Rechtsprechung
BGH, 16.11.2006 - III ZR 58/06 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- lexetius.com
BGB § 611; § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1; TKV § 15 Abs. 3
- Anwaltskanzlei von Olnhausen
Teilnehmernetzbetreiber kann auch Vergütungen Dritter geltend machen
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JurPC
BGB § 611; § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1; TKV § 15 Abs. 3
Abrechnung von Mehrwertdiensteforderungen - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eigenständiger Anspruch des Netzbetreibers bei Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten; Verpflichtung des Anschlussinhabers aus dem Telefondienstvertrag; Unwirksamkeit eines Einwendungsausschlusses wegen unangemessener Benachteiligung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Telefonmehrwertdienste - Gebühreneinzugsvereinbarung
- kanzlei.biz
Mehrwertdiensteforderungen können gesondert abgerechnet werden
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Frage, ob die Parteien eines Telefondienstvertrages in AGB vereinbaren können, dass der Teilnehmernetzbetreiber auch Vergütungen, die für die Nutzung von Mehrwertdienstangeboten Dritter über den Telefonanschluss geschuldet werden, als eigene Forderungen geltend ...
- Judicialis
BGB § 611; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1 Bd; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1 Cb; ; TKV § 15 Abs. 3
- ra.de
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Vertragliche Begründung von Gesamtgläubigerschaft durch AGB bei der Inanspruchnahme von "Mehrwertdiensten" (0190- bzw. 0900-Nummern): Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle; Vertragsverhältnisse zu Teilnehmernetzbetreiber und Mehrwertdienstbetreiber bei Inanspruchnahme ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1; TKV § 15 Abs. 3
Geltendmachung von Vergütungen für die Nutzung von Mehrwertdienstangeboten durch den Teilnehmernetzbetreiber; Berücksichtigung von Einwendungen des Kunden - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vereinbarung in Telefonvertrag über Geltendmachung der Nutzungen Dritter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)
Aktivlegitimation eines Teilnehmernetzbetreibers
Die Parteien eines Telefondienstvertrags können in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren, dass der Teilnehmernetzbetreiber auch Vergütungen, die für die Nutzung von Mehrwertdienstangeboten Dritter über den Telefonanschluss geschuldet werden, als eigene Forderungen ...
- wb-law.de (Kurzinformation)
Deutsche Telekom darf auch Forderungen Dritter geltend machen
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Aktivlegitimation der DTAG bei Mehrwertdienste-Ansprüchen
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
BGH stärkt Verbraucherrechte bei Abrechnung von Mehrwertdiensten
- beck.de (Leitsatz)
Gesamtgläubigerschaft des Teilnehmernetzbetreibers und des Dienstleisters für Vergütungen von Telefonmehrwertdiensten
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Aktivlegitimation der DTAG bei Mehrwertdienste-Ansprüchen
Besprechungen u.ä.
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Vertragliche Begründung von Gesamtgläubigerschaft durch AGB bei der Inanspruchnahme von "Mehrwertdiensten" (0190- bzw. 0900-Nummern): Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle; Vertragsverhältnisse zu Teilnehmernetzbetreiber und Mehrwertdienstbetreiber bei Inanspruchnahme ...
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 10.12.2004 - 10 O 280/04
- OLG Koblenz, 09.02.2006 - 2 U 42/05
- BGH, 16.11.2006 - III ZR 58/06
- OLG Koblenz, 05.04.2007 - 2 U 42/05
Papierfundstellen
- NJW 2007, 438
- WM 2007, 301
- MMR 2007, 179
- BB 2007, 236
- K&R 2007, 155
- K&R 2007, 96
Wird zitiert von ... (21)
- LG Potsdam, 26.11.2015 - 2 O 340/14
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Äußerungen des Mobilfunkanbieters über das …
Dass die Beklagte möglicherweise nicht in der Lage wäre, die Einwendungen aufzuklären und sich deshalb selbst an den Drittanbieter wenden müsste, steht dem nicht entgegen (vgl. auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.11.2006, III ZR 58/06, zitiert nach juris.de, zu § 15 Abs. 3 TKV a.F. wonach AGB, die das Einwendungsrecht ausschließen sollen einen Verstoß gegen § 15 Abs. 3 TKV darstellen). - BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 286/07
Unwirksame Provisionsklausel in Handelsvertretervertrag
Durch den Abschluss eines als Dauerschuldverhältnis zu qualifizierenden Telefondienstvertrags verpflichtet sich der Anbieter, dem Kunden den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz zu eröffnen und es ihm fortlaufend zu ermöglichen, unter Aufbau abgehender und Entgegennahme ankommender Telefonverbindungen mit anderen Teilnehmern eines Telefonfestnetzes oder eines Mobilfunknetzes Sprache und sonstige Daten auszutauschen (BGHZ 158, 201, 203; BGH, Urteil vom 16. November 2006 - III ZR 58/06, NJW 2007, 438, Tz. 8; jeweils m.w.N.).Wie bereits unter II 1 a ausgeführt, verpflichtet sich bei einem Telefondienstvertrag der Anbieter, dem Kunden den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz zu eröffnen und ihm die Möglichkeit einzuräumen, unter Aufbau abgehender und Entgegennahme ankommender Telefonverbindungen mit anderen Teilnehmern eines Telefonfestnetzes oder eines Mobilfunknetzes Sprache und sonstige Daten auszutauschen (…vgl. BGHZ 158, aaO; BGH, Urteil vom 16. November 2006, aaO; jeweils m.w.N.).
- BGH, 08.11.2007 - III ZR 102/07
Sittenwidrigkeit von Telefonsexdienstleistungen
Dies entspricht der in der Literatur herrschenden Meinung (Armbrüster NJW 2002, 2763, 2764;… ders. in MünchKommBGB, 5. Aufl., 2006, § 1 ProstG Rn. 25;… Staudinger/Sack [2003] § 138 Rn. 453 S. 411;… wohl auch Bamberger/Roth/Wendtland, BGB, 2. Aufl., 2007, § 138 Rn. 68;… Palandt/Heinrichs, 66. Aufl., 2007, § 138 Rn. 52a;… a.A: Erman/Palm, BGB, 11. Aufl., 2004, § 138 Rn. 158) und der bereits durch die Senatsentscheidungen vom 4. März 2004 (BGHZ 158, 201) und vom 16. November 2006 (III ZR 58/06 - NJW 2007, 438) vorgezeichneten Linie.Eine entsprechende Klarstellung enthält auch das Urteil vom 16. November 2006 (aaO S. 439 Rn. 17), durch das der Senat seine frühere Rechtsprechung zum Ausschluss von Einwendungen gegenüber dem Netzbetreiber aus dem Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Inhalteanbieter schließlich aufgegeben hat.
- OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 20 U 107/15
Wettbewerbswidrigkeit der erneuten Übermittlung eines Portierungsauftrags nach …
- BGH, 08.03.2007 - III ZR 128/06
Formularmäßige Überbürdung des Risikos der Einbringlichkeit einer zum Inkasso …
aa) Zwischen dem Anbieter eines Mehrwertdienstes und dem Nutzer (Anrufer) kommt regelmäßig ein Vertrag über die Erbringung des Dienstes zustande (…ständige Rechtsprechung des Senats: BGHZ 166, 369, 371 Rn. 10; 158, 201, 203 f; Urteil vom 16. November 2006 - III ZR 58/06 - EBE/BGH 2007, 11; Urteil vom 28. Juli 2005 - III ZR 3/05 - NJW 2005, 3636, 3637; Versäumnisurteil vom 22. November 2001 - III ZR 5/01 - NJW 2002, 361, 362; siehe ferner auch Urteil vom 20. Oktober 2005 - III ZR 37/05 - NJW 2006, 286, 287), aufgrund dessen der Anbieter einen Vergütungsanspruch erlangt.In diesen Fällen bleibt der Diensteanbieter auch im Verhältnis zum Anschlussnehmer - als Gesamtgläubiger mit dem Teilnehmernetzbetreiber - Inhaber der Forderung (vgl. Senatsurteil vom 16. November 2006 - III ZR 58/06 - aaO).
dd) (1) Leistet der Kunde - etwa auch im Wege der Vorauszahlung durch den Erwerb von Guthabenkarten - an den rechnungsstellenden Teilnehmernetzbetreiber, hat dies in entsprechender Anwendung von § 15 Abs. 1 Satz 4 TKV beziehungsweise gemäß § 45h Abs. 1 Satz 3 TKG n.F. befreiende Wirkung auch gegenüber dem Diensteanbieter (vgl. Senatsurteil vom 16. November 2006 aaO S. 12).
- KG, 28.06.2012 - 22 U 207/11
Mobilfunkanbieter muss Kunden auf das Risiko außerordentlich hoher Kosten bei …
Die Klägerin hat sich zur Erbringung der Dienstleistung verpflichtet, dem Beklagten als Kunden den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz zu eröffnen und zu ermöglichen, unter Aufbau abgehender und Entgegennahme ankommender Telefonverbindungen mit anderen Teilnehmern eines Telefonfest- oder Mobilfunknetzes Sprache oder sonstige Daten auszutauschen (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 -III ZR 58/06- juns Rn, 8 m. w. N., NJW 2007, 438 f;… Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., Einf. v. § 631 Rn. 28 m. w. N.;… Eckert in Schuster, Vertragshandbuch Telemedia, S. 498, Rn. 40 m. w. N.). - BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 19.13
Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung; Entgeltgenehmigung; …
Vielmehr handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB, durch den sich der Teilnehmernetzbetreiber verpflichtet, dem Kunden den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz zu eröffnen und zu ermöglichen, unter Aufbau abgehender und Entgegennahme ankommender Telefonverbindungen mit anderen Teilnehmern eines Telefonfest- oder Mobilfunknetzes Sprache oder sonstige Daten auszutauschen (…vgl. BGH, Urteile vom 4. März 2004 - III ZR 96/03 - BGHZ 158, 201 = juris Rn. 17 und vom 16. November 2006 - III ZR 58/06 - NJW 2007, 438 ; KG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 22 U 207/11 - NJW-RR 2012, 1400). - AG Zossen, 04.05.2007 - 5 C 6/07
Telefondienstvertrag: Allgemeine Geschäftsbedingungen mit der Berechtigung des …
Das macht auch § 15 Abs. 1 Satz 1 TKV deutlich, der dem Teilnehmernetzbetreiber nur die Befugnis zur Rechnungslegung auch für Forderungen Dritter gibt (so auch BGH, NJW 2007, 438; vgl. weiter Vander , K&R 2006, 566/569 f.).Das von der Klägerin angeführte Urteil des BGH vom 16.11.2006 (NJW 2007, 438) rechtfertigt keine andere Betrachtung.
Bei einem - wie immer dogmatisch begründeten - Einwendungsdurchgriff im Sinne des BGH (NJW 2007, 438) reduziert sich damit das Interesse des Teilnehmernetzbetreibers an einem eigenen Forderungsrecht auf den schlichten Wunsch nach einem reibungslosen Inkasso ohne Rücksicht auf gesetzliche Regelungen und insbesondere ohne die Notwendigkeit, die unter Umständen vertraulichen Abtretungsvereinbarungen mit den Drittanbietern offen zu legen (BGH NJW 2007 438/439; Ditscheid , MMR 2007, 210/212).
- FG Düsseldorf, 22.09.2009 - 5 K 4568/05
Umsatzsteuerliche Behandlung von uneinheitlichen …
Auch der Bundesgerichtshof BGH nimmt bei der Inanspruchnahme von sog. "Premium Rate"-Diensten (0190-Sondernummern) regelmäßig zwei unterschiedliche Rechtsverhältnisse zum Anrufer an: Die die technische Seite des Vorgangs betreffende und im Rahmen des Telefondienstvertrages zu erbringende Dienstleistung des Telekommunikationsunternehmens und die die inhaltliche Seite des Vorgangs betreffende weitere Dienstleistung, z. B. ..............................................(BGH, Urteile vom 28.07.2005 III ZR 3/05, Neue Juristische Wochenschrift NJW 2005, 3636; vom 16.11.2006 III ZR 58/06, NJW 2007, 438; vom 22.11.2001 III ZR 5/01, NJW 2002, 361).Soweit der BGH dabei zuletzt (Urteil vom 16.11.2006 III ZR 58/06, NJW 2007, 438) dem TNB einen eigenen Vergütungsanspruch auch hinsichtlich des für die Nutzung des fremden Mehrwertdienstes angefallenen Entgeltanteils zuspricht, stellt er gleichwohl klar, dass es sich um einen Vergütungsanspruch für Fremdleistungen handelt.
- BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 24.13
Ermittlung der für die Genehmigungsfähigkeit maßgeblichen Grenze der Kosten der …
Vielmehr handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB, durch den sich der Teilnehmernetzbetreiber verpflichtet, dem Kunden den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz zu eröffnen und zu ermöglichen, unter Aufbau abgehender und Entgegennahme ankommender Telefonverbindungen mit anderen Teilnehmern eines Telefonfest- oder Mobilfunknetzes Sprache oder sonstige Daten auszutauschen (…vgl. BGH, Urteile vom 4. März 2004 - III ZR 96/03 - BGHZ 158, 201 = juris Rn. 17 und vom 16. November 2006 - III ZR 58/06 - NJW 2007, 438 ; KG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 22 U 207/11 - NJW-RR 2012, 1400). - BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 22.13
Ermittlung der für die Genehmigungsfähigkeit maßgeblichen Grenze der Kosten der …
- BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 20.13
Ermittlung der für die Genehmigungsfähigkeit maßgeblichen Grenze der Kosten der …
- BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 25.13
Ermittlung der für die Genehmigungsfähigkeit maßgeblichen Grenze der Kosten der …
- BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 21.13
Ermittlung der für die Genehmigungsfähigkeit maßgeblichen Grenze der Kosten der …
- LG Deggendorf, 08.10.2008 - 2 O 617/07
Formularmäßiger Mobilfunknetzvertrag: Einwendungen gegen einen Vergütungsanspruch …
- BVerwG, 03.09.2014 - 6 C 23.13
Ermittlung der für die Genehmigungsfähigkeit maßgeblichen Grenze der Kosten der …
- LG Freiburg, 10.06.2016 - 1 O 396/15
Fernüberwachungsvertrag: Anwendbarkeit von Dienstvertragsrecht; Kündigungsfrist
- VG Köln, 28.11.2013 - 1 K 6230/11
Weitergabe von Rufnummern durch Netzbetreiber zu Abrechnungszwecken nach Anruf …
- AG München, 12.06.2007 - 133 C 27325/06
Betrug bei Mehrwertdienstangeboten löst keinen Entgeltanspruch des einziehenden …
- AG Berlin-Lichtenberg, 26.10.2011 - 7 C 85/11
Entgeltforderung aus Telekommunikationsdienstleistung: Sittenwidrigkeit von …
- AG Offenbach, 17.07.2008 - 30 C 116/07
Telekommunikationsdienstleistung: Inhaberschaft der Entgeltforderung aus einem …