Rechtsprechung
   BGH, 16.11.2018 - V ZR 171/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,50533
BGH, 16.11.2018 - V ZR 171/17 (https://dejure.org/2018,50533)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2018 - V ZR 171/17 (https://dejure.org/2018,50533)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2018 - V ZR 171/17 (https://dejure.org/2018,50533)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,50533) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 280 Abs. 1; WEG §§ 14 Nr. 4 Hs. 2, 27 Abs. 1 Nr. 1
    Schadensersatzpflicht aufgrund unterbliebener Beschlussfassung zur Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers wegen der aufgewandten Kosten für die Anmietung einer Ersatzwohnung und die Einlagerung von Möbeln i.R.e. verspäteten Beschlussfassung über die erforderliche Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums; Erleiden von Schäden ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzansprüche wegen Unbenutzbarkeit der Wohnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Haftung der WEG oder einzelner Wohnungseigentümer für unzureichende oder verspätete Sanierung trotz rechtzeitiger Beschlussfassung; §§ 14 Nr. 4 WEG; 280 BGB

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers wegen der aufgewandten Kosten für die Anmietung einer Ersatzwohnung und die Einlagerung von Möbeln i.R.e. verspäteten Beschlussfassung über die erforderliche Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums; Erleiden von Schäden ...

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft bei Unbewohnbarkeit des Sondereigentums infolge unterlassener oder unvollständiger Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers wegen der aufgewandten Kosten für die Anmietung einer Ersatzwohnung und die Einlagerung von Möbeln i.R.e. verspäteten Beschlussfassung über die erforderliche Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums; Erleiden von Schäden ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Für Beschlussumsetzung haftet der Verwalter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unterbliebene Sanierung des Gemeinschaftseigentums - und der Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageerweiterung in der Berufung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers wegen verzögerter oder mangelhafter Sanierung - WEG haftet nicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    WEG haftet nicht für verzögerte oder mangelhafte Sanierung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG haftet nicht für verzögerte oder mangelhafte Sanierung

  • Jurion (Kurzinformation)

    WEG haftet nicht für verzögerte oder mangelhafte Sanierung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Für fehlende oder verzögerte Umsetzung eines Sanierungsbeschlusses haften weder die übrigen Wohnungseigentümer noch die Wohnungseigentümergemeinschaft - Schadensersatzpflicht kann für Verwalter bestehen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schaden am Sondereigentum - wer haftet? (IMR 2019, 198)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.09.2016 - VIII ZR 247/15

    Berufungsverfahren: Zurückweisung von Angriffs- oder Verteidigungsmitteln als

    Auszug aus BGH, 16.11.2018 - V ZR 171/17
    b) Soweit sich die Klägerin darauf beruft, dass sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zulassung der Änderung oder Erweiterung einer Klage nicht nach den §§ 296, 530, 531 ZPO, sondern nach den §§ 263, 264, 533 ZPO bestimmt, trifft dies zwar zu (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - VIII ZR 247/15, NJW 2017, 491; Urteil vom 15. Januar 2001 - II ZR 48/99, NJW 2001, 1210 unter II.1), verhilft der Revision aber nicht zum Erfolg.

    c) Ebenfalls ohne Erfolg beruft sich die Klägerin darauf, dass die von ihr zur Begründung des erweiterten Klageantrages vorgebrachten Tatsachen im Hinblick auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2016 (VIII ZR 247/15, NJW 2017, 491 Rn. 18) nicht als verspätet zurückgewiesen werden durften.

    Das Berufungsgericht hatte die Klageerweiterung als zulässig angesehen, aber gemeint, das gleichzeitige neue Vorbringen habe wegen Rechtsmissbrauchs außer Betracht zu bleiben, weil die Klageerweiterung erkennbar nur den Sinn habe, den Verspätungsfolgen zu entgehen (BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - VIII ZR 247/15, NJW 2017, 491 Rn. 17).

    Dem ist der Bundesgerichtshof entgegen getreten und hat ausgesprochen, dass die zur Begründung eines geänderten oder erweiterten Klageantrags in der Berufungsinstanz gleichzeitig vorgetragenen Tatsachen und Beweismittel nicht als verspätet zurückgewiesen werden können, weil dies andernfalls in unzulässiger Weise auch die nach dem Gesetz grundsätzlich ausgeschlossene Präklusion des Angriffs selbst zur Folge hätte (BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - VIII ZR 247/15, NJW 2017, 491 Rn. 18).

  • BGH, 08.06.2018 - V ZR 125/17

    Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die

    Auszug aus BGH, 16.11.2018 - V ZR 171/17
    aa) Hat ein einzelner Wohnungseigentümer Schäden an seinem Sondereigentum erlitten, weil eine Beschlussfassung über eine Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums unterblieben ist, können nur die übrigen Wohnungseigentümer zum Schadensersatz verpflichtet sein, nicht der Verband (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, ZfIR 2018, 666 Rn. 9, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 21 ff.).

    Da eine entsprechende "Durchführungspflicht" des Verbands für gefasste Beschlüsse nicht besteht, haftet dieser selbst dann nicht, wenn der Verwalter bei der Durchführung eines solchen Beschlusses pflichtwidrig handelt (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, ZfIR 2018, 666 Rn. 13 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Schuldner dieses Aufopferungsanspruchs wäre zwar die Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, ZfIR 2018, 666 Rn. 35, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 27 mwN; vgl. auch § 16 Abs. 7 WEG).

    Schäden, die in Folge des die Maßnahme der Instandhaltung oder Instandsetzung auslösenden Mangels des Gemeinschaftseigentums eingetreten sind, werden nicht erfasst (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, aaO; Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 124/16, ZWE 2017, 216 Rn. 22).

  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 48/99

    Actio pro socio bei Ansprüchen eines Gesellschafters aus Grundstücksveräußerung;

    Auszug aus BGH, 16.11.2018 - V ZR 171/17
    b) Soweit sich die Klägerin darauf beruft, dass sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zulassung der Änderung oder Erweiterung einer Klage nicht nach den §§ 296, 530, 531 ZPO, sondern nach den §§ 263, 264, 533 ZPO bestimmt, trifft dies zwar zu (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - VIII ZR 247/15, NJW 2017, 491; Urteil vom 15. Januar 2001 - II ZR 48/99, NJW 2001, 1210 unter II.1), verhilft der Revision aber nicht zum Erfolg.
  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BGH, 16.11.2018 - V ZR 171/17
    aa) Hat ein einzelner Wohnungseigentümer Schäden an seinem Sondereigentum erlitten, weil eine Beschlussfassung über eine Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums unterblieben ist, können nur die übrigen Wohnungseigentümer zum Schadensersatz verpflichtet sein, nicht der Verband (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, ZfIR 2018, 666 Rn. 9, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 21 ff.).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    Auszug aus BGH, 16.11.2018 - V ZR 171/17
    Schuldner dieses Aufopferungsanspruchs wäre zwar die Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, ZfIR 2018, 666 Rn. 35, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 27 mwN; vgl. auch § 16 Abs. 7 WEG).
  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 124/16

    Wohnungseigentum: Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum;

    Auszug aus BGH, 16.11.2018 - V ZR 171/17
    Schäden, die in Folge des die Maßnahme der Instandhaltung oder Instandsetzung auslösenden Mangels des Gemeinschaftseigentums eingetreten sind, werden nicht erfasst (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, aaO; Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 124/16, ZWE 2017, 216 Rn. 22).
  • BGH, 13.10.2022 - I ZR 111/21

    DNS-Sperre - BGH konkretisiert Maßnahmen, die Rechtsinhaber vor Geltendmachung

    Dies beurteilt sich bei neuen Tatsachen nach den §§ 530, 531 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2018 - V ZR 171/17, WuM 2019, 273 [juris Rn. 16]).
  • AG München, 11.06.2019 - 414 C 22911/18

    Weihnachten unversehens im Hotel

    In seiner Entscheidung v. 16.11.2018 - V ZR 171/17 hat der BGH (Rn 11) deutlich gemacht, dass auch beim verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruch nach § 14 Nr. 4 WEG nicht allein primär auf den Umstand geschaut werden darf, dass die WEG hier einen Schaden am gemeinschaftlichen Eigentum behebt und deshalb ein Schaden beim Sondereigentümer entsteht.
  • KG, 05.07.2021 - 24 U 1061/20

    Wärmelieferungsvertrag: Wirksamkeit von Preisänderungsklauseln sowie deren

    Handelt es sich - so wie hier - um eine Erweiterung des Klageantrags in der Hauptsache, die nach § 264 Nummer 2 ZPO keine Klageänderung ist, ist § 533 ZPO der Sache nach nicht anwendbar (BGH, Urteil vom 16. November 2018 - V ZR 171/17, Rn. 16; BGH, Urteil vom 22. April 2010 - IX ZR 160/09, Rn. 6).
  • LG Hamburg, 22.05.2019 - 318 S 90/18

    Wohnungseigentümerhaftung wegen später Schadensbeseitigung mit Folgen für

    Erleidet ein einzelner Wohnungseigentümer Schäden an seinem Sondereigentum, weil eine Beschlussfassung über eine erforderliche Sanierung des Gemeinschaftseigentums unterbleibt oder abgelehnt wird, sind zwar die übrigen Wohnungseigentümer und nicht der Verband passiv legitimiert (BGH Urteil vom 16.11.2018 - V ZR 171/17, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 23.03.2020 - 18 U 22/18
    Die Zulässigkeit einer darauf gestützten Klageerweiterung in zweiter Instanz setzte indes voraus, dass es sich dabei um neue Tatsachen handelte, deren Berücksichtigung im Berufungsverfahren nach § 529 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig ist (BGH, Urt. vom 16.11.2018, Az. V ZR 171/17; s.a. Anm. Toussaint FD-ZVR 2019, 415039).
  • AG Bonn, 09.09.2022 - 210 C 52/21

    Unzureichende Beschlussumsetzung hat Verwalter zu verantworten

    Wenn die gefassten Beschlüsse nach Auffassung der Klägerin unzureichend umgesetzt worden sind, so begründet dies ein Verschulden des Verwalters, nicht des Verbandes oder der Miteigentümer (siehe: BGH, Urteil vom 16.11.2018, V ZR 171/17, Rn. 10, juris).
  • AG Berlin-Schöneberg, 27.02.2020 - 771 C 15/19
    Schäden, die in Folge des die Maßnahme der Instandhaltung oder Instandsetzung auslösenden Mangels des Gemeinschaftseigentums eingetreten sind, werden nicht erfasst (BGH, Urteil vom 16. November 2018 - V ZR 171/17 -, Rn. 11, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht