Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2477
BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92 (https://dejure.org/1992,2477)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1992 - 3 StR 455/92 (https://dejure.org/1992,2477)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1992 - 3 StR 455/92 (https://dejure.org/1992,2477)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2477) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einzelner Teilakte bei Annahme einer fortgesetzten Handlung in den tatrichterlichen Urteilsfeststellungen - Voraussetzungen des Fortsetzungszusammenhangs bei der fortgesetzten Handlung und Feststellung eines Gesamtvorsatzes - Anforderungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 235 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 17/88

    Notwendigkeit der Feststellung der Mindestzahl der Einzelakte in der

    Auszug aus BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92
    Auch die Annahme einer fortgesetzten Handlung entbindet den Tatrichter grundsätzlich nicht von der Pflicht zur Darlegung der einzelnen Teilakte (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Schuldumfang 2, 3, 4).

    Im ersteren Fall hätte eine Mindestanzahl von Handlungen festgestellt werden müssen, damit der Schuldumfang ausreichend bestimmt gewesen wäre (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Schuldumfang 3).

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92
    Es kommt hinzu, daß sich die fünf Fälle des Geschlechtsverkehrs im zweiten Abschnitt nach den getroffenen Feststellungen auf einen Zeitraum von Frühjahr 1986, als die Geschädigte acht Jahre alt geworden war, bis Herbst 1990 verteilten und somit der für die Annahme eines Gesamtvorsatzes erforderliche enge zeitliche Zusammenhang der Einzelakte fraglich erscheint (BGHSt 36, 105, 110; BGHR StGB vor § 1/fH Gesamtvorsatz 15).
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92
    Der allgemeine Entschluß, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, begründet noch keinen Fortsetzungszusammenhang (vgl. u.a. BGHSt 2, 163, 166/167; BGHR StGB vor § 1/fH Gesamtvorsatz 24; BGH NStZ 1992, 436).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92
    Es war auch nicht ausreichend, daß das Landgericht lediglich das Ergebnis des über die Zeugin eingeholten Glaubwürdigkeitsgutachtens pauschal mitteilt, wonach die Zeugin uneingeschränkt glaubwürdig und ihre Aussagen glaubhaft seien (UA S. 10), ohne die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Sachverständigen wiederzugeben (BGHSt 12, 311, 314, 315; BGH NStZ 1985, 206).
  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 482/87

    Verurteilung wegen Betruges - Aussetzung der Strafe zur Bewährung - Verletzung

    Auszug aus BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92
    Auch die Annahme einer fortgesetzten Handlung entbindet den Tatrichter grundsätzlich nicht von der Pflicht zur Darlegung der einzelnen Teilakte (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Schuldumfang 2, 3, 4).
  • BGH, 27.04.1988 - 2 StR 214/88

    Zur Bestimmung des Schuldumfanges bei einer fortgesetzten Handlung -

    Auszug aus BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92
    Auch die Annahme einer fortgesetzten Handlung entbindet den Tatrichter grundsätzlich nicht von der Pflicht zur Darlegung der einzelnen Teilakte (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Schuldumfang 2, 3, 4).
  • BGH, 31.05.1988 - 5 StR 196/88

    Unterbrechung der Verjährung durch eine nach § 78a des Strafgesetzbuchs geeignete

    Auszug aus BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92
    Daß die Tat nach § 176 StGB weiterverfolgt werden kann, ändert hieran nichts, da jede Gesetzesverletzung selbständig verjährt (BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    Auszug aus BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92
    Der allgemeine Entschluß, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, begründet noch keinen Fortsetzungszusammenhang (vgl. u.a. BGHSt 2, 163, 166/167; BGHR StGB vor § 1/fH Gesamtvorsatz 24; BGH NStZ 1992, 436).
  • BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; aussagepsychologisches Gutachten;

    Bei einer solchen Beweislage muss der Tatrichter nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erkennen lassen, dass er alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH NStZ-RR 2002, 174, 175; BGH StV 1994, 359, 360; 1993, 235).

    Hält der Tatrichter die Zuziehung einer Sachverständigen für erforderlich, so hat er deren Ausführungen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiederzugeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ-RR 1996, 233; BGH StV 1994, 359, 360; 1993, 235).

  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1992 - 3 StR 455/92;.
  • BGH, 12.11.1993 - 2 StR 594/93

    Voraussetzungen für die Gebotenheit der Hinzuziehung eines Sachverständigen zur

    Je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf ermittelt wurden, desto fraglicher wird es, ob der Richter von der Tat überhaupt im Sinne von § 261 StPO überzeugt sein kann (BGHSt 10, 137, 139; BGH, Urt. v. 5. Mai 1982 - 2 StR 61/82; Beschl. v. 22. Februar 1985 - 2 StR 50/87; v. 21. Januar 1986 - 1 StR 646/85; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1; StGB § 176 Abs. 1 Mindestfeststellungen 1; BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1992 - 3 StR 455/92; v. 16. Dezember 1992 - 3 StR 561/92).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95

    Ungenau gefaßte Anklage - Gericht - Hinweispflicht - Konkret bestimmte Taten

    Im vorliegenden Fall kommt der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung und der Entwicklung der Aussage des Kindes eine so erhebliche Bedeutung zu, daß - zur revisionsrechtlichen Überprüfung der Beweiswürdigung - auf deren erschöpfende Darstellung und Erörterung in den Urteilsgründen nicht verzichtet werden kann (vgl. BGH StV 1993, 235; 1994, 227; 1995, 6, 7; NStZ 1995, 558; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 267 Rdn. 12; § 337 Rdn. 27, 29).
  • BGH, 26.01.1994 - 3 StR 629/93

    Glaubwürdigkeitsgutachten - Aussage - Urteil - Zusammenfassung - Zeuge

    In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welcher Aussage das Gericht Glaubwürdigkeit zumißt, in dem das Tatopfer zudem zum Tatgeschehen auch für den Kernbereich unterschiedliche Aussagen gemacht hat, in dem mehrere Hauptverhandlungen wegen Vernehmungsunfähigkeit der Zeugin abgebrochen werden mußten und das erkennende Gericht die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens für erforderlich hielt, reicht der pauschale Hinweis: "Die Feststellungen zum Sachverhalt... beruhen auf ihrer Aussage... Sie hat den Hergang so geschildert, wie er festgestellt worden ist" (UA S. 12) nicht aus (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1992 - 3 StR 455/92; BGH NStZ 1985, 563).
  • OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 Ss 189/06

    Beweiswürdigung; Sachverständigengutachten; Anforderungen an die

    Jedoch müssen - worauf der Senat schon wiederholt hingewiesen hat (vgl. nur Beschlüsse vom 16. Juni 2000, 2 Ss OWi 537/00, StraFo 2000, 310 = NZV 2000, 429 = StV 2000, 547 = DAR 2000, 483 = VRS 99, 204, sowie Beschluss vom 25. Juni 2001, 2 Ss 508/01, und vom 13. August 2001, 2 Ss 710/01) - die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und die angewandte Methodik soweit dargestellt werden, als es zum Verständnis des Gutachtens sowie zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit erforderlich ist (vgl. auch BGHSt 45, 164, 182; BGH StV 2003, 61; 1994, 359, 360; 1993, 235; BGH NStZ-RR 1996, 233; siehe auch Meyer-Goßner, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.10.1995 - 5 StR 409/95

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Zeugnisverweigerungsrecht - Gebrauchmachen

    Das beschränkte Rechtsmittel hat mit einer - formgerecht begründeten (vgl. BGH StV 1993, 235; Kleinknecht/Meyer, StPO 42. Aufl. § 344 Rdn. 27) - Verfahrensrüge wegen Verletzung des § 245 Abs. 1 StPO i.V.m. § 52 StPO Erfolg.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.1993 - 5 Ss 397/92
    Dabei ist für die Annahme eines Gesamtvorsatzes ein enger zeitlicher Zusammenhang der Einzelakte erforderlich (BGHSt 36, 105,110; BGH R StGB vor § 1/fH Gesamtvorsatz 15; BGH Beschluß v.16.10.1992 - 3 StR 455/92).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht