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   BGH, 16.10.2007 - VI ZR 42/07   

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https://dejure.org/2007,405
BGH, 16.10.2007 - VI ZR 42/07 (https://dejure.org/2007,405)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2007 - VI ZR 42/07 (https://dejure.org/2007,405)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - VI ZR 42/07 (https://dejure.org/2007,405)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Loslassen eines Fahrrades durch ein Kind vom Bürgersteig mit der Folge einer Kollision des führungslosen Fahrrades mit einem vorbeifahrenden Kraftfahrzeug auf der Fahrbahn als Unfall mit einem Kraftfahrzeug; Haftungsprivilegierung eines Kindes wegen eines Unfalls mit ...

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    BGB § 828 Abs. 2 Satz 1 n.F.

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 828 Abs. 2 S. 1
    Haftungsprivileg eines Minderjährigen bei Zusammenstoß seines führungslos wegrollenden Fahrrads mit einem vorbeifahrenden Kfz

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Voraussetzung der Haftungsprivilegierung von Kindern im Straßenverkehr gem. § 828 Abs. 2 BGB; Erfordernis einer "typischen Überforderungssituation", teleologische Reduktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 828 Abs. 2 S. 1 (n.F.)
    Begriff des Unfalls mit einem Kraftfahrzeug

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Rollenlassen eines Fahrrads durch achtjähriges Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung: Typische Überforderungssituation bei "Kinderunfall”?

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Haftungsprivileg - Kinderhaftung

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Erneute BGH-Entscheidung zu Unfall mit Kindern

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    8jähriges Kind im Straßenverkehr - altersbedingte Überforderungsituation

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Haftung eines Kindes für Fahrradunfall

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Haftung wegen Kollision eines Autos mit einem führungslosen Kinderfahrrad

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Haftungsprivilegierung nach § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB auch bei "führungslosem" Fahrrad

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kinderfahrrad beschädigt fahrendes Auto - Achtjähriger haftet nicht: Kinder können Geschwindigkeit nicht einschätzen

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Minderjährigenhaftung im Straßenverkehr

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung: Typische Überforderungssituation bei "Kinderunfall"

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Pech gehabt bei kleinen Kindern

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Pech gehabt bei kleinen Kindern

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Typische Überforderungssituation bei "Kinderunfall"?

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zum Umfang der teleologischen Reduktion des § 828 Abs. 2 BGB

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fahrrad-Fall (Verschulden Minderjähriger im Straßenverkehr)

  • beck.de PDF, S. 29 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 828 Abs. 2 BGB
    Haftungsprivilegierung eines achtjährigen Kindes

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Voraussetzung der Haftungsprivilegierung von Kindern im Straßenverkehr gem. § 828 Abs. 2 BGB; Erfordernis einer "typischen Überforderungssituation", teleologische Reduktion

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 147
  • MDR 2008, 80
  • NZV 2008, 22
  • FamRZ 2008, 50
  • VersR 2007, 1669
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.04.2007 - VI ZR 109/06

    Haftung eines achtjährigen Kindes bei einem Unfall im Straßenverkehr mit einem

    Auszug aus BGH, 16.10.2007 - VI ZR 42/07
    Um eine klare Grenzlinie für die Haftung von Kindern zu ziehen, hat der Gesetzgeber diese Fallgestaltungen einheitlich in der Weise geregelt, dass er die Altersgrenze der Deliktsfähigkeit von Kindern für den Bereich des motorisierten Verkehrs generell heraufgesetzt hat (vgl. Senatsurteile vom 14. Juni 2005 - VI ZR 181/04 - VersR 2005, 1154, 1155 und vom 17. April 2007 - VI ZR 109/06 - VersR 2007, 855, 856).
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 181/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem acht Jahre alten auf die

    Auszug aus BGH, 16.10.2007 - VI ZR 42/07
    Um eine klare Grenzlinie für die Haftung von Kindern zu ziehen, hat der Gesetzgeber diese Fallgestaltungen einheitlich in der Weise geregelt, dass er die Altersgrenze der Deliktsfähigkeit von Kindern für den Bereich des motorisierten Verkehrs generell heraufgesetzt hat (vgl. Senatsurteile vom 14. Juni 2005 - VI ZR 181/04 - VersR 2005, 1154, 1155 und vom 17. April 2007 - VI ZR 109/06 - VersR 2007, 855, 856).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

    Auszug aus BGH, 16.10.2007 - VI ZR 42/07
    Hiernach hat der Senat das Haftungsprivileg verneint in Fällen, in denen Kinder der privilegierten Altersgruppe mit einem Kickbord oder Fahrrad gegen ein ordnungsgemäß geparktes Kraftfahrzeug gestoßen sind und dieses beschädigt haben (vgl. Senatsurteile BGHZ 161, 180 und vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 276/03 - VersR 2005, 378 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 276/03

    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines parkenden Kraftfahrzeugs durch ein

    Auszug aus BGH, 16.10.2007 - VI ZR 42/07
    Hiernach hat der Senat das Haftungsprivileg verneint in Fällen, in denen Kinder der privilegierten Altersgruppe mit einem Kickbord oder Fahrrad gegen ein ordnungsgemäß geparktes Kraftfahrzeug gestoßen sind und dieses beschädigt haben (vgl. Senatsurteile BGHZ 161, 180 und vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 276/03 - VersR 2005, 378 m.w.N.).
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 310/08

    Gesetzliche Vermutung der Verwirklichung einer Überforderungssituation für ein

    Demgegenüber hat der Senat eine typische Überforderungssituation für einen Minderjährigen unter zehn Jahren in mehreren Fällen bejaht: So für einen achtjährigen Jungen, der mit dem Fahrrad gegen einen in einer Straßeneinmündung anhaltenden PKW stieß, wobei die Sicht für ihn durch eine Hecke beeinträchtigt war (Senat, BGHZ 172, 83 ff.); bei einem Zusammenstoß zwischen dem führungslos rollenden Fahrrad eines achtjährigen Jungen und dem Fahrzeug des Geschädigten, das in diesem Augenblick vorbeifuhr (Senatsurteil vom 16. Oktober 2007 - VI ZR 42/07 - VersR 2007, 1669); zuletzt für das Fahren mit dem Fahrrad gegen die geöffneten hinteren Türen eines am Straßenrand stehenden PKW (Senat , Beschluss vom 11. März 2008 - VI ZR 75/07 - VersR 2008, 701).

    Um eine klare Grenzlinie für die Haftung von Kindern zu ziehen, hat der Gesetzgeber die Fallgestaltungen vielmehr einheitlich in der Weise geregelt, dass er die Altersgrenze der Deliktsfähigkeit von Kindern für den Bereich des motorisierten Verkehrs generell auf die Vollendung des 10. Lebensjahres heraufgesetzt hat (vgl. Senat BGHZ 172, 83, 86; Urteile vom 14. Juni 2005 - VI ZR 181/04 - VersR 2005, 1154, 1155 und vom 16. Oktober 2007 - VI ZR 42/07 - aaO).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 75/07

    Haftung eines fahrradfahrenden Kindes bei Kollision mit geöffneten Türen eines am

    Um eine klare Grenzlinie für die Haftung von Kindern zu ziehen, hat der Gesetzgeber diese Fallgestaltungen einheitlich in der Weise geregelt, dass er die Altersgrenze der Deliktsfähigkeit von Kindern für den Bereich des motorisierten Verkehrs generell heraufgesetzt hat (vgl. Senatsurteile vom 14. Juni 2005 - VI ZR 181/04 - VersR 2005, 1154, 1155; vom 17. April 2007 - VI ZR 109/06 - VersR 2007, 855, 856, vorgesehen für BGHZ 172, 83; vom 16. Oktober 2007 - VI ZR 42/07 - VersR 2007, 1669, 1670).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 2 U 142/08

    Umfang des Schadensersatzes wegen Zwangsvollstreckung aus einem später

    Nur wo dies nicht der Fall ist, muss es beim uneingeschränkten Rechtsgüterschutz verbleiben, den § 823 BGB und § 826 BGB gewähren (BGHZ 164, 1, 6 = GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; vgl. a. BGH, NJW 1995, 397 sowie BGHZ 74, 9, 16 = NJW 1979, 1351; BGHZ 95, 10, 18 f. = NJW 1985, 1959; BGHZ 118, 201, 206 = NJW 1992, 2014; BGHZ 154, 269, 271 f. = NJW 2003, 1934; BGH, NJW 2004, 446, 447; NJW 2008, 147).

    Hiernach ist die Regelung des § 823 Abs. 1 BGB zwar weiterhin auf alle außer gerichtlichen Verwarnungen aus einem Schutzrecht anwendbar ist (BGHZ 164, 1 = GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGHZ 165, 311 = GRUR 2006, 219, 222 - Detektionseinrichtung; BGH, GRUR 2006, 432, 433 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II; GRUR 2006, 433, 434 f. - Unbegründete Abnehmerverwarnung; vgl. a. BGH, NJW 2008, 147).

  • LG Saarbrücken, 20.11.2009 - 13 S 133/09

    Haftung eines neun Jahre alten Radfahrers

    Demgegenüber ist eine typische Überforderungssituation für einen Minderjährigen unter zehn Jahren in mehreren Fällen bejaht worden: So für einen achtjährigen Jungen, der mit dem Fahrrad gegen einen in einer Straßeneinmündung anhaltenden PKW stieß, wobei die Sicht für ihn durch eine Hecke beeinträchtigt war (vgl. BGH VersR 2009, 1136; BGHZ 172, 83 ff.); bei einem Zusammenstoß zwischen dem führungslos rollenden Fahrrad eines achtjährigen Jungen und dem Fahrzeug des Geschädigten, das in diesem Augenblick vorbeifuhr (vgl. BGH VersR 2009, 1136 und VersR 2007, 1669) und für das Fahren mit dem Fahrrad gegen die geöffneten hinteren Türen eines am Straßenrand stehenden PKW (vgl. BGH VersR 2009, 1136 und VersR 2008, 701).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2014 - 18 WF 219/13

    Sonstige Familiensachen: Zuständigkeit des Familiengerichts für Ansprüche des

    Dem Antrag des Antragstellers auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von jedenfalls 12.000 ? kann unter Berücksichtigung seines Vortrags zu den Folgen des Eingriffs nicht von vorherein die Erfolgsaussicht versagt werden (s. OLG Frankfurt/M. FamRZ 2008, 50, juris Rn. 2: 10.000 ? bei einer medizinisch ordnungsgemäß durchgeführten Beschneidung).
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