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   BGH, 16.11.2022 - 3 StR 371/22   

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https://dejure.org/2022,37868
BGH, 16.11.2022 - 3 StR 371/22 (https://dejure.org/2022,37868)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2022 - 3 StR 371/22 (https://dejure.org/2022,37868)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2022 - 3 StR 371/22 (https://dejure.org/2022,37868)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 23 StGB; § 49 StGB; § 212 StGB; § 213 StGB; § 32a Abs. 3 StPO; § 32d Satz 2 StPO; § 396 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Strafrahmenwahl beim Zusammentreffen mehrerer Milderungsgründe (minder schwerer Fall; gesetzlich vertypter Milderungsgrund); Anschlusserklärung bei Nebenklage durch Rechtsanwalt (Einreichung als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder auf ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 54
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 07.06.2022 - 4 OLG 4 Ss 67/22

    Geeignetheit des Dateiformats übermittelter elektronischer Dokumente für die

    Auszug aus BGH, 16.11.2022 - 3 StR 371/22
    Nach § 32a Abs. 2 Satz 1 StPO muss das Dokument überdies für die Bearbeitung durch die Strafverfolgungsbehörde geeignet sein (s. hierzu näher OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Juni 2022 - 4 OLG 4 Ss 67/22, juris Rn. 10 ff.).
  • BGH, 05.05.2021 - 3 StR 107/21

    Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall (hier: Herbeiführen

    Auszug aus BGH, 16.11.2022 - 3 StR 371/22
    Erst wenn das Tatgericht die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf es seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 264/17, juris Rn. 18; vom 5. Mai 2021 - 3 StR 107/21, juris Rn. 4, jeweils mwN).
  • BGH, 08.09.2022 - 3 StR 251/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revision und

    Auszug aus BGH, 16.11.2022 - 3 StR 371/22
    Als ein solcher gilt nach § 32a Abs. 4 Nr. 2 StPO derjenige zwischen dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nach § 31a BRAO (beA) und der elektronischen Poststelle der Behörde oder des Gerichts (s. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 8. September 2022 - 3 StR 251/22, juris Rn. 4 ff. mwN; zur Anschlusserklärung des Nebenklägers ausdrücklich Meyer-Goßner/Schmitt/ Köhler, StPO, 65. Aufl., § 32a Rn. 4; jurisPK-ERV/Radke, Stand: 5. September 2022, § 32a StPO Rn. 27; BeckOK StPO/Valerius, 45. Ed.; SSW-StPO/Claus, 5. Aufl., § 32a Rn. 6).
  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 264/17

    Unvollständige Sachverhaltsaufklärung (Aufklärungsrüge; Gegenstand der

    Auszug aus BGH, 16.11.2022 - 3 StR 371/22
    Erst wenn das Tatgericht die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf es seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 264/17, juris Rn. 18; vom 5. Mai 2021 - 3 StR 107/21, juris Rn. 4, jeweils mwN).
  • BGH, 11.04.2023 - 5 StR 78/23

    Strafzumessung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Erst nach Verneinung dieser Möglichkeit hätte der konkreten Strafzumessung der (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderte Regelstrafrahmen zugrunde gelegt werden dürfen (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 16. November 2022 - 3 StR 371/22; vom 15. November 2022 - 3 StR 340/22, NStZ-RR 2023, 51, 52).
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