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   BGH, 16.11.1965 - V ZR 26/63   

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https://dejure.org/1965,7997
BGH, 16.11.1965 - V ZR 26/63 (https://dejure.org/1965,7997)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1965 - V ZR 26/63 (https://dejure.org/1965,7997)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1965 - V ZR 26/63 (https://dejure.org/1965,7997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 134
  • DNotZ 1966, 482
  • DB 1966, 73
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 157/60
    Auszug aus BGH, 16.11.1965 - V ZR 26/63
    Die Revision wendet sich nur gegen die letztere Auffassung des Berufungsgerichts, und zwar unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 20. Juni 1962, V ZR 157/60, LM § 505 BGB Nr. 3. Da diesem Angriff der Erfolg nicht zu versagen ist, kommt es auf die Frage der Rechtzeitigkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts nicht mehr an.
  • BGH, 14.11.1969 - V ZR 115/66

    Voraussetzung für das Entstehen eines gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Auch ist der Revision zuzugeben, daß beim Verkauf eines mit einem Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks eine in den Kaufvertrag aufgenommene Vereinbarung, die nur dazu dienen soll, die Ausübung des Vorkaufsrechts zu vereiteln oder zu erschweren, gegenüber dem Vorkaufsberechtigten in dem ihn benachteiligenden Umfang unwirksam ist (vgl. Urteile des Senats vom 20. Juni 1962, V ZR 157/60, WM 1962, 1091 sowie vom 16. November 1965, V ZR 26/63, MDR 1966, 134; vgl. ferner Urteil des Senats vom 15. Juni 1957, V ZR 198/55, WM 1957, 1162).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.1995 - 13 U 125/93

    Beginn der Frist zur Ausübung eines Vorkaufsrechts nach Abänderung des

    Die Entscheidungen des BGH (LM Nr. 3 zu § 505 BGB = MDR 1962, 97 und MDR 1966, 134), auf die sich die Beklagte und die Streithelferin berufen, betreffen andere Fälle.
  • OLG Köln, 22.12.2020 - 5 U 80/20

    Vorkaufsrecht an einer Eigentumswohnung Wirksamkeit der Ausübung eines

    Die Ausübung eines Vorkaufsrechts ist ungeachtet der Ablehnung des Vorkaufsberechtigten, den zwischen dem Vorkaufsverpflichteten und dem Dritten vereinbarten Kaufpreis zu zahlen wirksam, wenn der Vorkaufsverpflichtete von der Wirksamkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts ausgegangen war (BGH, Urteil vom 16.11.1965b - V ZR 26/63 - juris Rn. 33).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20.06.1962 - V ZR 157/60 -, juris Rn. 54; Urteil vom 16.11.1965 - V ZR 26/63 -, juris Rn. 36) ist ein Kaufvertrag in dem den Vorkaufsberechtigten benachteiligenden Umfang unwirksam, wenn durch die Festsetzung des Kaufpreises die Ausübung des Vorkaufsrechts vereitelt oder wesentlich erschwert wird.

  • OLG Köln, 16.11.2020 - 5 U 80/20

    Wirksamkeit der Ausübung eines Vorkaufsrechts Vereitelung oder Erschwerung der

    Das Gesetz knüpfe an die Ausübung des Vorkaufsrechts unmittelbar die rechtliche Folge, dass der Berechtigte dem Verpflichteten das Gleiche zu leisten habe wie der Dritte (BGH, Urteil vom 20.06.1962 - V ZR 157/60 - juris Rn. 53; Urteil vom 16.11.1965 - V ZR 26/63 - juris Rn. 33; Urteil vom 25.11.1987 - VIII ZR 283/86 - juris Rn. 22).

    Soll durch die Festsetzung des Kaufpreises die Ausübung des Vorkaufsrechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden, ist der Kaufvertrag in dem den Vorkaufsberechtigten benachteiligenden Umfang unwirksam (BGH, Urteil vom 20.06.1962 - V ZR 157/60 - juris Rn. 54; Urteil vom 16.11.1965 - V ZR 26/63 - juris Rn. 35).

  • OLG Köln, 22.12.2020 - 5 U 82/20

    Wirksamkeit der Ausübung eines Vorkaufsrechts für eine Eigentumswohnung

    Die Ausübung eines Vorkaufsrechts ist ungeachtet der Ablehnung des Vorkaufsberechtigten, den zwischen dem Vorkaufsverpflichteten und dem Dritten vereinbarten Kaufpreis zu zahlen wirksam, wenn der Vorkaufsverpflichtete von der Wirksamkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts ausgegangen war (BGH, Urteil vom 16.11.1965b - V ZR 26/63 - juris Rn. 33).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20.06.1962 - V ZR 157/60 -, juris Rn. 54; Urteil vom 16.11.1965 - V ZR 26/63 -, juris Rn. 36) ist ein Kaufvertrag in dem den Vorkaufsberechtigten benachteiligenden Umfang unwirksam, wenn durch die Festsetzung des Kaufpreises die Ausübung des Vorkaufsrechts vereitelt oder wesentlich erschwert wird.

  • BGH, 16.11.1970 - VIII ZR 121/69

    Anforderungen an das Vorliegen eines Pachtvertrages - Analoge Anwendbarkeit der

    Insbesondere schließt § 505 Abs. 2 BGB nicht aus, daß der Verpflichtete freiwillig, nämlich im Wege der Vereinbarung mit dem Berechtigten, für diesen günstigere, für sich selbst also ungünstigere Bedingungen einräumte Deshalb steht der Wirksamkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts nur der Versuch des Verpflichteten entgegen, einseitig günstigere Bedingungen durchzusetzen, indem er bei der Ausübung des Vorkaufsrechts ihm lästige Regelungen des Drittgeschäfts ablehnt (BGH Urteile vom 20. Juni 1962 - V ZR 157/60 = LM BGB § 505 Nr. 3 = BGHWarn 1962 Nr. 152 und vom 16. November 1965 - V ZR 26/63 = LM BGB § 505 Nr. 6 = BGHWarn 1965 Nr. 229).
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