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   BGH, 16.10.2006 - II ZB 32/05   

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https://dejure.org/2006,1804
BGH, 16.10.2006 - II ZB 32/05 (https://dejure.org/2006,1804)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2006 - II ZB 32/05 (https://dejure.org/2006,1804)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - II ZB 32/05 (https://dejure.org/2006,1804)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    TreuhandG §§ 11 Abs. 3, 19; InsO §§ 11 Abs. 1, 2 Nr. 1
    Boße Scheingesellschaft bei fälschlich eingetragener gesetzlich Umwandlung eines VEB als GmbH, aber Invollzugsetzung durch späteres Nachgründungsverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Frage nach der Insolvenzfähigkeit einer in Vollzug gesetzten fehlerhaften Gesellschaft hinsichtlich des von ihr gebildeten Gesellschaftsvermögens; Rechtliche Folgen der rechtsirrigen Eintragung eines ehemals kreisgeleiteten Volkseigenen Betriebes der DDR als GmbH i.A. in ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzfähigkeit des Gesellschaftsvermögens einer in Vollzug gesetzten fehlerhaften Gesellschaft; Gesellschaftsentstehung bei rechtsirriger Eintragung des ehemals kreisgeleiteten VEB als GmbH i. A. in das Handelsregister

  • Judicialis

    InsO § 11 Abs. 1; ; InsO § 11 Abs. 2 Nr. 1; ; TreuhG § 11 Abs. 3; ; TreuhG § 19

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 11 Abs. 1, 2 Nr. 1; TreuhG § 11 Abs. 3 § 19
    Insolvenzfähigkeit einer in Vollzug gesetzten fehlerhaften Gesellschaft; Rechtsfolgen der Eintragung eines ehemals kreisgeleiteten Volkseigenen Betriebs als GmbH i.A. in das Handelsregister

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    In Vollzug gesetzte fehlerhafte Gesellschaft insolvenzfähig

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzfähigkeit einer in Vollzug gesetzten fehlerhaften Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 259
  • ZIP 2006, 2174
  • WM 2006, 2254
  • DB 2006, 2630 (Ls.)
  • Rpfleger 2007, 161
  • NZG 2007, 69
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.1999 - VIII ZR 158/98

    Umwandlung eines ehemals kreisgeleiteten VEB in eine Kapitalgesellschaft im

    Auszug aus BGH, 16.10.2006 - II ZB 32/05
    c) Wurde in Bezug auf eine derartige "Scheingesellschaft" gleichwohl das sog. Nachgründungsverfahren gemäß § 19 TreuhG durchgeführt, so kann in der in diesem Rahmen erfolgten Feststellung eines GmbH-Gesellschaftsvertrages ein statutarischer Akt liegen, aufgrund dessen die Regeln der fehlerhaften Gesellschaft zur Anwendung kommen (Abgrenzung zu BGHZ 141, 1, 12).

    Kam es in diesen Fällen - wie hier - zur Eintragung als GmbH i. A., obwohl die Kommune, welcher der VEB unterstellt war, nicht von der ihr eröffneten Möglichkeit zur Beantragung der Übertragung des Betriebes gegenüber der Treuhandanstalt Gebrauch gemacht hatte, so wirkte die - zu Unrecht erfolgte - Eintragung nicht konstitutiv (BGHZ 141, 1, 12).

    c) Der Senat setzt sich mit der Annahme des Entstehens einer fehlerhaften Gesellschaft im vorliegenden Fall nicht in Widerspruch zu dem o.g. Urteil des VIII. Zivilsenats vom 24. Februar 1999 (BGHZ 141, 1).

  • BGH, 28.11.1953 - II ZR 188/52

    Faktische Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 16.10.2006 - II ZB 32/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt die Annahme einer fehlerhaften Gesellschaft einen - wenn auch aus Rechtsgründen nichtigen oder anfechtbaren - Gesellschaftsvertrag voraus; eine nur tatsächliche Gemeinschaft ohne Rücksicht auf jede Vertragsgrundlage reicht nicht aus (BGHZ 11, 190 f.; Sen.Urt. v. 14. Oktober 1991 - II ZR 212/90, NJW 1992, 1501, 1502).

    Der Gesellschaft wurde damit eine "gesellschaftsvertragliche Grundlage" (BGHZ 11, 190 f.) verschafft.

  • BGH, 14.10.1991 - II ZR 212/90

    Fehlerhafter Beitritt zu einer Personengesellschaft

    Auszug aus BGH, 16.10.2006 - II ZB 32/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt die Annahme einer fehlerhaften Gesellschaft einen - wenn auch aus Rechtsgründen nichtigen oder anfechtbaren - Gesellschaftsvertrag voraus; eine nur tatsächliche Gemeinschaft ohne Rücksicht auf jede Vertragsgrundlage reicht nicht aus (BGHZ 11, 190 f.; Sen.Urt. v. 14. Oktober 1991 - II ZR 212/90, NJW 1992, 1501, 1502).
  • KG, 13.05.2020 - 22 W 73/14

    Handelsregister: Löschung eines Umwandlungsvermerks zu einer in der ehemaligen

    Es ist allerdings entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 4) davon auszugehen, dass das Vorliegen eines organisationseigenen Betriebes nicht zum Entstehen einer GmbH in Aufbau geführt hätte, weil die Regelungen des TreuhG für derartige Betriebe nicht galten (vgl. KG, Beschluss vom 06. April 1993 - 1 W 1590/92 -, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2014 - 1 U 253/11 -, juris Rdn. 68ff.) und dass diese fehlenden Voraussetzungen anders als nach § 202 Abs. 3 UmwG durch die Eintragung als GmbH im Aufbau nicht geheilt worden wären (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1999 - VIII ZR 158/98 -, BGHZ 141, 1-12; Beschluss vom 16. Oktober 2006 - II ZB 32/05 -, juris).
  • OLG Saarbrücken, 06.03.2008 - 8 U 447/06

    Voraussetzungen der fehlerhaften Gesellschaft - Haftung nach allgemeinen

    Grundlegende Voraussetzung für die Annahme einer fehlerhaften Gesellschaft ist mithin das Vorliegen von - wenn auch fehlerhaften - auf den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages gerichteten Willenserklärungen zwischen den Beteiligten (vgl. BGH II ZB 32/05, Entscheidung vom 16.10.2006, zitiert bei juris; NJW 1992, 1501/1502; NJW 1954, 231; OLG München NZG 2002, 623/624).
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