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   BGH, 16.10.2002 - IV ZR 308/01   

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https://dejure.org/2002,9219
BGH, 16.10.2002 - IV ZR 308/01 (https://dejure.org/2002,9219)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2002 - IV ZR 308/01 (https://dejure.org/2002,9219)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - IV ZR 308/01 (https://dejure.org/2002,9219)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vertragsauslegung - Regressverzicht - Fahrlässigkeit - Leichte Fahrlässigkeit - Mieter - Haftpflichtversicherung - Abschluss

  • Judicialis

    ZPO § 554b a.F.; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535
    Rückgriff gegen den Mieter bei fahrlässiger Verursachung eines Schadens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.2000 - IV ZR 298/99

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Auszug aus BGH, 16.10.2002 - IV ZR 308/01
    Der Senat hat bereits entschieden, daß die allgemeine ergänzende Vertragsauslegung eines Regreßverzichts für leichte Fahrlässigkeit nicht davon abhängt, ob der Mieter im Einzelfall eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat (BGHZ 145, 393, 399 f.).
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 273/05

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Unter Hinweis darauf hat der Senat durch Beschluss vom 16. Oktober 2002 (IV ZR 308/01) die Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 31. Oktober 2001 (4 U 78/00) nicht angenommen, in dem dieses den Regress des Gebäudeversicherers gegen den Mieter trotz Deckungsschutzes in der Haftpflichtversicherung wegen Schäden an der Mietsache abgelehnt hatte.
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 378/02

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Unter Hinweis darauf hat der Senat durch Beschluss vom 16. Oktober 2002 (IV ZR 308/01) die Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 31. Oktober 2001 (4 U 78/00) nicht angenommen, in dem dieses den Regress des Gebäudeversicherers gegen den Mieter trotz Deckungsschutzes in der Haftpflichtversicherung wegen Schäden an der Mietsache abgelehnt hatte.
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 116/05

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Unter Hinweis darauf hat der Senat durch Beschluss vom 16. Oktober 2002 (IV ZR 308/01) die Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 31. Oktober 2001 (4 U 78/00) nicht angenommen, in dem dieses den Regress des Gebäudeversicherers gegen den Mieter trotz Deckungsschutzes in der Haftpflichtversicherung wegen Schäden an der Mietsache abgelehnt hatte.
  • OLG Jena, 22.03.2006 - 4 U 800/04

    Zur Frage eines Ausgleichs eines durch einen Mieter fahrlässig verursachten

    Da aber der konkludente Regressverzicht unabhängig davon besteht, ob der Mieter eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat oder nicht (seitens des BGH bestätigt mit Beschluss vom 16.10.2002, IV ZR 308/01, Blatt 17/18 d.A.) und Besonderheiten, die eine andere Würdigung rechtfertigen könnten, nicht vorgetragen worden sind, scheidet ein Rückgriff der Klägerin gegen die Beklagte zu 2. aus.
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