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   BGH, 16.11.2021 - XI ZB 20/21   

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https://dejure.org/2021,50277
BGH, 16.11.2021 - XI ZB 20/21 (https://dejure.org/2021,50277)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2021 - XI ZB 20/21 (https://dejure.org/2021,50277)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2021 - XI ZB 20/21 (https://dejure.org/2021,50277)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Mitteilung über den Eingang der Rechtsbeschwerde i.R.d. Musterverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 19.08.2021 - 24 Kap 16/20

    DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory GmbH & Co Tankschiff KG:

    Auszug aus BGH, 16.11.2021 - XI ZB 20/21
    Gegen den Musterentscheid des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 19. August 2021 (24 Kap 16/20) ist beim Bundesgerichtshof (Az.: XI ZB 20/21) durch den Musterkläger und drei Beigeladene Rechtsbeschwerde eingelegt worden.
  • BGH, 12.02.2021 - XI ZB 14/20

    CONTI 154. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS "CONTI Selenit":

    Auszug aus BGH, 16.11.2021 - XI ZB 20/21
    Entgegen der in diesem Schriftsatz geäußerten Ansicht entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass für eine weitere Beteiligung der Musterbeklagten, die nicht zum Musterrechtsbeschwerdegegner ausgewählt werden, deren Beitritt gemäß § 20 Abs. 3 KapMuG erforderlich ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Dezember 2020 - XI ZB 27/19, juris Rn. 4 mwN und vom 12. Februar 2021 - XI ZB 14/20, juris Rn. 2).
  • BGH, 02.10.2012 - XI ZB 12/12

    Kapitalanlegermusterverfahren: Voraussetzungen der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BGH, 16.11.2021 - XI ZB 20/21
    Die nach § 20 Abs. 2 Satz 1 KapMuG erforderliche Mitteilung über den Eingang der Rechtsbeschwerde hat zu erfolgen, sobald gegen den Musterentscheid Rechtsbeschwerde durch einen beschwerdeberechtigten Beteiligten des Musterverfahrens (§ 20 Abs. 1 Satz 4, § 9 Abs. 1 KapMuG) in der gesetzlichen Form und Frist (§ 575 Abs. 1 ZPO) eingelegt worden ist und der Rechtsbeschwerdeführer auch beschwert ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2012 - XI ZB 12/12, WM 2012, 2092 Rn. 9 f.).
  • BGH, 01.12.2020 - XI ZB 27/19

    Wahrung der Fristen zur Erklärung und Begründung des Beitritts i.R.d. Beteiligung

    Auszug aus BGH, 16.11.2021 - XI ZB 20/21
    Entgegen der in diesem Schriftsatz geäußerten Ansicht entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass für eine weitere Beteiligung der Musterbeklagten, die nicht zum Musterrechtsbeschwerdegegner ausgewählt werden, deren Beitritt gemäß § 20 Abs. 3 KapMuG erforderlich ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Dezember 2020 - XI ZB 27/19, juris Rn. 4 mwN und vom 12. Februar 2021 - XI ZB 14/20, juris Rn. 2).
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