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BGH, 16.11.1993 - 1 StR 626/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Uneingeschränkte Verwertung von ausgeschiedenem Prozessstoff - Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Verdeckungsmord
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 195
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.03.2001 - 1 StR 543/00
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Ein ausdrücklicher Hinweis ist dann entbehrlich, wenn ein Vertrauenstatbestand nach dem Gang der Hauptverhandlung nicht geschaffen werden konnte (BGH NJW 1985, 1479; NStZ 1987, 133, 134; bei Kusch NStZ 1992, 225; NStZ 1994, 195; NJW 1996, 2585, 2586; vgl. auch BVerfG-Kammer NStZ 1995, 76), mag in solchen Fällen ein ausdrücklicher Hinweis auch zweckmäßig sein. - BGH, 04.06.1993 - 2 StR 70/93
Beanstandung - Ausgeschiedener Verfahrensstoff - Strafzumessung - Verfahrensrüge …
Ob ein Tatgeschehen, von dessen Verfolgung gemäß § 154 Abs. 1 StPO abgesehen worden ist, bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten stets (so BGHSt 30, 165 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81]) oder erst nach einem entsprechenden Hinweis nach § 265 StPO (so BGH - 2. Strafsenat -, NStZ 1983, 20) verwertet werden darf, ist in der Rechtsprechung des BGH noch nicht abschließend geklärt (vgl. zuletzt BGH, NStZ 1994, 195).