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   BGH, 16.11.2010 - X ZR 104/08   

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https://dejure.org/2010,18306
BGH, 16.11.2010 - X ZR 104/08 (https://dejure.org/2010,18306)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2010 - X ZR 104/08 (https://dejure.org/2010,18306)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2010 - X ZR 104/08 (https://dejure.org/2010,18306)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

    Auszug aus BGH, 16.11.2010 - X ZR 104/08
    Auf die vom Senat zugelassene Revision der Klägerin hat der Senat dieses Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen (Urteil vom 17. April 2007 -XZR1/05, GRUR 2007, 959 - Pumpeinrichtung).

    Zwar hat es der Senat - im Zusammenhang mit der Erörterung einer Verwirklichung der erfindungsgemäßen Lehre mit äquivalenten Mitteln - für möglich gehalten, dass die angegriffene Ausführungsform zusätzliche Gestaltungsmittel zur Leistungssteigerung aufweise, was eine Verletzung des Klagepatents nicht ausschließe; er hat allerdings darauf hingewiesen, dass gerade dies im Streitfall zu klären sei (Urteil vom 17. April 2007 - X ZR 1/05, GRUR 2007, 959 Rn. 27 - Pumpeinrichtung).

  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

    Auszug aus BGH, 16.11.2010 - X ZR 104/08
    Die Bindungswirkung gemäß § 563 Abs. 2 ZPO erfasst lediglich die rechtliche Beurteilung, auf der die Aufhebung des Berufungsurteils beruht (BGH, Urteil vom 18. Januar 1996 - IX ZR 69/95, BGHZ 132, 6, 10; Senat, Beschluss vom 18. Oktober 1968 - X ZB 1/68, BGHZ 51, 131, 135, jeweils zu § 565 ZPO aF).
  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 76/04

    Seitenspiegel

    Auszug aus BGH, 16.11.2010 - X ZR 104/08
    c) Bei seiner Entscheidung wird das Berufungsgericht schließlich zu beachten haben, dass es seine mit diesem Beschluss notwendigerweise insgesamt aufgehobene Kostenentscheidung insoweit zu wiederholen haben wird, als sie nach § 91a ZPO getroffen worden ist und daher der Nachprüfung im Revisionsverfahren nicht unterliegt (Senat, Urteil vom 11. Oktober 2005 - X ZR 76/04, BGHZ 164, 261, 275 - Seitenspiegel; Senat, Urteil vom 7. März 2001 - X ZR 176/99, GRUR 2001, 770, 771 - Kabeldurchführung II).
  • BGH, 18.10.1968 - X ZB 1/68

    Waschmittel

    Auszug aus BGH, 16.11.2010 - X ZR 104/08
    Die Bindungswirkung gemäß § 563 Abs. 2 ZPO erfasst lediglich die rechtliche Beurteilung, auf der die Aufhebung des Berufungsurteils beruht (BGH, Urteil vom 18. Januar 1996 - IX ZR 69/95, BGHZ 132, 6, 10; Senat, Beschluss vom 18. Oktober 1968 - X ZB 1/68, BGHZ 51, 131, 135, jeweils zu § 565 ZPO aF).
  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02

    Rangierkatze

    Auszug aus BGH, 16.11.2010 - X ZR 104/08
    Ein Patent ist schon dann verletzt, wenn die Merkmale der angegriffenen Ausführungsform objektiv geeignet sind, die patentgemäßen Eigenschaften und Wirkungen zu erreichen; unerheblich ist, ob die patentgemäßen Eigenschaften und Wirkungen regelmäßig oder nur zufällig erreicht werden und ob es der Verletzer darauf absieht, diese Wirkungen zu erzielen (Senat, Urteil vom 13. Dezember 2005 - X ZR 14/02, GRUR 2006, 399 Rn. 21 - Rangierkatze).
  • BGH, 22.10.2002 - X ZR 115/99

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage im Patentrecht

    Auszug aus BGH, 16.11.2010 - X ZR 104/08
    Das Klagepatent war Gegenstand einer Nichtigkeitsklage, über die der Senat am 22. Oktober 2002 (X ZR 115/99) abschließend entschieden hat.
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03

    Restschadstoffentfernung

    Auszug aus BGH, 16.11.2010 - X ZR 104/08
    Beruht die Aufhebung eines Berufungsurteils auf einer abweichenden Auslegung des Patentanspruchs durch den Bundesgerichtshof, ist das Berufungsgericht an diese Auslegung gebunden, wenn es ebenfalls von den vom Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren zugrunde zu legenden Tatsachen ausgeht (Senat, Urteil vom 1. August 2006 - X ZR 114/03, BGHZ 169, 30 Rn. 25 - Restschadstoffentfernung).
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus BGH, 16.11.2010 - X ZR 104/08
    Insoweit genügt es, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Berufungsgericht ohne Gehörsverletzung anders entschieden hätte (BGH, Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 187/02, NJW 2003, 3205).
  • BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99

    Kabeldurchführung II; Übernahme von Ergebnissen eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus BGH, 16.11.2010 - X ZR 104/08
    c) Bei seiner Entscheidung wird das Berufungsgericht schließlich zu beachten haben, dass es seine mit diesem Beschluss notwendigerweise insgesamt aufgehobene Kostenentscheidung insoweit zu wiederholen haben wird, als sie nach § 91a ZPO getroffen worden ist und daher der Nachprüfung im Revisionsverfahren nicht unterliegt (Senat, Urteil vom 11. Oktober 2005 - X ZR 76/04, BGHZ 164, 261, 275 - Seitenspiegel; Senat, Urteil vom 7. März 2001 - X ZR 176/99, GRUR 2001, 770, 771 - Kabeldurchführung II).
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