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   BGH, 16.11.2001 - 3 StR 371/01   

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https://dejure.org/2001,3056
BGH, 16.11.2001 - 3 StR 371/01 (https://dejure.org/2001,3056)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2001 - 3 StR 371/01 (https://dejure.org/2001,3056)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2001 - 3 StR 371/01 (https://dejure.org/2001,3056)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 31 BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Täterschaft (Eigennützigkeit); Strafmilderung (Aufklärungserfolg auch bei vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden); Vorrang von Einziehung vor dem Verfall bei Betäubungsmitteln ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Revision des Angeklagten - Täterschaftliches Handeltreiben - Eigennützigkeit - Streben nach Gewinn

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 31; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 33 Abs. 2; ; StGB § 73; ; StGB § 73 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Eigennützigkeit beim Handel mit BtM

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 254
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.08.1992 - 3 StR 299/92

    Kein eigennütziges Handeltreiben bei Liebesbeziehung

    Auszug aus BGH, 16.11.2001 - 3 StR 371/01
    Ein Vorteil immaterieller Art kommt bei der gebotenen zurückhaltenden Auslegung nur in Betracht, wenn er einen objektiv meßbaren Inhalt hat und den Empfänger in irgendeiner Weise tatsächlich besser stellt (st.Rspr., - BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34 m.w.N.).
  • BGH, 02.10.1990 - 1 StR 487/90

    Betäubungsmittel - Angaben des Angeklagten - Gewißheit - Beteiligung Dritter -

    Auszug aus BGH, 16.11.2001 - 3 StR 371/01
    Diese lassen vielmehr besorgen, das Landgericht habe nicht bedacht, daß auch die Bestätigung von vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden eine sicherere Grundlage für den Nachweis der von diesen Personen begangenen Taten schaffen und damit die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessern kann (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19, 25).
  • BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94

    Strafverfolgungsbehörde - Betäubungsmittelhändler - Strafverfolgung -

    Auszug aus BGH, 16.11.2001 - 3 StR 371/01
    Diese lassen vielmehr besorgen, das Landgericht habe nicht bedacht, daß auch die Bestätigung von vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden eine sicherere Grundlage für den Nachweis der von diesen Personen begangenen Taten schaffen und damit die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessern kann (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19, 25).
  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90

    Betäubungsmittel - Wesentlicher Aufkärungsbeitrag - Erkenntnisse der

    Auszug aus BGH, 16.11.2001 - 3 StR 371/01
    Diese lassen vielmehr besorgen, das Landgericht habe nicht bedacht, daß auch die Bestätigung von vorhandenem Wissen der Strafverfolgungsbehörden eine sicherere Grundlage für den Nachweis der von diesen Personen begangenen Taten schaffen und damit die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessern kann (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19, 25).
  • BGH, 08.11.2001 - 4 StR 429/01

    Verfall von Wertersatz bei Einziehung von Betäubungsmitteln; Etwas;

    Auszug aus BGH, 16.11.2001 - 3 StR 371/01
    Diese unterliegen aber als Beziehungsgegenstände nur der Einziehung nach § 33 Abs. 2 BtMG, nicht aber dem Verfall (BGH, Beschl. vom 8. November 2001 - 4 StR 429/01; Schmidt in LK 11. Aufl. § 73 Rdn. 27).
  • BGH, 10.04.2018 - 2 StR 24/18

    Anstiftung (Grundsatz der Akzessorietät: Berücksichtigung bei der Strafzumessung)

    Die Strafkammer hat die Einziehung auf § 73 Abs. 1 StGB nF gestützt, ohne festzustellen, dass die Taterträge in Höhe von 400 EUR noch bei dem Angeklagten vorhanden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2001 - 3 StR 371/01, juris Rn. 9).

    Sollte das erbeutete Geld verbraucht oder mit weiteren Geldbeträgen vermischt sein (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2001 - 3 StR 371/01, aaO; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 73a (aF) Rn. 4), wird der neue Tatrichter die Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73c Satz 1 StGB nF anzuordnen haben (vgl. BTDrucks. 18/9525 S. 67).

  • BGH, 06.12.2017 - 2 StR 46/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Eigennützigkeit;

    Ob dies gegeben ist, ist aufgrund einer restriktiven Auslegung festzustellen (BGH, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 StR 46/00, NStZ-RR 2000, 234; Beschluss vom 16. November 2001 - 3 StR 371/01, StV 2002, 254 f.).
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02

    Aufklärungserfolg in einem anderen Vertragsstaat des Schengener

    Für die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG reichte es aus, daß bei den Strafverfolgungsbehörden aufgrund der durchgeführten Observations- und Telefonüberwachungsmaßnahmen über Y. und L. bereits vorhandenes Wissen auf eine sicherere Grundlage gestellt und dadurch die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessert wurde (BGH StV 2002, 254; StV 2000, 623; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18 und 27).
  • BGH, 19.01.2012 - 2 StR 590/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Feststellungen dazu, dass das Handeln des Angeklagten zumindest auch vom Streben nach Gewinn geleitet war oder er sich einen anderen persönlichen Vorteil versprach, durch den er materiell oder immateriell besser gestellt wurde (vgl. insoweit BGH StV 2002, 254), hat die Kammer nicht getroffen.
  • BGH, 03.04.2002 - 3 StR 85/02

    Verfall von Wertersatz; Erlangtes (tatsächlicher Zufluss); Einziehung der

    Die aus der Tat erlangten Betäubungsmittel selbst unterliegen als Beziehungsgegenstände nur der Einziehung nach § 33 Abs. 2 BtMG, nicht aber dem Verfall (BGH, Beschl. vom 16. November 2001 - 3 StR 371/01; Schmidt in LK 11. Aufl. § 73 Rdn. 27).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 413/19

    Aufklärungshilfe bei Betäubungsmitteldelikten (Begriff des Aufklärungserfolgs:

    Der Angeklagte hat durch den Erwerb der Betäubungsmittel auch nichts im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB durch oder für die Tat erlangt (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2007 - 4 StR 544/06 Rn. 8; Beschlüsse vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09 Rn. 6; vom 14. Dezember 2001 - 3 StR 442/01 Rn. 2 und vom 16. November 2001 - 3 StR 371/01 Rn. 10; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73 Rn. 25); insbesondere liegt keine Entlohnung des Angeklagten für die Tat vor (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 3 StR 37/15 Rn. 6).
  • OLG Köln, 07.11.2006 - 83 Ss 70/06

    Divergenz bezüglich der Urteilsformel zwischen Sitzungsniederschrift und

    Es wird zwar nicht festgestellt, dass der Angeklagte in Gewinnerzielungsabsicht gehandelt hat (vgl. zu diesem Erfordernis: BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 34; BGH StV 1989, 201; 2002, 254; SenE vom 07.02.2006 - 83 Ss 4/06; Weber, BtMG, 2. Auflage, § 29 Rn. 166).
  • BGH, 22.11.2007 - 3 StR 348/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft; Beihilfe);

    Dieser unterliegt daher nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB dem Verfall und bei Vermischung dem Wertersatzverfall gemäß § 73a StGB (BGH, Beschl. vom 16. November 2001 - 3 StR 371/01, insoweit in StV 2002, 254 nicht abgedruckt).
  • BGH, 17.07.2013 - 2 StR 259/13

    Täterschaftliches Handeltreiben (Gewinnstreben bei unterschiedlichen Lieferungen)

    Eigennützig ist eine solche Tätigkeit nur, wenn das Handeln des Angeklagten zumindest auch vom Streben nach Gewinn geleitet war oder er sich einen anderen persönlichen Vorteil versprach, durch den er materiell oder immateriell besser gestellt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2001 - 3 StR 371/01, StV 2002, 254).
  • BGH, 22.11.2012 - 2 StR 419/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit); Bildung einer Gesamtstrafe

    Eigennützigkeit liegt nur dann vor, wenn das Handeln des Angeklagten zumindest auch vom Streben nach Gewinn geleitet war oder er sich einen anderen persönlichen Vorteil versprach, durch den er materiell oder immateriell besser gestellt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2001 - 3 StR 371/01, StV 2002, 254).
  • LG Köln, 23.02.2018 - 117 KLs 19/17
  • OLG Köln, 15.12.2006 - 83 Ss OWi 93/06
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