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   BGH, 16.10.2020 - AnwZ (Brfg) 23/20   

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https://dejure.org/2020,36247
BGH, 16.10.2020 - AnwZ (Brfg) 23/20 (https://dejure.org/2020,36247)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2020 - AnwZ (Brfg) 23/20 (https://dejure.org/2020,36247)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2020 - AnwZ (Brfg) 23/20 (https://dejure.org/2020,36247)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Nachweis der erforderlichen besonderen praktischen Erfahrungen eines Rechtsanwalts für die Erteilung der Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Insolvenzrecht"; Möglichkeit der Ersetzung durch eine Tätigkeit als Vertreter des Schuldners vor Eröffnung des ...

  • rewis.io

    Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Insolvenzrecht": Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen durch Tätigkeiten als Schuldnervertreter vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

  • BRAK-Mitteilungen

    Besondere praktische Erfahrungen im Insolvenzrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    FAO §§ 5 Abs. 1 g
    Fachanwalt für Insolvenzrecht: keine Fall-Ersetzung bei Eröffnungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    FAO §§ 5 Abs. 1 g
    Fachanwalt für Insolvenzrecht: keine Fall-Ersetzung bei Eröffnungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2021, 105
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.11.2018 - AnwZ (Brfg) 51/18

    Gestattung der Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Insolvenzrecht" durch

    Auszug aus BGH, 16.10.2020 - AnwZ (Brfg) 23/20
    Ausgehend hiervon sind die Begriffe "Unternehmensinsolvenzverfahren" und "Verbraucherinsolvenzverfahren" in § 5 Abs. 1 Buchst. g Nr. 3a FAO so zu verstehen, dass hiermit nur die eröffneten Insolvenzverfahren gemeint sind, auch wenn im Satzungstext nicht ausdrücklich von eröffneten Verfahren die Rede ist (vgl. für das Verbraucherinsolvenzverfahren: Senat, Beschluss vom 9. November 2018 - AnwZ (Brfg) 51/18, juris Rn. 8 mwN [zu § 5 Abs. 1 Buchst. g Nr. 3a FAO a.F.]).

    Wie der Senat für die Tätigkeit des Vertreters in Verbraucherinsolvenzverfahren bereits entschieden hat, liegt ein solches Verfahren im Sinne dieser Vorschrift indes erst vor, wenn dieses durch Beschluss des Insolvenzgerichts eröffnet wird (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2018 - AnwZ (Brfg) 51/18, juris Rn. 8 mwN [zu § 5 Abs. 1 Buchst. g Nr. 3 FAO a.F.]).

    c) Das Urteil weicht nicht in entscheidungserheblicher Weise von der Entscheidung des Senats vom 9. November 2018 (AnwZ (Brfg) 51/18, juris) ab (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO), sondern steht - wie die obigen Ausführungen zeigen - im Einklang mit dieser.

    Für die Entscheidung des Senats vom 9. November 2018 (AnwZ (Brfg) 51/18, juris) war diese Fassung des § 5 Abs. 1 Buchst. g Nr. 3a FAO noch nicht anzuwenden.

  • BGH, 05.04.2019 - AnwZ (Brfg) 2/19

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    Auszug aus BGH, 16.10.2020 - AnwZ (Brfg) 23/20
    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. nur Senat, Beschluss vom 5. April 2019 - AnwZ (Brfg) 2/19, juris Rn. 13 mwN).

    Insbesondere muss begründet werden, warum ein korrigierendes Eingreifen des Bundesgerichtshofs erforderlich ist (vgl. nur Senat, Beschluss vom 5. April 2019, aaO).

  • BGH, 04.03.2019 - AnwZ (Brfg) 47/18

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 16.10.2020 - AnwZ (Brfg) 23/20
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Senat, Beschluss vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 47/18, juris Rn. 3).
  • BGH, 11.06.2019 - AnwZ (Brfg) 74/18

    Nachweis des erforderlichen Mindestquorums an gerichtlichen Verfahren als

    Auszug aus BGH, 16.10.2020 - AnwZ (Brfg) 23/20
    Die Rechtssache verursacht auch in rechtlicher Hinsicht nicht das normale Maß erheblich überschreitende Schwierigkeiten und hebt sich damit nicht von den üblichen verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen deutlich ab (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juni 2019 - AnwZ (Brfg) 74/18, NJW-RR 2019, 1528 Rn. 21).
  • BGH, 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 66/18

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 16.10.2020 - AnwZ (Brfg) 23/20
    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen füllen den Zulassungsgrund dann nicht aus, wenn sie nicht die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 7. März 2019 - AnwZ (Brfg) 66/18, juris Rn. 5).
  • BGH, 12.07.2007 - IX ZB 82/04

    Anforderungen an die Darlegung der Überschuldung in einem Antrag auf Eröffnung

    Auszug aus BGH, 16.10.2020 - AnwZ (Brfg) 23/20
    Zwar ist in einigen Verfahrensvorschriften der Insolvenzordnung von dem Begriff des Insolvenzverfahrens auch das Eröffnungsverfahren umfasst (z.B. §§ 2, 4 und 5 InsO; vgl. zu § 5 InsO BGH, Beschluss vom 12. Juli 2007 - IX ZB 82/04, juris Rn. 8 mwN).
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