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   BGH, 16.10.1996 - 3 StR 354/96   

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BGH, 16.10.1996 - 3 StR 354/96 (https://dejure.org/1996,3863)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1996 - 3 StR 354/96 (https://dejure.org/1996,3863)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1996 - 3 StR 354/96 (https://dejure.org/1996,3863)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 435
  • NJ 1997, 36
 
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  • BGH, 29.04.1994 - 3 StR 528/93

    Politische Verdächtigung eines DDR-Bürgers durch einen DDR-Bürger (Anzeige einer

    Auszug aus BGH, 16.10.1996 - 3 StR 354/96
    Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Strafbarkeit und Verfolgbarkeit früherer Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR nach der Vereinigung Deutschlands wegen ihrer zuvor gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Spionagetätigkeit (BVerfGE 92, 277) sind die vom Senat in BGHSt 40, 125 [BGH 29.04.1994 - 3 StR 528/93] als maßgeblich erachteten Gründe für die Anwendbarkeit des § 241 a StGB auf die in der DDR begangenen politischen Verdächtigungen nicht in Frage gestellt worden.

    Eine vergleichbare Ambivalenz in der Bewertung ist bei den von § 241 a StGB erfaßten Fällen der politischen Verdächtigung jedenfalls dann nicht festzustellen, wenn die vom Senat in BGHSt 40, 125 [BGH 29.04.1994 - 3 StR 528/93] gegenüber früherer Rechtsprechung vorgenommene Einschränkung beachtet wird, daß die dem Angezeigten drohenden rechtsstaatswidrigen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen im Sinne des § 241 a StGB nur solche sind, die offensichtlich in schwerwiegender Weise gegen die Menschenrechte verstoßen.

    Vielmehr findet § 241 a StGB in der Anwendung auf derartige DDR-Taten seine innere Rechtfertigung nicht nur in einer aus dem Grundgesetz ableitbaren und in einem besonderen staatsrechtlichen Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zur DDR begründeten Schutzverpflichtung gegenüber deren Bürgern (vgl. BGHSt 40, 125, 132) [BGH 29.04.1994 - 3 StR 528/93], sondern auch darin, daß die von ihm erfaßten Verhaltensweisen einem allgemeinen und eindeutigen sozialethischen Unwerturteil unterliegen.

    Unter diesen Umständen erweist es sich als unschädlich, daß das Landgericht einen offensichtlichen und schwerwiegenden Menschenrechtsverstoß möglicherweise allein schon in der Strafverfolgung wegen des auf die §§ 99, 100, 106 StGB/DDR gestützten Vorwurfs als solchen gesehen hat (vgl. dagegen BGHSt 40, 125, 134, 136 f. [BGH 29.04.1994 - 3 StR 528/93]; BGH NStZ 1996, 86, 88; BGH DtZ 1996, 92, 93).

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BGH, 16.10.1996 - 3 StR 354/96
    Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Strafbarkeit und Verfolgbarkeit früherer Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR nach der Vereinigung Deutschlands wegen ihrer zuvor gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Spionagetätigkeit (BVerfGE 92, 277) sind die vom Senat in BGHSt 40, 125 [BGH 29.04.1994 - 3 StR 528/93] als maßgeblich erachteten Gründe für die Anwendbarkeit des § 241 a StGB auf die in der DDR begangenen politischen Verdächtigungen nicht in Frage gestellt worden.

    Wesentlich für die Annahme eines aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip abgeleiteten Verfolgungshindernisses zugunsten von MfS-Mitarbeitern war die rechtliche Ambivalenz der Spionagehandlungen, die das Bundesverfassungsgericht darin begründet sah, daß der ausspähende Staat ein solches Verhalten ohne Völkerrechtsverstoß als erlaubt ansehen darf und der ausgespähte Staat, da er selbst Spionage betreibt, seinen Strafanspruch gegenüber ausländischen Spionen nicht aus einem allgemeinen sozialethischen Unwerturteil über die Spionagehandlungen als solche, sondern allein aus seinem eigenen Schutz rechtfertigen kann (BVerfGE 92, 277, 329).

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Auszug aus BGH, 16.10.1996 - 3 StR 354/96
    Unter diesen Umständen erweist es sich als unschädlich, daß das Landgericht einen offensichtlichen und schwerwiegenden Menschenrechtsverstoß möglicherweise allein schon in der Strafverfolgung wegen des auf die §§ 99, 100, 106 StGB/DDR gestützten Vorwurfs als solchen gesehen hat (vgl. dagegen BGHSt 40, 125, 134, 136 f. [BGH 29.04.1994 - 3 StR 528/93]; BGH NStZ 1996, 86, 88; BGH DtZ 1996, 92, 93).
  • BGH, 15.11.1995 - 3 StR 527/94

    Rechtsbeugung von Richtern der DDR - Anwendung "politischen Strafrechts"

    Auszug aus BGH, 16.10.1996 - 3 StR 354/96
    Unter diesen Umständen erweist es sich als unschädlich, daß das Landgericht einen offensichtlichen und schwerwiegenden Menschenrechtsverstoß möglicherweise allein schon in der Strafverfolgung wegen des auf die §§ 99, 100, 106 StGB/DDR gestützten Vorwurfs als solchen gesehen hat (vgl. dagegen BGHSt 40, 125, 134, 136 f. [BGH 29.04.1994 - 3 StR 528/93]; BGH NStZ 1996, 86, 88; BGH DtZ 1996, 92, 93).
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