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   BGH, 16.11.2010 - 1 StR 502/10   

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https://dejure.org/2010,7875
BGH, 16.11.2010 - 1 StR 502/10 (https://dejure.org/2010,7875)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2010 - 1 StR 502/10 (https://dejure.org/2010,7875)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2010 - 1 StR 502/10 (https://dejure.org/2010,7875)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 265b StGB; § 263 StGB; § 15 StGB
    Kreditbetrug (rechtsfehlerhafte Anwendung auf eine Kreditaufnahme einer Ärztin; Kreditaufnahme für einen Betrieb; Privatkredite; Immobilienerwerb); Betrug (Vorsatzmaßstab)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB, § 265b StGB
    Kreditbetrug oder Betrug: Täuschung über die Verwendung des vom Inhaber einer Arztpraxis zwecks privaten Immobilienerwerbs aufgenommenen Kredits; Anforderungen an vorsätzliches Handeln

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB, § 265b StGB
    Kreditbetrug oder Betrug: Täuschung über die Verwendung des vom Inhaber einer Arztpraxis zwecks privaten Immobilienerwerbs aufgenommenen Kredits; Anforderungen an vorsätzliches Handeln

  • rewis.io

    Kreditbetrug oder Betrug: Täuschung über die Verwendung des vom Inhaber einer Arztpraxis zwecks privaten Immobilienerwerbs aufgenommenen Kredits; Anforderungen an vorsätzliches Handeln

  • ra.de
  • rewis.io

    Kreditbetrug oder Betrug: Täuschung über die Verwendung des vom Inhaber einer Arztpraxis zwecks privaten Immobilienerwerbs aufgenommenen Kredits; Anforderungen an vorsätzliches Handeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 265b; StGB § 265b Abs. 3 Nr. 1
    Kreditaufnahme eines selbstständigen Arztes zum Immobilienerwerb zwecks Tilgung von Steuerschulden und Kompensation von Mindereinnahmen als Unternehmerkredit i.S.v. § 265b Abs. 3 Nr. 1 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kreditaufnahme eines selbstständigen Arztes zum Immobilienerwerb zwecks Tilgung von Steuerschulden und Kompensation von Mindereinnahmen als Unternehmerkredit i.S.v. § 265b Abs. 3 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Kreditaufnahme eines selbstständigen Arztes zum Immobilienerwerb zwecks Tilgung von Steuerschulden und Kompensation von Mindereinnahmen als Unternehmerkredit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 279
  • StV 2011, 484
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.02.1979 - 1 StR 685/78

    Rechtliche Voraussetzungen des Vorsatzes - Annahme eines Vorsatzes, wenn der

    Auszug aus BGH, 16.11.2010 - 1 StR 502/10
    Allein eine Hoffnung, das Darlehen könne aus anderen - im Einzelnen nicht festgestellten, ihrerseits aber mit einem Ausfallrisiko behafteten Quellen - zurückgezahlt werden, ließe einen Vorsatz nicht entfallen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1979 - 1 StR 685/78, NJW 1979, 1512; BGH, Urteil vom 31. Mai 1980 - 1 StR 106/80).
  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Auszug aus BGH, 16.11.2010 - 1 StR 502/10
    Diese wäre hier aber mit Blick auf eine rechtsfehlerfreie Beurteilung des Tatvorsatzes im Rahmen einer Gesamtwürdigung des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 5) erforderlich, zumal das Landgericht selbst feststellt, der Angeklagten sei die Bedeutung der Bonitätsprüfung ebenso klar gewesen, wie der Umstand, dass "der Kredit nicht ausgereicht worden wäre, hätte sie die Bank über den Erwerb der weiteren vollfinanzierten Immobilien in Kenntnis gesetzt".
  • BGH, 27.03.2003 - 5 StR 508/02

    Betrug (Vermögensschaden; Kausalität; Risikoerhöhung; Schadensermittlung;

    Auszug aus BGH, 16.11.2010 - 1 StR 502/10
    Dies erfordert, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung der Kreditnehmer ein (bereits existierendes oder als solches vorgetäuschtes) Unternehmen sein muss, das - nach der Legaldefinition des § 265b Abs. 3 Nr. 1 StGB - einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb hat (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - 5 StR 508/02, wistra 2003, 343; vgl. auch BayObLG NJW 1990, 1677).
  • BGH, 21.02.1989 - 4 StR 643/88

    Subsidiarität des Kreditbetruges

    Auszug aus BGH, 16.11.2010 - 1 StR 502/10
    Die rechtsfehlerhafte Fokussierung auf § 265b StGB lässt besorgen, dass die Strafkammer die Voraussetzungen einer Strafbarkeit der Angeklagten nach § 263 StGB (hinter dem § 265b StGB zurückzutreten hätte, vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 1989 - 4 StR 643/88, BGHSt 36, 130) nicht ausreichend in den Blick genommen und deswegen Feststellungen dazu unterlassen hat.
  • BayObLG, 15.02.1990 - RReg. 2 St 398/89

    Zum Tatbestand des Kreditbetruges

    Auszug aus BGH, 16.11.2010 - 1 StR 502/10
    Dies erfordert, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung der Kreditnehmer ein (bereits existierendes oder als solches vorgetäuschtes) Unternehmen sein muss, das - nach der Legaldefinition des § 265b Abs. 3 Nr. 1 StGB - einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb hat (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - 5 StR 508/02, wistra 2003, 343; vgl. auch BayObLG NJW 1990, 1677).
  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

    Auszug aus BGH, 16.11.2010 - 1 StR 502/10
    Das voluntative Element des Vorsatzes muss sich (nur) auf den unmittelbar mit der Vermögensverfügung des Getäuschten eingetretenen Schaden erstrecken, auf die Billigung eines Endschadens kommt es nicht an (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, NJW 2009, 2390; Nack StraFO 2008, 277, 280).
  • BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11

    Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals

    Allerdings ist die Strafkammer nicht gehalten, Angaben eines Angeklagten als unwiderlegt hinzunehmen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Angaben fehlen (st. Rspr.; z.B. BGH, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 StR 502/10).
  • BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Beschränkung durch falsche Benennung des

    Der Anwendungsbereich des § 265b StGB erfordert, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung der Kreditnehmer ein Unternehmen sein muss, das einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb hat (BGH, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 StR 502/10, NStZ 2011, 279).
  • LG Mönchengladbach, 08.09.2014 - 28 KLs 1/10
    Gerade die dabei erfolgten Täuschungen über den Verwendungszweck bzw. die Vermögenssituation und die zu gewährenden Sicherheiten sind bei angestrebten Darlehensgewährungen typisch (BGH NStZ 2011, 279; JZ 1979, 75 und StV 2002, 132).

    Allein seine geäußerte unbestimmte Hoffnung, die Darlehen aus anderen - im Einzelnen nicht feststellbaren und risikobehafteten Einnahmen, zurückzuzahlen, lässt seinen Vorsatz nicht entfallen (vgl. BGH NJW 1979, 1512 und NStZ 2011, 279).

  • BGH, 12.07.2011 - 1 StR 274/11

    Informelle, verfahrensverkürzende Verständigung; Beweiswürdigung bei der

    Solches lag freilich nach den im Urteil mitgeteilten Umständen nahe; auch ist das Tatgericht nicht gehalten, Behauptungen eines Angeklagten (etwa im Rahmen eines auf der Grundlage einer Verständigung abgegebenen Geständnisses) als unwiderlegbar hinzunehmen, wenn hinreichende Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Angaben fehlen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 StR 502/10 Rn. 12).
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