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   BGH, 16.09.2016 - V ZR 29/16   

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https://dejure.org/2016,33817
BGH, 16.09.2016 - V ZR 29/16 (https://dejure.org/2016,33817)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2016 - V ZR 29/16 (https://dejure.org/2016,33817)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2016 - V ZR 29/16 (https://dejure.org/2016,33817)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 Abs 1 VVG, § 95 Abs 1 VVG, § 10 Abs 6 S 1 WoEigG, § 10 Abs 6 S 2 WoEigG
    Gebäudeversicherung einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Versicherung für fremde Rechnung; Anspruchsberechtigung bei Veräußerung der Eigentumswohnung nach Eintritt des Versicherungsfalles

  • IWW

    § 43 Abs. 1 VVG, § 10 Abs. 6 Satz 1 und 2 WEG, § 95 Abs. 1 VVG, § 14 VVG, § 1 VVG, § 271 BGB, § 14 Abs. 1 VVG, § 95 VVG, § 69 VVG, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    VVG §§ 43 Abs. 1, 95 Abs. 1
    Veräußerung einer Eigentumswohnung nach Eintritt des Versicherungsfalls

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die Gebäude-Versicherungsleistung nach der Veräußerung einer Eigentumswohnung nach Eintritt des Versicherungsfalls

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einzelner Wohnungseigentümer hat bei Wasserschaden eigenen Anspruch aus Gebäudeversicherung; §§ 10 Abs. 6 WEG; 43 Abs. 1, 95 Abs. 1 VVG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    VVG § 43 Abs. 1, § 95 Abs. 1
    Anspruchsvoraussetzungen der Auszahlung einer Versicherungsleistung von der WEG an den Veräußerer oder Erwerber des Wohnungseigentums

  • rewis.io

    Gebäudeversicherung einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Versicherung für fremde Rechnung; Anspruchsberechtigung bei Veräußerung der Eigentumswohnung nach Eintritt des Versicherungsfalles

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 43 Abs. 1; VVG § 95 Abs. 1
    Fortbestehende Anspruchsberechtigung des Veräußerers bei Veräußerung einer Eigentumswohnung nach Eintritt des Versicherungsfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 43 Abs. 1; VVG § 95 Abs. 1
    Anspruch auf die Gebäude-Versicherungsleistung nach der Veräußerung einer Eigentumswohnung nach Eintritt des Versicherungsfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebäudeversicherung: Gemeinschaft muss Versicherungsleistung an Geschädigte auszahlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Gebäudeversicherung der Wohnungseigentümergemeinschaft - und der Anspruch des Wohnungseigentümers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versicherungsleistung aus der Gebäudeversicherung - und der zwischenzeitliche Wohnungsverkauf

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gebäudeversicherung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaft muss Versicherungsleistung an Geschädigte auszahlen

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Von Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossene Gebäudeversicherung ist Versicherung auf fremde Rechnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Versicherungsleistungen und Wohnungsverkauf

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaft kann erhaltene Versicherungsleistungen auszukehren haben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versicherungsleistung aus Gebäudeversicherungsvertrag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Auszahlung der zwecks Schadensregulierung am Sondereigentum gezahlten Versicherungsleistung - Wohnungseigentümergemeinschaft muss Versicherungsleistung der Gebäudeversicherung auszahlen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsleistung aus Gebäudeversicherung: Wem steht sie zu? (IMR 2016, 514)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 4
  • MDR 2016, 1333
  • NZM 2017, 40
  • ZMR 2016, 974
  • VersR 2016, 1564
  • BauR 2017, 330
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 94/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf den Neuwertanteil in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus BGH, 16.09.2016 - V ZR 29/16
    In seiner Person einmal entstandene Ansprüche gehen nicht gemäß § 95 Abs. 1 VVG mit dem Eigentumsübergang auf den Erwerber über (BGH, Urteil vom 18. Februar 2004 - IV ZR 94/03, NJW-RR 2004, 753 f. zu § 69 VVG a.F.).

    Demgegenüber entsteht der Anspruch auf die Neuwertspanne in der Person des Veräußerers, wenn die Sicherstellung noch vor dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs erfolgt (BGH, Urteil vom 18. Februar 2004 - IV ZR 94/03, NJW-RR 2004, 753 f.).

  • BGH, 28.11.1957 - II ZR 325/56

    Anwendbarkeit der Rückgriffsbestimmung des § 158f Versicherungsvertragsgesetz (

    Auszug aus BGH, 16.09.2016 - V ZR 29/16
    Ob dies, wie die Kläger unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/3945, S. 84) und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28. November 1957 - II ZR 325/56, BGHZ 26, 133, 137 f.) meinen, bereits unmittelbar aus § 95 Abs. 1 VVG folgt (vgl. Prölss/Martin/Armbrüster, VVG, 29. Aufl., § 95 Rn. 32), oder ob die Vorschrift auf eine Versicherung für fremde Rechnung nur analog anwendbar ist (so insbesondere Langheid/Wandt/Reusch, VVG, 2. Aufl., § 95 Rn. 220), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 238/10

    Vertrauensschadenversicherung der Notarkammern: Versicherung für fremde Rechnung;

    Auszug aus BGH, 16.09.2016 - V ZR 29/16
    Zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherten besteht im Innenverhältnis ein Treuhandverhältnis, das in Verbindung mit dem Bereicherungsverbot für den Versicherungsnehmer diesen verpflichtet, den ihm nicht zustehenden Entschädigungsbetrag einzuziehen und an den Geschädigten auszukehren (BGH, Urteil vom 12. Juni 1991 - XII ZR 17/90, NJW 1991, 3031, 3032; Urteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 238/10, VersR 2011, 1435 Rn. 12).
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 420/06

    Regulierung des am Sondereigentum entstandenen Schadens gegenüber der

    Auszug aus BGH, 16.09.2016 - V ZR 29/16
    Versicherungsnehmer ist der gemäß § 10 Abs. 6 Satz 1 und 2 WEG rechtsfähige Verband, während Versicherte die einzelnen Wohnungseigentümer sind, und zwar sowohl für ihren ideellen Anteil am Gemeinschaftseigentum als auch für ihr Sondereigentum (vgl. OLG Hamm, ZWE 2008, 133; Timme/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 21 Rn. 292; Dötsch, ZMR 2014, 169 f.).
  • BGH, 12.06.1991 - XII ZR 17/90

    Mieteransprüche bei Feuerversicherung des Vermieters für Geschäftsgebaude

    Auszug aus BGH, 16.09.2016 - V ZR 29/16
    Zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherten besteht im Innenverhältnis ein Treuhandverhältnis, das in Verbindung mit dem Bereicherungsverbot für den Versicherungsnehmer diesen verpflichtet, den ihm nicht zustehenden Entschädigungsbetrag einzuziehen und an den Geschädigten auszukehren (BGH, Urteil vom 12. Juni 1991 - XII ZR 17/90, NJW 1991, 3031, 3032; Urteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 238/10, VersR 2011, 1435 Rn. 12).
  • RG, 14.12.1939 - VIII 278/39

    1. Zur rechtlichen Natur des Schiedsgerichts im Sinne des § 11 Abs. 2 des

    Auszug aus BGH, 16.09.2016 - V ZR 29/16
    aa) Ein Anspruch ergibt sich dann während der Dauer des Eigentums des Erwerbers, wenn er (erst) zu diesem Zeitpunkt entstanden ist (vgl. Prölss/Martin/Armbrüster, VVG, 29. Aufl., § 95 Rn. 12; siehe auch RGZ 162, 269, 272).
  • BGH, 20.03.2020 - V ZR 61/19

    Verpflichtung des Verkäufers eines bebauten Grundstücks zur Unterrichtung des

    Bei Grundstücken erfordert die Veräußerung deshalb neben der Einigung die Grundbucheintragung (vgl. Senat, Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 29/16, ZfIR 2016, 843 Rn. 8).
  • BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21

    Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die

    Versicherungsnehmer ist der gemäß § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG rechtsfähige Verband, während Versicherte die einzelnen Wohnungseigentümer sind, und zwar sowohl für ihren ideellen Anteil am Gemeinschaftseigentum als auch für ihr Sondereigentum (Senat, Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 29/16, ZfIR 2016, 843 Rn. 6).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gemeinschafts- oder Sondereigentum beschädigt wurde, und ob der Entschädigungsbetrag von der GdWE (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 29/16, ZfIR 2016, 843 Rn. 6) oder, sofern diese Möglichkeit nicht zulässigerweise im Versicherungsvertrag abbedungen wurde, von dem betroffenen Sondereigentümer eingezogen wird.

  • LG Tübingen, 30.08.2019 - 4 O 176/18

    Ausübung der Rechte aus einem Wohngebäudeversicherungsvertrag nach Veräußerung

    Die darin liegende Einschränkung der Rechtsfolgen bedeutet, dass eine vor der Veräußerung begründete Versicherungsforderung, sofern sie in der Person des Versicherungsnehmers entstanden ist, auch nach der Veräußerung ausschließlich dem früheren Versicherungsnehmer zusteht (BGH VersR 2016, 1564 Tz. 12; BGH VersR 2004, 512).
  • BGH, 12.04.2019 - V ZR 132/18

    Herausfallen der Forderung aus dem Haftungsverband des Grundpfandrechts bei

    In der Person des Veräußerers einmal entstandene Ansprüche auf die Versicherungsleistung gehen nicht gemäß § 95 Abs. 1 VVG mit dem Eigentumsübergang auf den Erwerber über (vgl. zum Ganzen näher Senat, Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 29/16, ZWE 2017, 30 Rn. 6 ff. mwN).
  • LG Dortmund, 17.04.2018 - 1 S 130/16

    Wohngebäudeversicherung - Veräußerung nach Versicherungsfall

    Versicherungsnehmer ist der gemäß § 10 Abs. 6 Satz 1 und 2 WEG rechtsfähige Verband, während Versicherte die einzelnen Wohnungseigentümer sind, und zwar sowohl für ihren ideellen Anteil am Gemeinschaftseigentum als auch für ihr Sondereigentum (vgl. OLG Hamm, ZWE 2008, 133; BGH, Urteil vom 16.09.2016, Az. V ZR 29/16).

    Ist die Eigentumswohnung nach Eintritt des Versicherungsfalls veräußert worden, steht der Anspruch auf die Versicherungsleistung aus diesem Versicherungsfall grundsätzlich dem Veräußerer und nicht dem Erwerber zu (BGH, Urteil vom 16.09.2016, Az. V ZR 29/16).

    Ob dies bereits unmittelbar aus § 95 Abs. 1 VVG folgt, oder ob die Vorschrift auf eine Versicherung für fremde Rechnung nur analog anwendbar ist, bedarf keiner Entscheidung (so auch BGH, Urteil vom 16.09.2016, Az. V ZR 29/16).

  • LG Karlsruhe, 22.11.2018 - 11 S 23/17

    Gebäudeversicherung einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Auskehr einer

    Versicherungsnehmer ist der gemäß § 10 Abs. 6 S. 1 und 2 WEG rechtsfähige Verband, während Versicherte die einzelnen Wohnungseigentümer sind, und zwar sowohl für ihren ideellen Anteil am Gemeinschaftseigentum als auch für ihr Sondereigentum (BGH, Urteil vom 16.09.2016, V ZR 29/16 - juris (Rn. 6)).

    bb) Bei einer Versicherung auf fremde Rechnung besteht zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherten im Innenverhältnis ein Treuhandverhältnis, das in Verbindung mit dem Bereicherungsverbot für den Versicherungsnehmer diesen verpflichtet, den ihm nicht zustehenden Entschädigungsbetrag an den Geschädigten auszukehren (BGH, Urteil vom 16.09.2016, V ZR 29/16, m.w.N. - juris (Rn. 6)).

  • OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 60/21

    Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung aufgrund der Verschmutzung einer

    Kommt es - wie hier - im Rahmen einer Veräußerung der versicherten Sache gemäß § 95 Abs. 1 VVG zu einem Wechsel in der Person des Versicherungsnehmers, so steht der Entschädigungsanspruch aus einem Versicherungsfall, der vor der Veräußerung eingetreten ist, auch danach dem bisherigen Versicherungsnehmer zu (BGH, Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 29/16, VersR 2016, 1564; Senat, Urteil vom 31. Januar 2018 - 5 U 25/17, VersR 2018, 1123; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 95 Rn. 12; Fortmann, in: Martin, a.a.O., § 20 Rn. 69).
  • LG Saarbrücken, 08.04.2021 - 14 O 103/17

    Schadensgutachtensherausgabe an Versicherungsnehmer bei arglistiger Täuschung

    Abzustellen ist nicht auf den Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts, sondern die Vollendung des Erfüllungsgeschäfts, bei Grundstücken also neben der Einigung auch die Grundbucheintragung des Erwerbers (BGH, Urt. v. 16.9.2016 - V ZR 29/16, NJW-RR 2017, 4; BGH, Urt. v. 20.3.2020 - V ZR 61/19, DNotZ 2020, 847; Langheid, in Langheid/Rixecker VVG, 6. Aufl. 2019, § 95 Rn. 12 m.w.N.; Staudinger, in Bruck/Möller VVG, 9. Aufl. 2009, § 95 Rn. 37 m.w.N.).

    Unerheblich ist es dabei auch, ob Veräußerer und Erwerber im Innenverhältnis eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben, insbesondere den Übergang der Lasten und Nutzungen eines Grundstücks bereits für einen vor dem Eigentumsübergang liegenden Zeitpunkt vereinbart haben (BGH, Urteil vom 16.9.2016 - V ZR 29/16, NJW-RR 2017, 4; Langheid, in Langheid/Rixecker VVG, 6. Aufl. 2019, § 95 Rn. 12).

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