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   BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54   

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BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54 (https://dejure.org/1956,120)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1956 - I ZR 150/54 (https://dejure.org/1956,120)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1956 - I ZR 150/54 (https://dejure.org/1956,120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 22, 167
  • NJW 1957, 59
  • GRUR 1957, 131
  • DB 1956, 1179
  • DB 1956, 1207
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 25.06.1953 - 3 StR 80/53

    Verbot der Laienwerburg für Büstenmittel - Gültigkeit eines Verbotes von

    Auszug aus BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54
    Denn die Fortgeltung der AMVO würde, wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, nicht dadurch beseitigt worden sein, daß die in § 6 Abs. 2 GewO enthaltene Ermächtigung nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes außer Kraft getreten wäre (BGHSt 5, 12 [BGH 25.06.1953 - 3 StR 80/53] [14]).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der von der Revision bekämpften Ansicht des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 5, 12 [BGH 25.06.1953 - 3 StR 80/53] [22]; gl A BVerwG NJW 1956, 1531 [1532]), das Grundgesetz gewähre kein Grundrecht auf freie Ausübung des gewählten Berufes, beizupflichten ist, da die Gültigkeit der AWO auch bei der Bejahung eines Grundrechtes der freien Berufsausübung nicht in Frage gestellt wird.

    Geht man mit der Revision davon aus, daß das Recht auf freie Berufs ausübung ein Grundrecht darstellt und daß die Frage der freien Verkäuflichkeit von Arzneimitteln entgegen der vom 5. Strafsenat (BGHSt 5, 23 [BGH 25.06.1953 - 3 StR 80/53] ) vertretenen Auffassung nicht allein den Verkehr mit bestimmten Wirtschaftsgütern regelt, sondern die Berufsausübung unmittelbar betrifft, so würde der Verkauf von Arzneimitteln allerdings unter der Vorschrift des Art. 19 Abs. 2 GrundG stehen, wonach ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt auch durch das Gesetz nicht angetastet werden darf.

  • RG, 20.03.1930 - VI 373/29

    Ist die Verordnung vom 22. Oktober 1901 betr. den Verkehr mit Arzneimitteln

    Auszug aus BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54
    Mit den Ausführungen von Schmölders zur Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Unterlassungsklage bei Verletzungshandlungen, die mit öffentlicher Strafe bedroht sind oder die Anlaß zu einem Einschreiten der Verwaltungsbehörde geben können, hat sich das Reichsgericht bereits in den ähnlich liegenden Fällen RGZ 128, 298 [307] = JW 1931, 1470, ferner JW 1931, 1473 befaßt.

    Das Reichsgericht (RGZ 128, 298 [301-305]) hat eingehend die Entstehungsgeschichte des § 6 Abs. 2 GewO dargelegt und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, nach der Entstehungsgeschichte könne nicht angenommen werden, daß der Gesetzgeber bei Erteilung der Ermächtigung zum Erlaß der AMVO von dem im übrigen der Gewerbeordnung zugrunde liegenden Grundsatz der Gewerbefreiheit ausgegangen sei; dieser Grundsatz habe vielmehr, soweit der Betrieb des Apothekergewerbes und der Verkauf von Arzneimitteln in Betracht komme, im Gesetz keine Anerkennung gefunden; der Gesetzgeber habe auf der Grundlage des bisherigen Zustandes der zum Erlaß der Verordnung ermächtigten Stelle die Entscheidung darüber überlassen, inwieweit die Rücksicht auf die dem Staat obliegende Sorge für die öffentliche Gesundheitspflege und die allgemeine Volkswohlfahrt es geboten erscheinen lasse, den Verkauf der Apothekerwaren wie bisher den Apotheken vorzubehalten, und inwieweit es hiernach zulässig erscheine, ihn dem freien Verkehr zu überlassen.

    Von den Urteilen des Reichsgerichts mag außer den Entscheidungen RGZ 128, 298 und JW 1927, 2422, noch das Urteil vom 26. Juni 1934 - II 98/34 - (GRUR 1934, 690) hervorgehoben werden, das ausdrücklich von dem der Beklagten (Drogerie) verbotenen Handel mit apothekenpflichtigen Waren spricht.

  • BGH, 30.11.1954 - I ZR 147/53

    Unzulässige Rechtsberatung

    Auszug aus BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54
    Auch in dem das Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz betreffenden Urteil vom 30. November 1954 - I ZR 147/53 - hat der Senat das Rechtsschutzinteresse bejaht, obgleich auch im Verwaltungsweg das vom dortigen Kläger mit seiner Unterlassungsklage verfolgte Ziel erreicht werden konnte (insoweit ist das Urteil in BGHZ 15, 315 nicht abgedruckt).

    Gesetze können auch im Interesse einzelner Gruppen erlassen werden, sofern sie durch das öffentliche Interesse geboten sind und nicht willkürlich die schutzwürdigen Interessen anderer vernachlässigen (vgl. BVerfG NJW 1954, 1235 hinsichtlich der Wirtschaftslenkungsmaßnahmen; BGHZ 15, 315 [317]).

  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 52/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54
    Es kann bei der Frage der Sittenwidrigkeit auch nicht auf die Anschauungen der Drogisten und auch nicht auf die Anschauungen der Apotheker ankommen; bei dem Widerstreit der Interessen dieser Berufsgruppen muß die Anschauung aller billig und gerecht Denkenden entscheiden (BGH GRUR 1955, 541 - Bestattungswerbung).
  • RG, 12.04.1927 - II 425/26

    Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54
    Das an sich erlaubte Ziel der Absatz- und Gewinnsteigerung darf nicht mit Mitteln verfolgt werden, die eine planmäßige Verletzung von Vorschriften in sich schließen, die den Schutz der Allgemeinheit und der als schutzwürdig anerkannten Interessen eines Berufsstandes bezwecken (vgl. RGZ 117, 16 [21 f]).
  • BVerwG, 01.12.1955 - I C 81.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54
    Von ähnlichen Gesichtspunkten ist das Bundesverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung über die Gültigkeit des § 9 Abs. 2 GüKG und des § 157 Abs. 3 ZPO ausgegangen (NJW 1956, 723, 883).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54
    Gesetze können auch im Interesse einzelner Gruppen erlassen werden, sofern sie durch das öffentliche Interesse geboten sind und nicht willkürlich die schutzwürdigen Interessen anderer vernachlässigen (vgl. BVerfG NJW 1954, 1235 hinsichtlich der Wirtschaftslenkungsmaßnahmen; BGHZ 15, 315 [317]).
  • BGH, 12.02.1951 - IV ZR 106/50

    Inanspruchnahme. Rechtsweg. Blankoverfügung

    Auszug aus BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54
    Die Notwendigkeit der Stellungnahme zu öffentlich-rechtlichen Vorfragen, zu der das zur Entscheidung über den privatrechtlichen Anspruch angerufene Gericht befugt ist (vgl. BGH NJW 1951, 358), nimmt aber dem erhobenen Anspruch nicht seinen privatrechtlichen Charakter.
  • BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54
    Unter Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Juni 1951 - V ZR 86/50 - (WuW 1951, 128 [133] = NJW 1951, 836 [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50] [837]) und im Anschluß an das Gutachten von Möhring (BB 1954, 210) geht sie davon aus, daß die Dekartellierungsgesetze nicht nur auf Rechtsgeschäfte, sondern auch auf Gesetze anwendbar seien, die Wettbewerbsbeschränkungen enthalten.
  • BGH, 06.09.1953 - VRG 11/53
    Auszug aus BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Gutachten I VRG 3/52 (BGHSt 4, 385 [390] = WuW 1953, 60; vgl. auch I VRG 11/53 in BGHZ 11 Anhang S. 34 [40 f]) darauf hingewiesen, daß das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1, soweit es die freie Berufswahl und die Gewerbefreiheit verkünde, aus sich selbst heraus keineswegs übergesetzlichen Rang habe, sondern eine von mehreren möglichen Ordnungen der Wirtschaftsverfassung sei, die nur der Verfassungsgeber als solcher unter Verfassungsschutz gestellt habe.
  • BVerwG, 14.12.1954 - I C 24.54
  • BGH, 28.04.1952 - VRG 3/52
  • RG, 28.09.1911 - VI 407/10

    Unterlassungsklage.

  • BGH, 25.01.1952 - VRG 5/51
  • BVerwG, 03.11.1955 - I C 15.53

    Rechtsmittel

  • RG, 07.04.1941 - II 121/40

    1. Unter welchen Voraussetzungen verstößt es gegen die guten Sitten im

  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

  • BGH, 04.02.1952 - IV ZB 79/51

    Zwangsunterbringung Geisteskranker

  • BGH, 08.02.1952 - V ZR 6/50

    Durchführung des Vierjahresplans

  • BVerfG, 10.02.1953 - 1 BvR 787/52

    Geltungsumfang des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG

  • RG, 12.03.1909 - III 237/08

    Klage gegen den Reichspostfiskus darauf, daß der postamtlich angenommene

  • BGH, 06.10.1952 - I VRG 11/52
  • RG, 31.01.1936 - VII 189/35

    1. Ist, wenn ein Gewässer nach § 3 Abs. 1 des preuß. Fischereigesetzes vom 11.

  • RG, 04.04.1930 - II 277/29

    1. Ist der Rechtsweg zulässig für eine Klage, mit der ein privates

  • RG, 24.05.1937 - VI 379/36

    Ist die Unterlassungsklage unzulässig, wenn die zu unterlassende Handlung mit

  • BVerwG, 03.05.1956 - I C 172.53

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Wenn aus Gründen des Gesundheitsschutzes eine allzu starke Vermehrung der Verkaufsstellen für Arzneimittel hintangehalten werden soll, könnte weiter der Verkauf dieser Mittel durch Regelungsgesetz nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG im wesentlichen ganz den Apotheken vorbehalten werden (vgl. hierzu BGHZ 22, 167 [174-178, 180]); hier würde bereits die intensive Ausbildung, die grundsätzliche Beschränkung auf den Verkauf betriebsüblicher Waren sowie das Verbot, mehrere Betriebe zu führen, einer "uferlosen" Betriebsvermehrung entgegenwirken.
  • BGH, 21.03.1958 - 2 StR 393/57
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  • BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 761/93

    Apotheken- und Einzeltarifverträge; Fachlicher Geltungsbereich der Tarifverträge

    Demgegenüber obliegt den öffentlichen Apotheken in erster Linie die Arzneimittelabgabe an die Bevölkerung und an die Ärzte sowie an die Krankenanstalten ohne Vollapotheke, ferner die Rezeptur, also die Endfertigung nach Herstellungsvorschriften des Deutschen Arzneibuches (DAB) und aus Stoffen des DAB, ferner die unentgeltliche Beratung der Bevölkerung auf dem Gebiet der kleinen Therapie des Alltags (medikamentöse Therapie) und die unentgeltliche pharmakologische Beratung der Ärzte (vgl. BGHZ 22, 167 ff.; BGHZ 23, 184 ff. [BGH 29.01.1957 - I ZR 53/55]; BGHSt 11, 304 ff.; BVerfGE 7, 377 ff.; 9, 73 ff.; 17, 232 ff.).

    Der Apotheker übt seinen Beruf vielmehr regelmäßig ohne Absatzmotiv aus (BGHZ 22, 167 ff.; BGHZ 23, 184 ff. [BGH 29.01.1957 - I ZR 53/55]; BGHSt 11, 304 ff.; BVerfGE 7, 377 ff.; 9, 73 ff.; 17, 232 ff.).

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