass (BGH, Urteil vom 12. März 1985 - 5 StR 722/84; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - 3 StR 105/10).
  • BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - 2 StR 71/15
    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung im Einzelfall sind u.a. die Dichte des Tatplans und der Grad der Rechtsgutgefährdung (BGHR StGB § 22 Ansetzen 11; BGH NStZ 2002, 309).
  • BGH, 02.08.1989 - 3 StR 239/89

    Raub - Versuch - Gewalt - Gewaltanwendung - Raubüberfall - Geldbombe -

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - 2 StR 71/15
    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung im Einzelfall sind u.a. die Dichte des Tatplans und der Grad der Rechtsgutgefährdung (BGHR StGB § 22 Ansetzen 11; BGH NStZ 2002, 309).
  • BGH, 12.03.1985 - 5 StR 722/84

    Unmittelbares Ansetzen beim Diebstahl

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - 2 StR 71/15
    Der Angriff auf den fremden Gewahrsam beginnt in diesen Fällen bereits mit dem Begehren um Einlass (BGH, Urteil vom 12. März 1985 - 5 StR 722/84; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - 3 StR 105/10).
  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 219/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Einwirken auf ein Kind mittels Schriften, um es

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - 2 StR 71/15
    Nicht als Zwischenakte in diesem Sinne anzusehen sind Handlungen, die wegen ihrer notwendigen Zusammengehörigkeit mit der Tathandlung nach dem Plan der Täter als deren Bestandteil erscheinen, weil sie an diese zeitlich und räumlich angrenzen und mit ihr im Falle der Ausführung eine natürliche Einheit bilden; dies kann auch für ein notwendiges Mitwirken des Opfers gelten (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 219/15 mwN).
  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20

    Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des

    Wird der Schutz des Gewahrsams durch eine hierzu bereite Person gewährleistet, liegt Versuch vor, wenn auf diese (durch Täuschung oder Drohung) mit dem Ziel einer Gewahrsamslockerung eingewirkt wird und die Wegnahme in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit erfolgen soll (vgl. BGH, Urteile vom 16. September 2015 - 2 StR 71/15, BGHR StGB § 22 Ansetzen 39, und vom 10. August 2016 - 2 StR 493/15, StV 2017, 441, jeweils mwN: Begehren um Einlass beim Trickdiebstahl aus der Wohnung).
  • BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21

    Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares

    Nicht als Zwischenakte in diesem Sinne anzusehen sind Handlungen, die wegen ihrer notwendigen Zusammengehörigkeit mit der Tathandlung nach dem Plan des Täters als deren Bestandteil erscheinen, weil sie an diese zeitlich und räumlich angrenzen und mit ihr im Falle der Ausführung eine natürliche Einheit bilden; dies kann auch für ein notwendiges Mitwirken des Opfers gelten (vgl. BGH, Urteile vom 16. September 2015 - 2 StR 71/15 Rn. 7 und vom 30. April 1980 - 3 StR 108/80 Rn. 8 f.; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 219/15 Rn. 14).

    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung im Einzelfall sind u. a. die Dichte des Tatplans und der Grad der Rechtsgutsgefährdung (vgl. BGH, Urteile vom 16. September 2015 - 2 StR 71/15 Rn. 7, vom 9. März 2006 - 3 StR 28/06 Rn. 4 und vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75, BGHSt 26, 201, 203 f.).

  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15

    Versuch (unmittelbares Ansetzen bei Eigentums- oder Körperverletzungsdelikten in

    Der Angriff auf die körperliche Integrität und den fremden Gewahrsam beginnt in diesen Fällen bereits mit dem Begehren um Einlass (vgl. zum Diebstahl: Senat, Urteil vom 16. September 2015 - 2 StR 71/15; zum Raub vgl. Senat, 2. Juni 1993 - 2 StR 158/93, BGHSt 39, 236, 238; Urteil vom 11. Juli 1984 - 2 StR 249/84, NStZ 1984, 506).
  • BGH, 22.02.2023 - 6 StR 44/23

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild des

    Das Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 StPO wird durch die Schuldspruchänderung nicht verletzt; dieses schließt das Risiko einer Verschärfung des Schuldspruchs nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. September 2015 - 2 StR 71/15; vom 27. Juli 2010 - 4 StR 165/10; vom 18. Februar 2020 - 3 StR 430/19).
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