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   BGH, 16.10.2012 - 3 StR 385/12   

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https://dejure.org/2012,35755
BGH, 16.10.2012 - 3 StR 385/12 (https://dejure.org/2012,35755)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2012 - 3 StR 385/12 (https://dejure.org/2012,35755)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2012 - 3 StR 385/12 (https://dejure.org/2012,35755)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 177 StGB
    Schwere Vergewaltigung (Erforderlichkeit der finalen Verknüpfung zwischen Nötigung und Durchführung der sexuellen Handlung; keine Finalität bei bloß fortdauernder Angst des Opfers ohne erneute Bezugnahme des Täters auf die vorhergegangene Nötigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 Abs 1 Nr 1 StGB, § 177 Abs 1 Nr 2 StGB, § 177 Abs 2 S 2 Nr 1 StGB
    Vergewaltigung: Ausnutzung früher zu anderen Zwecken angewendeter Gewalt

  • Wolters Kluwer

    Sachrüge wegen fehlendem Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzung des Straftatbestandes der schweren Vergewaltigung i.S.d. § 177 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 StGB

  • rewis.io

    Vergewaltigung: Ausnutzung früher zu anderen Zwecken angewendeter Gewalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachrüge wegen fehlendem Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzung des Straftatbestandes der schweren Vergewaltigung i.S.d. § 177 Abs. 1 Nr. 2 , Abs. 3 Nr. 1 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Der Finalzusammenhang bei einer schweren Vergewaltigung iSd § 177 StGB - Nutzt der Täter die Angst einer früheren Gewalttat aus, ohne erneut zu drohen, so fehlt es am Finalzusammenhang

Besprechungen u.ä. (2)

  • frauen-gegen-gewalt.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Was Ihnen widerfahren ist, ist in Deutschland nicht strafbar" - Fallanalyse zu bestehenden Schutzlücken in der Anwendung des deutschen Sexualstrafrechts bezüglich erwachsener Betroffener (Katja Grieger, Christina Clemm, Anita Eckhardt und Anna Hartmann; Juli 2014)

  • taz.de (Pressekommentar mit Bezug zur Entscheidung, 06.01.2015)

    Debatte Vergewaltigungsparagraf: "Nein" heißt endlich "Nein"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 279
  • NStZ-RR 2013, 363
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 418/93

    Vergewaltigung - Gewaltandrohung - Schläge - Gefahr für Leib und Leben - Schwere

    Auszug aus BGH, 16.10.2012 - 3 StR 385/12
    Dies gilt in gleicher Weise, wenn der Täter zunächst zu anderen Zwecken zwar keine Gewalt verübt, aber mit Gefahr für Leib oder Leben des Opfers gedroht hatte (vgl. BGH, Urteile vom 10. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 44; vom 31. August 1993 - 1 StR 418/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8).
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Auszug aus BGH, 16.10.2012 - 3 StR 385/12
    Dies gilt in gleicher Weise, wenn der Täter zunächst zu anderen Zwecken zwar keine Gewalt verübt, aber mit Gefahr für Leib oder Leben des Opfers gedroht hatte (vgl. BGH, Urteile vom 10. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 44; vom 31. August 1993 - 1 StR 418/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8).
  • BGH, 05.10.2004 - 3 StR 256/04

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Fortwirken früherer Gewaltanwendung;

    Auszug aus BGH, 16.10.2012 - 3 StR 385/12
    Demgegenüber genügt es nicht, dass das Opfer aufgrund der früher zu anderen Zwecken angewendeten Gewalt oder ausgesprochenen Drohung noch Angst empfindet, der Täter dies erkennt und zur Umsetzung seiner nunmehr gefassten Absichten ausnutzt, ohne indes ausdrücklich oder konkludent unter Bezugnahme auf die ursprüngliche Gewalt oder Drohung eine neue Drohung zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 3 StR 256/04, NStZ 2005, 268, 269).
  • BGH, 20.08.2013 - 3 StR 192/13

    Räuberische Erpressung (keine qualifizierte Nötigung durch die Drohung, den Hund

    Gleiches gilt für das Erkennen und Ausnutzen der Angst des Geschädigten durch die Angeklagten (UA S. 11), sofern diese - wie hier - weder ausdrücklich noch konkludent damit drohten, dem Geschädigten ans Leben zu gehen oder ihm eine erhebliche Körperverletzung zuzufügen (vgl. BGH NStZ 2013, 279).
  • BGH, 22.08.2017 - 3 StR 324/17

    Fehlender Finalzusammenhang zwischen Nötigungsmittel und Taterfolg bei der

    Danach fehlt es an dem erforderlichen finalen Zusammenhang zwischen dem Nötigungsmittel und dem Taterfolg (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 3 StR 385/12, NStZ 2013, 279).
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