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   BGH, 16.11.2016 - XII ZB 362/15   

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https://dejure.org/2016,44462
BGH, 16.11.2016 - XII ZB 362/15 (https://dejure.org/2016,44462)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2016 - XII ZB 362/15 (https://dejure.org/2016,44462)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2016 - XII ZB 362/15 (https://dejure.org/2016,44462)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 525 BGB, § 1374 Abs 2 BGB
    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung eines aus Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen finanzierten behindertengerechten Fahrzeugs

  • IWW

    § 1374 Abs. 2 BGB, §§ 516 ff. BGB, § 1378 Abs. 2 BGB, § 1380 Abs. 2 BGB, § 525 BGB, § 518 Abs. 1 BGB, § 518 Abs. 2 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1374 Abs. 2
    Berücksichtigung eines finanzierten behindertengerechten PKW im Zugewinnausgleich

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines aus Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen finanzierten behindertengerechten Fahrzeugs im Zugewinnausgleich

  • rewis.io

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung eines aus Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen finanzierten behindertengerechten Fahrzeugs

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1374 Abs. 2
    Berücksichtigung eines aus Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen finanzierten behindertengerechten Fahrzeugs im Zugewinnausgleich

  • rechtsportal.de

    BGB § 1374 Abs. 2
    Berücksichtigung eines aus Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen finanzierten behindertengerechten Fahrzeugs im Zugewinnausgleich

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung eines finanzierten behindertengerechten Fahrzeugs im Zugewinnausgleich

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Privilegiertes Anfangsvermögen bei Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 734
  • MDR 2017, 32
  • FamRZ 2017, 191
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 434/12

    Zugewinnausgleich: Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer gemischten

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - XII ZB 362/15
    Zur Berücksichtigung eines aus Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen finanzierten behindertengerechten Fahrzeugs im Zugewinnausgleich (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 6. November 2013, XII ZB 434/12, FamRZ 2014, 98 und vom 6. Mai 2015, XII ZB 306/14, BGHZ 205, 241 = FamRZ 2015, 1268).

    Sie setzt eine Zuwendung voraus, durch die der Schenker die Substanz seines Vermögens vermindert und das Vermögen des Beschenkten entsprechend vermehrt (Senatsurteil BGHZ 101, 229 = FamRZ 1987, 910; Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 434/12 - FamRZ 2014, 98 Rn. 15).

    Das wird im Einzelfall unter Berücksichtigung des Anlasses der Zuwendung, der Willensrichtung des Zuwendenden und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Zuwendungsempfängers zu beurteilen sein (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 434/12 - FamRZ 2014, 98 Rn. 26 mwN).

    Dabei werden sich bei größeren Sachzuwendungen brauchbare Anhaltspunkte für die Beurteilung, ob es sich um Einkünfte handelt, vor allem aus der Prognose gewinnen lassen, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Zuwendungsgegenstand, wäre die Ehe in einem überschaubaren Zeitraum nach der Zuwendung gescheitert, noch mit einem nennenswerten Vermögenswert im Endvermögen des begünstigten Ehegatten vorhanden gewesen wäre (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 434/12 - FamRZ 2014, 98 Rn. 27 mwN).

  • BGH, 06.05.2015 - XII ZB 306/14

    Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens beim Zugewinnausgleich: Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - XII ZB 362/15
    Zur Berücksichtigung eines aus Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen finanzierten behindertengerechten Fahrzeugs im Zugewinnausgleich (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 6. November 2013, XII ZB 434/12, FamRZ 2014, 98 und vom 6. Mai 2015, XII ZB 306/14, BGHZ 205, 241 = FamRZ 2015, 1268).

    Grund für die Regelung ist, dass der Vermögenserwerb auf persönlichen Beziehungen des erwerbenden Ehegatten zu dem Zuwendenden beruht (Senatsbeschluss BGHZ 205, 241 = FamRZ 2015, 1268 Rn. 21).

    Der Gesetzgeber hat einen solchen Vermögenszuwachs nicht als Erwerb angesehen, an dem der andere Ehegatte im Rahmen des Zugewinnausgleichs beteiligt werden soll (BT-Drucks. 1/3802 S. 57 zum damaligen § 1378 Abs. 2 BGB-E; BT-Drucks. 2/224 S. 43 zum damaligen § 1380 Abs. 2 BGB; Senatsbeschluss BGHZ 205, 241 = FamRZ 2015, 1268 Rn. 21 mwN).

  • Drs-Bund, 23.10.1952 - BT-Drs I/3802
    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - XII ZB 362/15
    Der Gesetzgeber hat einen solchen Vermögenszuwachs nicht als Erwerb angesehen, an dem der andere Ehegatte im Rahmen des Zugewinnausgleichs beteiligt werden soll (BT-Drucks. 1/3802 S. 57 zum damaligen § 1378 Abs. 2 BGB-E; BT-Drucks. 2/224 S. 43 zum damaligen § 1380 Abs. 2 BGB; Senatsbeschluss BGHZ 205, 241 = FamRZ 2015, 1268 Rn. 21 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2001 - 5 WF 14/01

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - XII ZB 362/15
    Zwar kann ein zur Fahrt zur Arbeitsstätte benötigter Pkw dem laufenden Bedarf des Ehegatten dienen und damit zu den Einkünften zählen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 236; MünchKommBGB/Koch 7. Aufl. § 1374 Rn. 31; Schulz/Hauß Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 6. Aufl. Rn. 41 f.; Büte Zugewinnausgleich bei Ehescheidung 4. Aufl. Rn. 28; Schwab/Schwab Handbuch des Scheidungsrechts 7. Aufl. VII Rn. 155 Fn. 75; Johannsen/Henrich/Jaeger Familienrecht 6. Aufl. § 1374 BGB Rn. 40; zweifelnd Staudinger/Thiele BGB [Neubearbeitung 2007] § 1374 Rn. 48).
  • OLG Zweibrücken, 18.01.1984 - 2 UF 104/83

    Berechnung des Zugewinnausgleiches; Ehebedingte Zuwendungen der Eltern bei der

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - XII ZB 362/15
    Dass Zuschüsse zum Kauf eines Pkw immer zu den Einkünften rechnen sollen (so ohne Begründung OLG Zweibrücken FamRZ 1984, 276), vermag in dieser Allgemeinheit nicht zu überzeugen.
  • BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 70/86

    Begriff der Schenkung oder Ausstattung

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - XII ZB 362/15
    Sie setzt eine Zuwendung voraus, durch die der Schenker die Substanz seines Vermögens vermindert und das Vermögen des Beschenkten entsprechend vermehrt (Senatsurteil BGHZ 101, 229 = FamRZ 1987, 910; Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 434/12 - FamRZ 2014, 98 Rn. 15).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2020 - 9 UF 168/19

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Zugewinnausgleich

    Der Begriff der Schenkung im Sinne von § 1374 Abs. 2 BGB entspricht nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH FamRZ 2017, 191; FamRZ 2014, 98 m.N.) einer Vermögensbewegung im Sinne von § 516 Abs. 1 BGB.

    Denn der Hinzurechnungstatbestand der Schenkung nach § 1374 Abs. 2 BGB ist - wie der Wortlaut der Norm zeigt - nicht erfüllt, wenn zugewendetes Vermögen den Umständen nach zu den Einkünften zu zählen ist, die Zuwendung also keinen vermögensbildenden Charakter hat (BGH FamRZ 2017, 191 Senat v. 09.02.2017 - 9 UF 52/16).

  • OLG Köln, 10.11.2021 - 26 UF 92/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Zugewinnausgleich; Berücksichtigung von

    Ob unentgeltliche Zuwendungen der Deckung des laufenden Lebensbedarfes dienen oder die Vermögensbildung fördern sollen, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung des Anlasses der Zuwendung, der Willensrichtung des Zuwendenden und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Zuwendungsempfängers zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 16.11.2016 - XII ZB 362/15, FamRZ 2017, 191 ff., juris Rn. 11).

    Ein für die Fahrt zur Arbeitsstätte benötigter Pkw kann dem laufenden Bedarf des Ehegatten dienen und damit zu den Einkünften zählen (BGH, Beschluss vom 16.11.2016 - XII ZB 362/15, FamRZ 2017, 191 ff., juris Rn. 13).

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