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   BGH, 16.11.2017 - 3 StR 262/17   

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https://dejure.org/2017,53593
BGH, 16.11.2017 - 3 StR 262/17 (https://dejure.org/2017,53593)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2017 - 3 StR 262/17 (https://dejure.org/2017,53593)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2017 - 3 StR 262/17 (https://dejure.org/2017,53593)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 229 StPO
    Unterbrechung der Hauptverhandlung (Fortsetzungstermin; Verhandlung zur Sache; Förderung des Verfahrens; Konzentrationsmaxime; Abwicklung von Formalien; Untersuchungshandlungen zur Aufklärung des Sachverhalts; Scheitern der Förderung des Verfahrens aufgrund von ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 229 Abs 4 S 1 StPO, § 337 StPO
    Hauptverhandlung in Strafsachen: Berücksichtigung eines Fortsetzungstermins mit der Klärung von Verfahrensfragen bei der Höchstfrist für die Unterbrechung

  • IWW

    § 229 Abs. 1, 4, § 337 StPO, § 229 StPO, 4 Satz 1 StPO, § 228 StPO, § 229 Abs. 4 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldpruch wegen Vergewaltigung und gemeinschaftlicher Zuhälterei; Verletzung der Vorschriften über die Höchstdauer der Unterbrechung der Hauptverhandlung

  • rewis.io

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Berücksichtigung eines Fortsetzungstermins mit der Klärung von Verfahrensfragen bei der Höchstfrist für die Unterbrechung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldpruch wegen Vergewaltigung und gemeinschaftlicher Zuhälterei; Verletzung der Vorschriften über die Höchstdauer der Unterbrechung der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de

    StPO § 229 Abs. 1 ; StPO § 229 Abs. 4 ; StPO § 337
    Schuldpruch wegen Vergewaltigung und gemeinschaftlicher Zuhälterei; Verletzung der Vorschriften über die Höchstdauer der Unterbrechung der Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unterbrechung der Hauptverhandlung: Wann/Wie muss es weitergehen?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nur 10 Tage darf unterbrochen werden: Sachverhandlung?

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein Schiebetermin beim unvorhergesehenen Ausbleiben eines Zeugen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 297
  • StV 2018, 777
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 13.12.2022 - 6 StR 95/22

    Strafsache: Erfordernis der substantiellen Förderung des Verfahrens im Termin zur

    a) Die in § 229 StPO normierten Unterbrechungsfristen werden im Hinblick auf die der Vorschrift zugrundeliegende Konzentrationsmaxime nur dann gewahrt, wenn in dem zur Fortsetzung der Hauptverhandlung anberaumten Termin zur Sache verhandelt, das Verfahren mithin inhaltlich auf den abschließenden Urteilsspruch gefördert wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2017 - 3 StR 262/17, NStZ 2018, 297, 298).
  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22

    Höchstdauer einer Unterbrechung (Termin: Vorliegen, inhaltliche Förderung auf den

    Derartige Schiebetermine liegen darüber hinaus auch dann vor, wenn einheitliche Verfahrensvorgänge willkürlich in mehrere kurze Verfahrensabschnitte zerstückelt und diese auf mehrere Verhandlungstage verteilt werden, nur um hierdurch die Unterbrechungsfristen einzuhalten (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2017 - 3 StR 262/17 Rn. 9).
  • BGH, 03.08.2022 - 5 StR 47/22

    Unterbrechung der Hauptverhandlung (Fortsetzungstermin; Verhandlung zur Sache;

    Denn es sind regelmäßig Situationen vorstellbar, in denen eine Hauptverhandlung aufgrund solcher Geschehnisse nur in wesentlich geringerem Umfang als geplant, möglicherweise sogar nur durch eine Entscheidung über die Unterbrechung des Verfahrens nach § 228 StPO gefördert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2017 - 3 StR 262/17, NStZ 2018, 297, 298 mwN).
  • BGH, 19.01.2021 - 5 StR 496/20

    Unterbrechung der Hauptverhandlung (Verhandlung zur Sache; Ende der

    Diese Tatsachen stellen ein Verhandeln im Sinne des § 229 Abs. 4 Satz 1 StPO dar (vgl. BGH, Urteile vom 19. August 2010 - 3 StR 98/10 (Mitteilung des Strafkammervorsitzenden, dass die in einem Beweisantrag benannten Zeugen für den nächsten Termin geladen werden sollen); vom 16. November 2017 - 3 StR 262/17 (Befassung mit Verfahrensfragen)).
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