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   BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90   

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BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90 (https://dejure.org/1990,1074)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1990 - 4 StR 414/90 (https://dejure.org/1990,1074)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1990 - 4 StR 414/90 (https://dejure.org/1990,1074)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Bewertung eines Tatbeitrags - Unerlaubte Einfuhr - Mithilfe - Übernahme des Betäubungsmittels - Täterqualität - Mittäterschaft - Gehilfenbeitrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 91
  • StV 1991, 91
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem

    Auszug aus BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90
    Denn der Tatbestand der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln verlangt kein eigenhändiges Verbringen des Rauschgifts in die Bundesrepublik; Mittäter kann deshalb auch derjenige sein, der Betäubungsmittel von anderen Personen über die Grenze transportieren läßt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 10, 11, 14 u.a.).
  • BGH, 14.12.1988 - 4 StR 565/88

    Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90
    Denn der Tatbestand der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln verlangt kein eigenhändiges Verbringen des Rauschgifts in die Bundesrepublik; Mittäter kann deshalb auch derjenige sein, der Betäubungsmittel von anderen Personen über die Grenze transportieren läßt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 10, 11, 14 u.a.).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 143/90

    Maßstäbe zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe - Unzureichende

    Auszug aus BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90
    Für das eigene Interesse des Angeklagten an der geplanten Einfuhr des Heroins und dafür, daß der Angeklagte dabei auch nach der Vorstellung der Mitangeklagten nicht nur in einer untergeordneten Rolle, sondern als gleichberechtigter Partner mitwirken sollte, spricht schließlich die Abrede, daß er einen gleichhohen Anteil an dem Entgelt wie sie erhalten sollte (vgl. Senatsurteil vom 26. April 1990 - 4 StR 143/90 - vgl. auch BGHSt 34, 124 (125) [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86]).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90
    Für das eigene Interesse des Angeklagten an der geplanten Einfuhr des Heroins und dafür, daß der Angeklagte dabei auch nach der Vorstellung der Mitangeklagten nicht nur in einer untergeordneten Rolle, sondern als gleichberechtigter Partner mitwirken sollte, spricht schließlich die Abrede, daß er einen gleichhohen Anteil an dem Entgelt wie sie erhalten sollte (vgl. Senatsurteil vom 26. April 1990 - 4 StR 143/90 - vgl. auch BGHSt 34, 124 (125) [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86]).
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 213/90

    Für Gesamtvorsatz bei strafbaren Umgang mit Betäubungsmitteln genügt ein

    Auszug aus BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90
    Es ist deshalb zu besorgen, daß die Strafkammer den Grundsatz nicht genügend beachtet hat, daß der Gesamtvorsatz nicht zugunsten eines Angeklagten unterstellt werden darf (ständ. Rechtspr.; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 2; BGH, Beschluß vom 29. Mai 1990 - 5 StR 213/90).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

    Auszug aus BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90
    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betreffenden abhängen (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2 und 3, BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 8, 10 jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88

    Verfall der sichergestellten Geldbeträge - Gesamtgewinn - Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90
    Denn der Tatbestand der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln verlangt kein eigenhändiges Verbringen des Rauschgifts in die Bundesrepublik; Mittäter kann deshalb auch derjenige sein, der Betäubungsmittel von anderen Personen über die Grenze transportieren läßt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 10, 11, 14 u.a.).
  • BGH, 18.12.1986 - 1 StR 651/86

    Anforderungen an Gesamtvorsatz - Versuchte Strafvereitelung bei Antrag auf

    Auszug aus BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90
    Es ist deshalb zu besorgen, daß die Strafkammer den Grundsatz nicht genügend beachtet hat, daß der Gesamtvorsatz nicht zugunsten eines Angeklagten unterstellt werden darf (ständ. Rechtspr.; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 2; BGH, Beschluß vom 29. Mai 1990 - 5 StR 213/90).
  • BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84

    Anforderungen an Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90
    Denn für die Annahme gemeinschaftlicher Tatbegehung (§ 25 Abs. 2 StGB) genügt, daß der Angeklagte bei der Ausführung in Übereinstimmung mit den Mitangeklagten im Sinne eines Plans gehandelt und ihn dadurch zu einem gemeinsamen gemacht hat (BGH StV 1985, 106 (107) mit Anmerkung Roxin aaO, S. 278).
  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90
    Anders als etwa in dem der Entscheidung BGH NStZ 1984, 413 = StV 1984, 423 zugrunde liegenden Sachverhalt wurde der Angeklagte von den Mitangeklagten auch nicht von dem "Kernbereich der Heroingeschäfte" ferngehalten, sondern war auch an der Übernahme des Heroins (bei der zweiten Fahrt nach Amsterdam) und an dem Verkauf (aus der ersten Teilmenge) unmittelbar beteiligt.
  • BGH, 13.09.1988 - 1 StR 451/88

    Auszugsweise Verlesung von Briefen die während des Aufenthalts der Angeklagten in

  • BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86

    Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

    Als Täter führt ein, wer die Einfuhr - persönlich oder durch Dritte - bewirkt und dabei die Voraussetzungen täterschaftlichen Handelns erfüllt; die Beurteilung, ob bei nicht eigenhändigem Verbringen über die Grenze täterschaftliches Handeln vorliegt, hat aufgrund einer wertenden Betrachtung zu erfolgen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 19), welche sämtliche Umstände der Tat - insbesondere gemeinsamer Tatplan, persönliches Interesse an der Tatverwirklichung, Tatherrschaft und Wille hierzu - einzubeziehen hat.

    Soweit der Generalbundesanwalt in seiner Stellungnahme unter Hinweis auf die Entscheidungen BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 1, 5, 13 und 19 anderes aus den Besonderheiten des Einfuhrtatbestandes ableitet, geht diese Ansicht fehl.

    Zwar kommt es für den Tatbestand der vollendeten Einfuhr nicht darauf an, ob der Täter den Transport persönlich durchführt oder sich eines Dritten - sei es eines Eingeweihten oder eines Gutgläubigen - bedient (BGHSt 34, 180, 181); auch ist nicht vorausgesetzt, daß ihm das Betäubungsmittel beim Transport über die Hoheitsgrenze oder zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich zur Verfügung stand (ebenda S. 182; vgl. auch BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 17, 19; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 418; 392, jeweils mit zahlr. Nachweisen).

  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Bei der insoweit erforderlichen wertenden Betrachtung können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder der Wille zur Tatherrschaft wesentliche Anhaltspunkte sein (BGH NStZ 1991, 91).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 637/94

    Betäubungsmittel - Aufbewahrung für Dritten - Handeltreiben - Besitz von

    Schließlich spricht auch dieser - gemessen an den aus dem Verkauf von rund 2 Kilogramm Heroingemisch regelmäßig zu erzielenden Gewinnen - eher niedrige Betrag mehr für eine untergeordnete Rolle des Angeklagten als für diejenige eines gleichberechtigten und deshalb als (Mit-)Täter zu qualifizierenden Partners (vgl. BGH NStZ 1984, 413; 1991, 91 [BGH 16.10.1990 - 4 StR 414/90]; BGHR aaO. Handeltreiben 36).
  • BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93

    Mittäterschaft - Beihilfe - Späterer Umsatz - Handeltreiben - Betäubungsmittel -

    Es kommt hinzu, daß die - gemessen an den nach Kenntnis des Senats beim Handel mit aus den Niederlanden eingeführtem Haschisch in der von L. betriebenen Größenordnung regelmäßig zu erzielenden Gewinnen - geringe Höhe des Kurierlohns eher für eine untergeordnete Rolle als für diejenige eines gleichberechtigten und deshalb als Mittäter zu qualifizierenden Partners spricht (vgl. BGH NStZ 1991, 91 [BGH 16.10.1990 - 4 StR 414/90]).
  • BGH, 23.06.2004 - 2 StR 161/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tatherrschaft; Täterschaft;

    Die Verurteilung wegen täterschaftlicher Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGHSt 38, 315 f.; BGH NStZ-RR 1999, 186; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 19, 31, 34).
  • BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01

    Übertragung der Rechtsprechung des Großen Senats für Strafsachen bezüglich des

    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31, 33 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Die Mitwirkung eines Beteiligten in der Rolle eines gleichberechtigten Partners spricht zwar für die Annahme von Mittäterschaft (vgl. BGH NStZ 1984, 413; 1991, 91), ist jedoch umgekehrt nicht Voraussetzung hierfür.
  • BGH, 03.02.1999 - 2 StR 506/98

    Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Täter der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln ist deshalb grundsätzlich, wer das Rauschgift selbst über die Grenze bringt (BGHSt 38, 315 f; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Einfuhr 19, 31 und 34; BGH, Urt. vom 12. August 1998 - 3 StR 160/98).
  • BGH, 22.12.2011 - 3 StR 371/11

    Handeltreiben und Einfuhr von Betäubungsmitteln: Abgrenzung zwischen Beihilfe und

    Voraussetzung ist allerdings, dass der Betreffende auf der Grundlage gemeinsamen Wollens einen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet, welcher sich nach seiner Willensrichtung nicht als bloße Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der Tätigkeit aller darstellt, und der dementsprechend die Handlungen der anderen als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheinen lässt (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1990 - 4 StR 414/90, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 19 m.w.N.).
  • BGH, 30.03.1994 - 3 StR 726/93

    Unerlaubte Einfuhr - Handeltreiben - Betäubungsmittel - Anwesenheit - Erhöhte

    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f. [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

  • OLG Rostock, 09.03.2005 - 1 Ss 28/05

    Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die

  • BGH, 28.07.1993 - 2 StR 359/93

    Tatbeitrag - Beihilfe - Tatherrschaft - Drogen - Steuerung - Einwirkung -

  • BGH, 25.05.1994 - 3 StR 79/94

    Rauschgift - Einfuhr - Drittinteresse

  • BGH, 27.08.1992 - 1 StR 555/92

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erforderlichkeit eines eigenhändigen Verbringens

  • LG Hof, 19.01.2022 - 4 KLs 4230 Js 10568/21

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • KG, 15.09.2011 - 1 Ss 307/11

    Strafverfahren - fehlerhafte Behandlung eines umfangreichen Beweisantrags

  • BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 16/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Unerlaubte Einfuhr in Mittäterschaft

  • LG Münster, 12.03.2012 - 2 Ks 6/11
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