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   BGH, 16.10.2008 - V ZB 48/08   

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https://dejure.org/2008,2301
BGH, 16.10.2008 - V ZB 48/08 (https://dejure.org/2008,2301)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2008 - V ZB 48/08 (https://dejure.org/2008,2301)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - V ZB 48/08 (https://dejure.org/2008,2301)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG § 75; BGB § 268
    Einstellung der Zwangsversteigerung wegen Vorlage eines Überweisungsnachweises im Termin auch bei Zahlung durch ablösungsberechtigten Dritten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Gesetzes zur Modernisierung der Justiz vom 22. Dezember 2006 von Amts wegen; Erbringung des Nachweises über die Zahlung des zur Befriedigung und zur Deckung der Kosten erforderlichen Betrages an die Gerichtskasse durch einen berechtigten Dritten; ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 75
    Einstellung des ZV-Verfahrens von Amts wegen nach erfolgter Zahlung durch ablöseberechtigten Dritten an die Gerichtskasse

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens des vorrangigen Gläubigers bei Nachweis über die Zahlung des zur Befriedigung erforderlichen Betrages durch nachrangigen ablöseberechtigten Gläubiger

  • Judicialis

    ZVG § 75

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 75
    Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens nach Nachweis der Befriedigung des Gläubigers durch einen Dritten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einstellung des Versteigerungsverfahrens von Amts wegen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Immobiliarvollstreckung - BGH lässt vereinfachte Ablösung durch nachrangigen Gläubiger zu

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 81
  • MDR 2009, 224
  • WM 2009, 82
  • Rpfleger 2009, 96
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.10.2006 - V ZB 2/06

    Ablösung von Grundpfandrechten durch den Grundpfandgläubiger; Vorausetzungen der

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - V ZB 48/08
    Der Senat hat für eine Ablösung nach § 268 BGB entschieden, dass der Ablösende auf die Auskünfte des Gläubigers zur Höhe der bei ihm entstandenen Kosten grundsätzlich vertrauen darf (Senat, Beschl. v. 5. Oktober 2006, V ZB 2/06, NJW-RR 2007, 165, 168).

    Das wäre denkbar, wenn bei früherer Bekanntgabe an die Beteiligten nach § 9 ZVG eine Ablösung der Grundschulden der Beteiligten zu 3 durch die Schuldner, durch die Beteiligte zu 2 oder einen anderen Beteiligten in Betracht gekommen wäre (zu einem solchen Fall: Senat, Beschl. v. 5. Oktober 2006, V ZB 2/06, NJW-RR 2007, 165, 166).

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - V ZB 48/08
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen (Senat, BGHZ 170, 378, 381 m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.12.1988 - 2 W 133/88
    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - V ZB 48/08
    Das Recht kann von einem Inhaber eines Rechts an dem Grundstück - auch gegen den Willen des Schuldners (Senat, Urt. v. 12. Juli 1996, V ZR 106/95, NJW 1996, 2791, 2792) - gegenüber dem die Zwangsvollstreckung aus einem vorrangigen Recht betreibenden Gläubiger zu dem Zweck ausgeübt werden, die Zwangsversteigerung aus einem nachrangigen Recht weiter zu betreiben (OLG Köln Rpfleger 1989, 298, 299; MünchKommBGB/Krüger, 5. Aufl., § 268 Rdn. 10).
  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 106/95

    Voraussetzung einer Aufrechnung - Auswirkungen der Bestandskraft eines Bescheids

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - V ZB 48/08
    Das Recht kann von einem Inhaber eines Rechts an dem Grundstück - auch gegen den Willen des Schuldners (Senat, Urt. v. 12. Juli 1996, V ZR 106/95, NJW 1996, 2791, 2792) - gegenüber dem die Zwangsvollstreckung aus einem vorrangigen Recht betreibenden Gläubiger zu dem Zweck ausgeübt werden, die Zwangsversteigerung aus einem nachrangigen Recht weiter zu betreiben (OLG Köln Rpfleger 1989, 298, 299; MünchKommBGB/Krüger, 5. Aufl., § 268 Rdn. 10).
  • BGH, 01.03.1994 - XI ZR 149/93

    Rechte des Inhabers einer nicht in das geringste Gebot fallenden

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - V ZB 48/08
    Die Ablöserechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen nicht im Interesse des Schuldners ausgeübt werden, um die Zwangsversteigerung des Grundstücks insgesamt abzuwenden (BGH, Beschl. v. 1. März 1994, XI ZR 149/93, NJW 1994, 1475).
  • RG, 07.06.1929 - III 463/28

    Welche Stellung nehmen in einem Zwangsversteigerungsverfahren, das mit

    Auszug aus BGH, 16.10.2008 - V ZB 48/08
    Die von mehreren Gläubigern betriebenen Versteigerungsverfahren stehen selbständig nebeneinander (RGZ 125, 24, 30).
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 192/09

    Zwangsversteigerung: Ablösung nur des rangbesten Rechts durch den Ehegatten des

    [S. 295]), ist aufgrund der von der Beteiligten zu 2 bewilligten Einstellung nämlich nur das die Grundschuld Nr. 4 betreffende Einzelverfahren einzustellen (vgl. Senat, Beschl. v. 16. Oktober 2008, V ZB 48/08, NJW 2009, 81, 82 Rdn. 8 für die von mehreren Gläubigern betriebenen Verfahren).

    bb) Soweit die Zwangsversteigerung aus den Grundschulden Nr. 5 und Nr. 6 betrieben wird, ist das Verfahren zwar fortzusetzen (vgl. Senat, Beschl. v. 16. Oktober 2008, V ZB 48/08, NJW 2009, 81, 82 Rdn. 8).

    Folglich ist das geringste Gebot samt den Versteigerungsbedingungen neu aufzustellen und, sofern die Einstellung nach dem Schluss der Versteigerung bewilligt worden ist, eine neue Bieterstunde abzuhalten (vgl. Senat, Beschl. v. 16. Oktober 2008, V ZB 48/08, NJW 2009, 81, 82 Rdn. 8; OLG Hamm Rpfleger 1972, 149; OLG Stuttgart Rpfleger 1997, 397, 398; Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 75 Anm. 2.6; Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 75 Rdn. 41; Hintzen/Wolf, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, S. 891 Rdn. 11.589 f.).

  • BGH, 28.02.2013 - V ZB 18/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Ablösungsrecht des Zwischenrechtsinhabers bei nach

    Da dieser Einstellungsgrund nur das Verfahren der Beteiligten zu 5 und zu 6 betraf, war das von der Beteiligten zu 7 betriebene Versteigerungsverfahren fortzusetzen (Senat, Beschlüsse vom 16. Oktober 2008 - V ZB 48/08, NJW 2009, 81, 82 Rn. 8 und vom 10. Juni 2010 - V ZB 192/09, NJW-RR 2010, 1314, 1315 Rn. 19).
  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 194/11

    Zwangsversteigerungsverfahren für eine Eigentumswohnung: Berücksichtigung der von

    Vielmehr tritt er nach §§ 401, 412 BGB in vollem Umfang in die Rechtsstellung des bisherigen Gläubigers in dem Zwangsversteigerungsverfahren (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 192/09, NJW-RR 2010, 1314, 1316 Rn. 18) und damit auch in dessen bisherige Rangstelle ein (vgl. Böttcher, ZVG, 5. Aufl., § 75 Rn. 34; Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 75 Rn. 38; Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 15 Anm. 20.22; Storz, ZIP 1980, 159, 162), hier also in die der Wohnungseigentümergemeinschaft zustehende Rangklasse 2. Er könnte deshalb wegen der abgelösten Hausgeldansprüche seinerseits, auch gegen den Willen des Schuldners und anderer Gläubiger, in der Rangklasse 2 die Zwangsversteigerung weiterbetreiben (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - V ZB 48/08, ZfIR 2009, 212, 213).
  • LG Düsseldorf, 12.12.2011 - 25 T 368/11

    Rechtmäßigkeit eines Zuschlags bei einer Versteigerung im Falle der

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 16. Oktober 2008 (V ZB 48/08 - NJW 2009, 81) im Rahmen einer Zuschlagsbeschwerde ausgeführt, dass auch ein ablösungsberechtigter Gläubiger die Einstellung durch Vorlage eines Zahlungsnachweises im Termin herbeiführen könne.

    Betrifft der Grund für eine Einstellung nur ein oder mehrere Verfahren - hier die der Beteiligten zu 5. und 6. -, so ist auch nur insoweit einzustellen, während die anderen fortzusetzen sind (Bundesgerichtshof NJW 2009, 81).

  • BGH, 17.09.2009 - V ZB 44/09

    Rechtsfolgen der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Das bedeutet, dass jeder Gläubiger für sich das Zwangsversteigerungsverfahren weiterbetreiben und die Durchführung der Zwangsversteigerung erreichen kann, wenn bei ihm die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind (Senat , Beschl. v. 16. Oktober 2008, V ZB 48/08, NJW 2009, 81, 82; RGZ 125, 24, 30).
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