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   BGH, 16.10.1990 - 3 StR 367/90   

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BGH, 16.10.1990 - 3 StR 367/90 (https://dejure.org/1990,21876)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1990 - 3 StR 367/90 (https://dejure.org/1990,21876)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1990 - 3 StR 367/90 (https://dejure.org/1990,21876)
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  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 16.10.1990 - 3 StR 367/90
    Auf der anderen Seite konnte der Umstand, daß sich die Handlungen des Angeklagten in gleichen Zeiträumen auf mehrere Konten bezogen haben und daß sich der Zugriff auf einzelne Konten über eine sehr lange Zeit erstreckt hat, Anlaß zu der Erwägung geben, ob der Angeklagte einen Gesamtvorsatz bis zur Beendigung des jeweils letzten Teilaktes nachträglich erweitert hat (vgl. BGHSt 19, 323, 325; 23, 33, 35 BGH Beschluß vom 29. Mai 1990 - 5 StR 45/90 -, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 16.10.1990 - 3 StR 367/90
    Auf der anderen Seite konnte der Umstand, daß sich die Handlungen des Angeklagten in gleichen Zeiträumen auf mehrere Konten bezogen haben und daß sich der Zugriff auf einzelne Konten über eine sehr lange Zeit erstreckt hat, Anlaß zu der Erwägung geben, ob der Angeklagte einen Gesamtvorsatz bis zur Beendigung des jeweils letzten Teilaktes nachträglich erweitert hat (vgl. BGHSt 19, 323, 325; 23, 33, 35 BGH Beschluß vom 29. Mai 1990 - 5 StR 45/90 -, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 45/90

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges und wegen versuchten Betruges -

    Auszug aus BGH, 16.10.1990 - 3 StR 367/90
    Auf der anderen Seite konnte der Umstand, daß sich die Handlungen des Angeklagten in gleichen Zeiträumen auf mehrere Konten bezogen haben und daß sich der Zugriff auf einzelne Konten über eine sehr lange Zeit erstreckt hat, Anlaß zu der Erwägung geben, ob der Angeklagte einen Gesamtvorsatz bis zur Beendigung des jeweils letzten Teilaktes nachträglich erweitert hat (vgl. BGHSt 19, 323, 325; 23, 33, 35 BGH Beschluß vom 29. Mai 1990 - 5 StR 45/90 -, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
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